wiederholter Ladendiebstahl - wiederholt angezeigt

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Leichsenring
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
wiederholter Ladendiebstahl - wiederholt angezeigt

Wer kann mir weiterhelfen, bitte? Ich habe eine Riesendummheit begangen. Im November 2002 wurde ich beim Ladendiebstahl in Höhe von 19 € erwischt (der erste). Ich habe 80 € Vertragsstrafe gezahlt und eine Anzeige bekommen. Als Ersttäter musste ich 36 € in die Justizkasse einzahlen und der Fall war erledigt. Heute war ich so dumm und habe aus einem Baumarkt Kleber für 3,99 € entwendet und bin erwischt worden. Ich habe alles zugegeben und 75 € Strafe gezahlt. Ich werde aber wiederholt angezeigt und habe nun Riesenangst. Frage: Was kann mir passieren? Bitte hlefen Sie mir weiter, ich wäre allen sehr dankbar.

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lina6
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
wie alt bist Du denn? Minderjährig oder schon Erwachsene(r)?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leichsenring
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin 28 Jahre alt

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lina6
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei dem Betrag wird es wohl ein mildes Urteil geben. Du hattest beim 1. Mal eigentlich schon Glück, dass Du so eine milde Strafe bekommen hast. Normalerweise bekommt man da eine höhere Geldstrafe. Ich denke, Du bekommst, nachdem Du die Anhörung bei der Polizei hattest, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass Du aufgefordert wirst, einen bestimmten Betrag zu zahlen oder es geht vor Gericht, was ich mir bei der Summe nicht vorstellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ganz ruhig, nur eine Geldstrafe, 25 - 40 Tagessätze (30 TS = 1 Monatseinkommen). Keine Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis (erst ab 90 TS).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leichsenring
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich habe noch eine Frage: Lohnt es sich in meinem Fall einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Danke im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Lohnen immer, die Frage ist bloß, ob es sich auch rechnet und das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe beim ersten diebstahl eine strafe von 15 tagessätzen bekommen. das war im oktober 2001. Ende letzten Jahres noch einmal eine Strafe von 25 tagessätzen. bin 30 jahre alt und arbeite bei der stadt als erzieherin. will auf gar keinen fall meinen job verlieren, bereue alles so sehr!!!! was kann ich tun????

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was wollen Sie tun ?

Aufgrund des ersten Eintrags im BZR (Löschfrist wäre 10/2006 gewesen), bekommen Sie jetzt einen Eintrag (für beide Taten) in Führungszeugnis bis Ende 2006 und und erneut ins BZR (bis Ende 2008)

Dagegen tun können Sie gar nichts. Jedoch erhält Ihr Arbeitgeber wegen Ladendiebstahl wohl kaum eine Mitteilung (soweit ich weiß). Anders wäre das z.B. wenn es um ein Drogendelikt ginge.

Oder müssen Sie in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis vorlegen?

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ein Führungszeugnis musste ich nur zur Einstellung vorlegen. Hoffe, das ich ausser der Geldstrafe mit einem blauen Auge davon komme. Das passiert mir nie noch mal!!!!
Wer kann einem denn wohl bezüglich des
Arbeitgebers eine sichere Auskunft geben?
Jedenfalls schon mal vielen Dank für deine Hilfe!!!!

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wer kann einem denn wohl bezüglich des
Arbeitgebers eine sichere Auskunft geben?


Bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, ob eine "MiStra" erfolgt (Mitteilung in Strafsachen).

Ist aber m.E. zu 98% ausgeschlossen, weil Tat zu gering, und kein Beamter.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann mich hier meinem Kollegen Bob anschliessen. Fragen Sie direkt bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft nach.


Mit freundlichen Gruessen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer kann mir weiterhelfen, bitte? ich bin Ein ausländische Student,und Ich habe eine Riesendummheit begangen. Im Jar 1997 wurde ich beim Ladendiebstahl in Höhe von 150 € erwischt (der erste). Ich habe 80 € Vertragsstrafe gezahlt und eine Anzeige bekommen. Als Ersttäter musste ich 36 € in die Justizkasse einzahlen und der Fall war erledigt. Heute war ich so dumm und habe aus einem Baumarkt Zanger für 7 € entwendet und bin erwischt worden. Ich habe alles zugegeben und 75 € Strafe gezahlt. Ich werde aber wiederholt angezeigt und habe nun Riesenangst. Frage: Was kann mir passieren? Bitte hlefen Sie mir weiter, ich habe ein riesen Angst dass ich ausweisen werde da ich eine Aufenthaltbewiligung habe.! wäre allen sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

(1) aufgrund des geringen Diebstahlswertes ist eine weitere Einstellung des Verfahrens gegen Auflage (Geldstrafe) möglich.

