Wettbewerbsrecht - Konkurrenz wirbt mit "99% Erfolgsquote" einer Dienstleistung und 30 Jahre Erfahru

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
pal398811-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wettbewerbsrecht - Konkurrenz wirbt mit "99% Erfolgsquote" einer Dienstleistung und 30 Jahre Erfahru

Hallo!
WIe in der Überschrift bereits dargestellt. Eine Erfolgsquote kann bei der Dienstleistung gar nicht errechnet werden. Ein Erfolg wird bereits nicht geschuldet. Unter falschem Namen habe ich bei der Konkurrenz nachgefragt, wie sich dies berechnet etc. Es kam entsprechend keine substantiierte Antwort. Am Ende gab die Konkurrenz an, den Fehler eingesehen zu haben. Auf der Homepage wurde die Werbung entfernt, gleichzeitig erscheint sie aber noch in einer Fachzeitschrift.
Die 30 Jahre scheinen mir auch fragwürdig.

Ich weiß nicht, ob der Verstoß durch die Korrektur auf der Homepage "geheilt" wurde und welche Erfolgsaussichten bestehen bzw. welche Rechte ich in diesem Bereich überhaupt habe, wie das Kostenrisiko ist etc.?
Es fehlt auch eine Datenschutzerklärung auf der Homepage nach aktuellen Maßstäben.

In Puncto Gerichtsstand: Konkurrenz sitzt in Köln, ich um Ruhrgebiet.

MFG

-- Editiert von pal398811-41 am 20.06.2018 23:32

-- Editiert von pal398811-41 am 20.06.2018 23:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Doreen Prochnow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gern ermittle ich für sie, ob (noch) ein Wettbewerbsverstoß nach UWG oder ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt und berate sie welche Schritte nun zielführend für sie sein können, welche Kosten entstehen können, wer diese trägt und wer welche Beweispflichten hat. Selbstverständlich ist auch eine umfassende Bearbeitung des Mandats möglich, die ich bis Ende kommender Woche zu sichern kann, vorausgesetzt sämtliche Daten liegen bis morgen vor.

Die Erstberatung hierzu kostet 75 € und wird bei weiterer Beauftragung ( Abrechnung nach RVG) verrechnet.

Sie können mich heute ab 8: 30 unter der Telefonnummer 0381-2024687 oder per Mail doreen.prochnow@gmx.de erreichen.

mit freundlichen Grüßen
Doreen Prochnow

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr geehrter Ratsuchender,

über das UWG könnten Sie hier immer noch Ansprüche geltend machen, da die Wiederholungsgefahr mit der Löschung nicht beseitigt ist. Das "Fass" mit der DSGVO aufzumachen würde ich Kollegen und Nörglern überlassen, um in der Sache selber zu gewinnen. Sie sind Konkurrent und schutzbedürftig. Nebenschauplätze belasten den Streit und rauben Ihnen Ihre Lauterkeit vor Gericht.

Wenn Sie streiten wollen, kontaktieren Sie mich in Dresden telefonisch oder unter meiner Mailadresse fricke-peter@web.de

Alles weitere können wir dann am Telefon besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Fricke
:banana:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pal398811-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten. Bin derzeit krank, melde mich in einigen Tagen zurück.

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