Hallo allerseits!
Ich wäre euch allen dankbar wenn ihr mir schreiben könntet wie ich diese Ha aufbauen soll, also welch Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen etc.
Sachverhalt:
Ein 17 -jähriger kauft von seinem Taschengeld antike Plastiken auf dem Flohmarkt, diese will er per selbsterstellter Homepage verkaufen.Er gibt dort Name und Adresse an, rechtliche Belehrungen + Infos enthält die HP nicht.Die Eltern wissen von dem Treiben ihresSohnes, ihnen ist es egal was er macht.
Ein Lehrer sieht im Internet das Angebot und will sich informieren ber eine bestimmte Plastik.
Die HP enthält einen Info-Button und einen Kauf-Button,vesehentlich drückt der Lehrer den Kauf-Button.
Der Junge sieht die Bestellung und bringt unverzüglich die "Gekaufte" Plastik zu dem Lehrer nach Hause.
Dieser ist aber nicht da und seine ahnungslose Frau nimmt die Plastik entgegen, bezahlt aber nicht,da sie kein Geld da hat.
Der Junge sagt,dass mache nichts,er kommt wieder vorbei um das Geld zu holen, da er sowieso in der Nähe ist, da er noch Besorgungen für seinen morgigen 18.Geburtstag machen muss und das Geld dann holen kann.
er Lehrer sieht als er zurückkommt die Plastik und wundert sich,denn er wollte doch nur Infos dazu haben.
Er ruft bei den Eltern des Jungen an,diese sind aber nicht da und er spricht verärgert auf den AB der Eltern,ob sie wüssten was ihr Sohn treibt.
Die Eltern reagieren nicht.Der Junge ruft beim Lehrer an und sagt nur,er holt das Geld später ab,da er jetzt seinen G-Tag feiert-der Lehrer ist verärgert und sagt er wollte nur Infos haben und deshalb fechtet die WE an und widerruft, denn er sei ja auch nicht über seine Rechte aufgeklärt worden+ mit Minderjährigen schliesst er keine Verträge.Der Junge soll die Plastik wieder abholen.
Er schreibt seine Anfechtung und Widerruf in einem Brief und schickt ihn unverzüglich an den Jungen und dessen Eltern.
Am Abend,als die Plastik sich noch bei dem Lehrer befindet,wird eingebrochen,weil der Lehrer fahrlässig die Tür nicht richtig verschliesst,die Plastik wird gestohlen.
Kann der Junge den Kaufpreis von dem Lehrer verlangen?
Ich weiss nicht wie ich den §§ 312b ff reinpacken soll?Soll ich einfach nach Kaufvertrag prüfen?
Welche AGL`s gibt es noch?und wo packe ich die Unmöglichkeit der Leistung rein?
Danke im Vorraus!
Hilfe bei der ZivilrechtsHA!?Dringend!!:(
Notfall?
Notfall?
Hausarbeitenhilfe für Studenten: hahahaha
Holzauge sei wachsam!
Wenn das Dein Prof. liest....
Mal überlegen!
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)
Hallo,
ersteinmal ist ein Kaufvertrag zustande kekommen. Angebot und Annahme. Mit dem versehentlichen Drücken auf der falschen Taste ist es unwesentlich. Denn die WE wurde durch das klicken auf dem Button bestätigt. Sicherlich hat er Anfechtungsmöglichkeiten, aber zuerst muß er dem dem beschränkt geschäftfähigen Jungen§ 165 BGB
das geld bezahlen, vorausgesetzt er erhält rückwirkend das einverständnis von seinen Eltern.§ 177 BGB
Anspruchsgrundlage: § 433 BGB
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