(2) Problematisch könnte es hingegen mit Ihrer Aufenthalsgenehmigung bei wiederholter Strafbarkeit werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#14
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort

wie hoch sind die Möglichkeiten dass ich ein ( Abschiebung) bekomme. bitte helfen Sie mir ich weiss nicht genau was ich machen soll ,ich hab heute einen Brief von Polizeipresidium bekommen ,und muss ein Formular ausfüllen und zurückschicken.
gibt es auch Anwälte für Studenten?
bitte sagen Sie mir was ich machen soll

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Einen Anwalt mußt Du so oder so selber bezahlen.

Füll das Formular aus, und gib darin die Tat zu. Schreib, daß es Dir leid tut. Weiterhin schreibst Du, daß Du um "Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO bittest".

Eine Abschiebung ist unwahrscheinlich, wenn Du nicht noch weitere Straftaten begehst.

Wenn man Angst vor Abschiebung hat, sollte man sich vorher überlegen, ob man Diebstähle begeht. Gerade nach dem 1. mal hätte Dir das doch klar sein müssen. Und da Du offensichtlich genug Geld dabei hattst, um die 75,-€ Fangprämie zu zahlen, frage ich mich, warum Du nicht einfach die Zange für 7,-€ bezahlt hast!?!



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

das sehe ich genauso wie mein Kollege.

Desweiteren bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass Ihre Straftaten und weitere Informationen in Ihrem Ausländerregister eingetragen werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein mensch ist für mich ein Dieb! Es gibt keine Böse Mensch auf diese Welt,sondern dipression und die Atmosphere wo man lebt ,Sorgen...usw sind die Ursachen dass man manschmal Dummheiten macht . Aber ich bin dafür dass jede Täter bestrafft werden muss, damit man das gleiche fehler nie wiederholen wird.
ich bereue mein Fehler jetzt doppelt mehr als beim ersten mal . ich hoffe dass ich noch mein Visum verlöngern kann und mein studium in deutschland beenden darf .

Vielen Dank für Eure Hilfe
Trauig Trauig !!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ich noch mein Visum verlöngern kann und mein studium in deutschland beenden darf .

wird schon klappen...

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend

ich bin der Student von gestern der 2 mal Dummheiten begeht hat!! und der jetzt seine Fehlern schrecklich bereut!!
ich war heute bei uns in Uni bei unser Asta, dort wurde mir gesagt dass ich ein gerichtskostenbefreiung von Amtsgericht kriegen darf um einen Rechtsanwalt Ohne Kosten zu haben.
Danach habe ich die Polizeipresidium angerufen und sie gefragt was mit mir passieren wird, die Antwort war dass mein verfahren zum Staatsanwalt weitergeleitet wird,und dass ich erst nach ca. 8 Wochen eine Antwort kriege.


Meine Fragen jetzt:

- kann ein Student ein Gerichtskostenbefreieung bekommen?
- benötige ich einen Anwalt für meine
Situation ?

1000 Danke an euch alle !

-- Editiert von Abdessamad am 11.02.2004 23:33:57

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was Du bekommen kannst, ist ein Schein für "Beratungshilfe". Den mußt Du beim Amtsgericht -Rechtspflegestelle- beantragen.

Mit diesem Schein kannst Du allerdings nur ein einziges Gespräch beim Anwalt wahrnehmen. Der Anwalt darf auf Grundlage dieses Scheins nicht für Dich tätig werden (also keine Briefe schreiben, oder Dich vor Gericht vertreten). Weitergehende Befreiungen sind in Deinem Fall nicht möglich.

Warte erst mal ab, wie die Sache weitergeht, bzw. ausgeht. Mehr als wir hier, kann Dir der Anwalt im ersten Beratungsgespräch auch nicht sagen.

Falls Du Dich von einem Anwalt gegenüber der justiz vertreten lassen willst, mußt Du ihn selber zahlen. Aber warte erst mal ab, ob das Verfahren eingestellt wird. Dann brauchst Du keinen Anwalt. Wenn es nicht eingestellt wird, kannst Du immer noch einen beauftragen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,
Danke für Ihre Antwort!

