Hi,
folgender Sachverhalt:
T hat die Idee in einem Schmuckgeschäft zu klauen. Von dieser Idee und von seinem genauen Plan informiert er den S. Dieser ist von T`s Idee nicht begeistert und schweigt dazu einfach.
Einen Tag später will T den Diebstahl durchziehen. Allerdings bekommt er bei seiner Tatbegehung einige Probleme, so dass er von seinem Vorhaben abweicht und dieses abbricht. Er wäre also nur wegen versuchten Diebstahls zu bestrafen.
Meine Frage:
Hat sich S durch sein Verhalten strafbar gemacht?
Wenn ja, wodurch und weswegen genau?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
MfG Vitus
versuchter Diebstahl und Beihilfe
15. März 2003
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Frage vom 15. März 2003 | 14:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
versuchter Diebstahl und Beihilfe
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