Dringend Tipps gesucht

25. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mysi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend Tipps gesucht

Ich brauche dringend Hilfe bei meiner Strafrechtshausarbeit, ich bin mir nicht sicher was ich prüfen muss, der Sachverhalt ist etwas heftig für mich :(
Wenn ich zumindest wüsste worum es sich handelt könnte ich den Rest ja alleine machen aber ich weiss zur zeit nicht wo ich anfangen soll :(

Bei einer nächtlichen Autofahrt will A sich eine Zigarette anzünden. Hierbei gerät er aus Unachtsamkeit mit seinem Fahrzeug unmittelbar vor einer unübersichtlichen Kurve auf die Mitte der zweispurigen Straße. In diesem Moment kommt ihm der Motorradfahrer M entgegen, der infolge überhöhter Geschwindigkeit in der Kurve mit seinem Motorrad auf die Gegenfahrbahn getragen worden war. Hier kommt es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. M wird zur Seite an den Fahrbahnrand geschleudert und bleibt schwerverletzt liegen.

Nachdem A seinen Pkw zum Stehen gebracht hat, begibt sich der aus dem Schlaf aufgeschreckte Mitfahrer B zu dem Verletzten M. B erkennt sofort, dass M noch lebt. Trotzdem erklärt er dem im Fahrzeug gebliebenen A, M sei getötet worden. Um sich weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, solle A schnell weiterfahren. Daraufhin fährt A – obwohl er B nicht glaubt – davon. M stirbt kurze Zeit später an den erlittenen Verletzungen.

In dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren stellt sich heraus, dass sich der Unfall mit denselben Folgen für M möglicherweise auch dann ereignet hätte, wenn A auf seiner Fahrbahn gefahren wäre. Hierbei wäre M auch dann gestorben, wenn A oder B sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätten, wovon A und B allerdings nicht ausgegangen waren.

Strafbarkeit von A und B? §§ 221 , 315b und 315c StGB sind nicht zu prüfen. Evtl. erforderliche Strafanträge sind gestellt.

Ich weiss nun nicht ist das eine Körperverletzung mit Todesfolge und Anstiftung zur unterlassenen Hilfeleistung oder Totschlag??? Hiiilfeee :(

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
aline
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

Ähm also ich weiß ja nicht, ob es ok ist Dir hier Ratschläge zu geben.
Vielleicht stellst Du mal Deine email Adresse hier rein. Dann können wir über Jura reden.

0x Hilfreiche Antwort

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