Ich war heute beim Amtsgericht (Rechtspflegestelle),dort wurde mir gesagt dass ich meine finannzielle Einkommen und Ausgaben beweisen muss. Aber wenn Sie meinen dass das kein Sinn hat dann glaub ich Ihnen auch.

Ich muss Anfang März mein Visum verlängern.
Frage: ist meine jetzige Straftat ( am 31.01.04) in meinem Ausländerregister schon eingetragen?, oder wird es noch dauern ? wann wird die Straftat in Ausländerregister eingetragen?

Sie sind meinen einziger Berater.
Vielen Dank im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

wann wird die Straftat in Ausländerregister eingetragen?

Das weiß ich leider nicht genau. Normalerweise werden erst Eintragungen in Regsiter vorgenommen, wenn die Verhandlung war (oder ein Strafbefehl erlassen wurde), und ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Das wird bis Anfang März keinesfalls passiert sein.

Allerdings kann es sein, daß dem Ausländeramt schon gemeldet wird, daß ein Verfahren gegen Dich am laufen ist. (das ist es, was ich nicht weiß).

Beantrage einfach erst mal Deine Visumsverlängerung, und dann guck, was das Ausländeramt sagt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, melde Dich einfach wieder hier. Dann sehen wir weiter. :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

von einem behördeninternen Austausch ist auszugehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag

Die Angst vor Abschiebung lässt mich nicht los und wird immer grösser!

Lohnt sich in meinem Fall jetzt ein Rechtsschutzversicherung zu machen? um später ( z.B nach 3 Monaten) einen Anwalt zu haben, der mein Problem unterstützen kann?

Noch eine Frage bitte: ich bin seit einem Jahr verlobt ,und wir planen dass wir im Sommer heiraten. Kann mein jetzige Problem das verhindern? ich meine kriege ich damit Schwierigkeiten bei Standsamt ... usw?

Vielen vielen Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, mit der Heirat wird es keine Probleme geben. Als Ehemann einer deutschen Staatsangehörigen hast Du dann sowiso ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in D.

Eine Rechtsschutzversicherung kann man 1. nicht rückwirkend abschliessen, und 2. leistet sie auch nicht für Vorsatztaten, wie Diebstahl.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort
Um ein unbeschränktes Aufentahltsrecht in D zu bekommen dauert das nach dem Heirat mindestens 2 Jahren ( glaube ich!). Es besteht aber die Möglichkeit dass ich schon nächsten Monat ( Verlängerung des Visums Beim Ausländerbehörde) Probleme kriege ,oder sogar keine Verlängerung kriege.

Frage bitte : wenn ich jetzt Anfang März keine Visumsverlängerung kriege, wird mir der Heiratsantrag trotzdem weiter helfen um das Problem zu verhindern?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Solange Du verheiratet bist, hast Du ein Aufenthaltsrecht von Anfang an.

Wenn Du Dich wieder scheiden läßt, kannst Du auch nicht mehr abgeschoben werden, wenn die Ehe min. 2 Jahre bestanden hat.

Das ist zumindest der letzte Stand meiner Info dazu, evtl. hat sich was geändert, aber das glaube ich nicht. Ein Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen kann m.W. nicht abgeschoben, solange die Ehe real besteht.

<small>Frage bitte : wenn ich jetzt Anfang März keine Visumsverlängerung kriege, wird mir der Heiratsantrag trotzdem weiter helfen um das Problem zu verhindern?</small>

Der Heiratsantrag eher nicht, aber die Heirat als solches schon. Wie gesagt, wenn Du mit einer Deutschen verheiratet bist (real, also die Ehe muß schon bestehen), kannst Du nicht abgeschoben werden.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 13.02.2004 21:07:54

-- Editiert von !streetworker! am 13.02.2004 21:08:32

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Nekto
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin zwar kein Profi und habe dass^^ alles nicht durchgelesen (will schlafen), aber wegen eines Klebers??? ich vermute du bist Klausüchtig oder so, gehe zu Selbsthilfekursen, dass hilft dir und außerdem wird deine Strafe etwas gemildert.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
abdessamad
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob
Danke für Deine Antwort!

Was empfehlst Du mir bitte? soll ich erstens beim Ausländerbehörde versuchen mein Visum zu verlängern und dann mit der Heirat beschäftigen?

Ich will nicht dass ich jetzt heirate und dann später abgeschoben werden !

noch eine Frage bitte wann wird eine Heirat real? ist Heirat in meine Situation eine Lösung?

1000 Dank

0x Hilfreiche Antwort

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