Amtshaftung: siebenstellige Schadenersatzklage gegen Land NRW

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
4tune
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtshaftung: siebenstellige Schadenersatzklage gegen Land NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen seit mehr als 3,5 Jahren andauernder Strafvereitelung einer Staatsanwaltschaft in NRW strebe ich eine wahrscheinlich siebenstellige Schadenersatzklage hinsichtlich der Amtshaftung des Landes NRW an.

Seit 10/2014 wurden im Zeitverlauf Strafanzeigen von ca. 30 - 40 größtenteils schwerwiegender Delikte mit existentiellen, siebenstelligen Vermögensschädigungen sowie fachärztlich attestierten, lebensbedrohlichen Gesundheitsschädigung angezeigt. Weitreichendes, in weiten Teilen bereits gerichtsfestes Beweismaterial wurde mit den Strafanzeigen übergeben.

Nach eigenen Angaben eines Staatsanwaltes vor Zeugen kann und konnte wegen Überlastung keine Strafverfolgung erfolgen. Deshalb wurden die meisten Delikte vorsätzlich falsch eingestellt, ein Großteil der Strafanzeigen bis heute gar nicht erst bearbeitet und nur ungenügende Anklagen für nur zwei vergleichsweise geringe Delikte erstellt. Selbst ein vorliegender Strafbefehl von 1 Jahr auf Bewährung wird seit 11/2016 trotz fortgesetzter Straftatenserie nicht vollstreckt.

Trotz Involvierung der Dienstaufsicht (Aufhebungen der falschen Einstellungen (05/2017), Weisung des Generalstaatsanwaltes zur Wideraufnahme der Verfahren (07/2017), Aufforderung des Justizministeriums zur „Prüfung und Veranlassung" (11/2017), hat die Staatsanwaltschaft alle Aufforderungen ignoriert und den Vorgang in die 4. Runde (=vierter Staatsanwalt) verschleppt. Bis heute ist keinerlei Strafverfolgung erkennbar, sämtliche von mir gesetzte Fristen sind ergebnislos verstrichen.

Ich kann je nach Betrachtung und Haftungsumfang einen nachvollziehbaren Schaden von mindestens ca. 0,7 Mio Euro (nur für explizite Schädigungen nach 10/2014) bis ca. 3 – 4 Mio Euro (im Falle der Mithaftung für Gesamtschaden, Zinsverlusten, Schmerzensgeld, Schadenersatz Berufsunfähigkeit etc.) Euro belegen.

Ferner wäre zu prüfen, ob und wie die Klage ggf. mit einer passiven Streitgenossenschaft gegen die verurteilte Straftäterin und überführte Mittäter kombiniert werden kann.

Die behördlichen Versäumnisse sind bereits in den Straf- und Gerichtsakten aktenkundig dokumentiert.

Ich suche deshalb eine Kanzlei, die über Fachanwaltschaften und Kernkompetenzen in den Bereichen Amtshaftung, Schadenersatzrecht und Strafrecht sowie idealerweise Erfahrungen mit vergleichbaren, erfolgreich geführten Amtshaftungs-Schadenersatzklagen verfügt.

Meine Standorte sind Köln und Rosenheim. Gerichtsstand der Verfahren ist in NRW. Die Kanzlei kann aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, wenn sie dem Anforderungsprofil entspricht und am Gerichtsstand agieren kann. Fristen existieren nicht. Verjährungen drohen nach meiner Kenntnis keine, da alle Verfahren wieder aufgenommen wurden und alle Delikte zu einem gewerblichen Betrugssystem bzw. einer Straftatenserie gehören, die bis heute andauert (und von der Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht abgestellt wird).

Die Aufbereitung müsste schrittweise erfolgen, um die erheblichen Verfahrenskosten z.B. über eine Prozessfinanzierung abzusichern oder in der Aufteilung des Schadensersatzes anzugehen.

Besten Dank im voraus und viele Grüsse
4tune


-- Editiert von 4tune am 29.06.2018 16:56

-- Editiert von 4tune am 29.06.2018 17:45

-- Editiert von 4tune am 29.06.2018 17:47

-- Editiert von 4tune am 29.06.2018 17:48

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