versuchter Diebstahl und Beihilfe

15. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Vitus23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
versuchter Diebstahl und Beihilfe

Hi,

folgender Sachverhalt:
T hat die Idee in einem Schmuckgeschäft zu klauen. Von dieser Idee und von seinem genauen Plan informiert er den S. Dieser ist von T`s Idee nicht begeistert und schweigt dazu einfach.
Einen Tag später will T den Diebstahl durchziehen. Allerdings bekommt er bei seiner Tatbegehung einige Probleme, so dass er von seinem Vorhaben abweicht und dieses abbricht. Er wäre also nur wegen versuchten Diebstahls zu bestrafen.

Meine Frage:

Hat sich S durch sein Verhalten strafbar gemacht?
Wenn ja, wodurch und weswegen genau?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

MfG Vitus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guck nach §§138 und 139 StGB .

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

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