Kausalität bei Körperverletzung mit Todesfolge

17. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455946-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kausalität bei Körperverletzung mit Todesfolge

Hallo , ich habe ein frage zu einem Fall die mich nicht loslässt .
Ausgangslage ist das T die 4 jährige a als Erziehungsmaßnahme zwingt den versalzenen Pudding zu essen ( a hat in versalzen weil sie Zucker mit Salz verwechselt hat). A stirb drauf hin im Krankenhaus an kochsalzvergiftung da die Menge an Salz viel zu hoch für sie war .

Ich habe mord geprüft und verneint da im Fall kein Vorsatz bestand .
Nun hänge ich bei der Kausalität der gefährlichen kV . Ich verstehe nun nicht wie ich den Tod der a da berücksichtigen soll . Denn der Tod ist ja keine kV gerade weil wir in dem Fall nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge prüfen sollen .

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Nun hänge ich bei der Kausalität der gefährlichen kV . Ich verstehe nun nicht wie ich den Tod der a da berücksichtigen soll .
Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es scheint mir offensichtlich zu sein, dass die Tat der Mutter nach § 223 oder auch § 225 zum Tod geführt hat. Hätte die Mutter dem Kind kein Salz zu essen gegeben, würde es noch leben! Oder soll zweifelhaft sein, dass das Füttern mit Salz ohne Todesfolge eine Tat nach §§ 223-225 darstellt?

Zitat:
gerade weil wir in dem Fall nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge prüfen sollen .
Verstehe ich nicht ganz. Aber dann ist es ebenhalt § 222.

Ich vermute einen schweren Denkfehler. Daher weise ich mal darauf hin, dass die Aufgabenstellung einem bekannten Fall entspricht. Diesen sollte man in sämtlichen Kommentaren finden, oder einfach über google. Inklusive Lösung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb455946-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr habt recht mein Fehler bestand darin;
Kausal ist eine Handlung die ursprünglich ist für den Erfolg. Ich nahm an der Tod ist der Erfolg weil er so im Fall steht . Daher hatte ich Problem bei der Kausalität der Körperverletzung da ich immer dachte es kann nicht kausal sein wenn ein Tod eintritt . Jedoch habe ich mega verpeilt das es bei der Kausalität auf den Tatbestandsmäßigen Erfolg ankommt . Also in meinem Fall ob die Handlung kausal ist für eine körperliche misshandlung. Der darauf eintretenden Tod wird ja nicht berücksichtigt bei der reinen Frage ob die Handlung der Mutter kausal war für eine Körperverletzung .

1x Hilfreiche Antwort

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