zuverlässigkeitsüberprüfung und §153a StGb

18. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
lucky_strike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zuverlässigkeitsüberprüfung und §153a StGb

Hallo!

ich würde gerne mein problem schildern.

ich bin angehender verkehrspilot, und mein zukünftiger arbeitgeber hat von mir jetzt eine zuverlässigkeitsüberprüfung verlangt (§7 LuftSiG).

Jetzt mein Problem:
Vor ca. 4 Jahren gab es gegen mich ein Ermittlungsverfahren gegen mich. Mir wurde Freiheitsberaubung und Körperverletzung zur Last gelegt. Die Sache endete so, dass das Verfahren gemäss §153a StPO eingestellt wurde und ich EUR 300,- an die Staatskasse zahlen musste.
Ich war damals im Recht bzw. unschuldig, nur war es für mich so, dass ich es als wesentlich angenehmer empfand das Verfahren "totzuschlagen" (O-Ton meines Anwalts) als vors Gericht ziehen zu müssen. Ich wollte unter allen Umständen einen Eintrag ins BZR vermeiden - deswegen 153a.

Nun mein Problem: kann ich mit Konsequenzen rechnen im Zusammenhang mit der nun anstehenden Überprüfung?

mit freundliche grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Da bei solchen Überprüfungen routinemäßig die Landeskriminalämter abgefragt werden und ich bei diesen Delikten auch davon ausgehen würde, dass diese zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten gespeichert sind, dürften die Verfahren der zuständigen Luftverkehrsbehörde in jedem Fall mitgeteilt werden. Vor einer negativen Entscheidung, muß Ihnen die Behörde gemäß LuftSig aber die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lucky_strike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

danke für die antworten.

ich habe mich ein wenig weiter informiert.

§494 StPO besagt doch, dass bei endgültig eingestellten Verfahren (153a) die Daten im Verfahrensregister nicht länger als zwei Jahre gespeichert werden dürfen. Geschieht diese Löschung von Amtswegen oder müsste ich sie beantragen?
Zusätzlich frage ich mich wie ich die Ermittlungsdaten der Polizei löschen könnte !? Wer ist da zuständig, die Polizeidirektion oder das LKA? Und weiss jemand wie da die Fristen zur Löschung sind?

Mit freundlichen Grüßen

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