Auskunft über Haftpflichtversicherung verweigert

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fritzionly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Auskunft über Haftpflichtversicherung verweigert

Ein großes Dankeschön an alle, die das lesen!

Mein kleiner Hund wurde von einem großen unter zwei Augenzeugen und drei Vorher-Nachher-Zeugen schwer an Leber und Wirbelsäule verletzt (ohne Blutvergießen). Die Hundehalterin bestreitet den Vorfall und meldet diesen ihrer Haftpflichtversicherung nicht. Deswegen muss ich die gegnerische Versicherung selbst von dem Vorfall in Kenntnis setzen.

Nun das Problem:
Das Veterinäramt gibt die Daten der Versicherung nicht heraus, weil es die Hundehalterin so gefordert hat.
Name und Adresse der Hundehalterin sind mir vom Veterinäramt vorher übermittelt worden.

Nun meine Frage: Wie kann ich ohne Anwalt auf normal rechtlichem Weg die Daten der Versicherung erfahren?

Vielen herzlichen dank im Voraus
Kerstin Ehlers




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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Fritzionly):
Wie kann ich ohne Anwalt auf normal rechtlichem Weg die Daten der Versicherung erfahren?

Gar nicht. Der Anwalt übrigens auch nicht.


Man verklagt einfach die Halterin. Wenn sie die Versicherung nicht mit reinziehen mag, ist es deren Sache.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Fritzionly):

Mein kleiner Hund wurde von einem großen unter zwei Augenzeugen und drei Vorher-Nachher-Zeugen schwer an Leber und Wirbelsäule verletzt (ohne Blutvergießen). Die Hundehalterin bestreitet den Vorfall und meldet diesen ihrer Haftpflichtversicherung nicht. Deswegen muss ich die gegnerische Versicherung selbst von dem Vorfall in Kenntnis setzen.

Nein, das müssen Sie nicht. Sie müssen die Hundehalterin über die Forderung in Kenntnis setzen. Ob die Hundehalterin ihre Versicherung in Anspruch nimmt oder überhaupt informiert, ist allein ihre Sache.
Zitat:

Nun das Problem:
Das Veterinäramt gibt die Daten der Versicherung nicht heraus, weil es die Hundehalterin so gefordert hat.

Das ist auch korrekt so.
Zitat:
Name und Adresse der Hundehalterin sind mir vom Veterinäramt vorher übermittelt worden.

Ja. Denn gegen die Halterin gibt es ggf. Ansprüche.
Zitat:

Nun meine Frage: [u]Wie kann ich ohne Anwalt auf normal rechtlichem Weg die Daten der Versicherung erfahren?

Gar nicht, weil Sie diese Daten nichts angehen. Sie haben eine Forderung gegen die Hundehalterin. Nicht gegen deren Versicherung.

Die Hundehalterin bekommt u.U. ein Problem mit ihrer Haftpflichtversicherung, wenn sie einen Schadensfall nicht unverzüglich der Versicherung meldet. Das ist aber nicht Ihr Problem.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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