hallo, viellecihtkann mir ja jemand helfen!?
Ich prüße gerade AGB´s und frage mich, ob bei der inhaltskontrolle der agb: jegliche gewährleistung ist ausgeschlosse und der verkäufer weiß nix von möglichem schädlingsbefall...die behandlung eines hauses mit krebserregenden mitteln, die ja einen sachmangel darstellt, unter das klauselverbot des 309 fallen!???? also ob man daher annehmen muss, dass die gewährleistung aufgrund der oben genannten agb ausgeschlossen werden kann...
über antwort wäre ich sehr dankbar, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß.
HA BGB HU-BERLIN-AGB´s
3. Oktober 2004
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Frage vom 3. Oktober 2004 | 16:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
HA BGB HU-BERLIN-AGB´s
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#1
Antwort vom 22. November 2004 | 11:27
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 16x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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