wer kann mir helfen

10. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
wer kann mir helfen

ich habe gestern im kaufhaus eine dummheit getan: ich wollte ein reduziertes markenkleid kaufen, das war das letzte stück und auch ohne etikette,da es in der nähe auch keine verkäuferin war, dann suche ich ein ähnliches und vermutlich güntiges kleid, ich habe die etikette im umkleiderkabine abgemacht und damit bei der kasse das teuere kleid gekauft. nach der zahlung wurde ich von dem sicherheitsperson festgehalten und ins büro gebeten.der sicherheitsperson sagte wenn ich meine tat zugegeben habe, bekomme ich nur einen brief mit geldstrafe, ansonst werden sie die polizei holen und droht auch die eintragung in führungszeugnis. aus angst habe ich meinen ausweis kopieren lassen und auch unterzeichnet daß ich die etiketten getauscht habe.ich habe auch 50 euro bezahlt.
ich weiß nicht was ich jetzt tun soll? soll ich sofort mit anwalt sprechen? bekomme ich eine strafe? wird es trotzdem in führungszeugnis eingetragen? wie kann ich es vermeiden?
bitte helfen sie mir!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

liebe alle,

kann jemand meine fragen beantworten?:(


vielen vielen dank !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

13 Minuten nach dem Eröffnungsposting schon drängeln? Das zeugt aber nicht von ausgesprochener Höflichkeit. Wenn Sie einen schnellen Rechtsrat brauchen, dann gehen Sie doch zum Anwalt!

Ob Sie strafrechtlich noch etwas zu erwarten haben, hängt davon ab, ob Strafanzeige gegen Sie erstattet wird oder nicht. Das entscheidet allein der Berechtigte. Für Sie bleibt jetzt nur eins: abwarten und darauf hoffen, dass keine Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeht.

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#3
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo dadl6,

danke für ihre antwort. da die angst mir so drückt, möchte ich noch wissen, ob ich vor der post noch was tun soll und wie ich tun soll, damit es mit geldstrafe eingestellt wird ohne es ins führungszeugnis oder bundeszentralanzeige eingetragen wird...
das kaufhaus hat mir gesagt, ich soll auf die post von polizei warten.

wer ist hier der berechtigte: die polizei oder das kaufhaus?

danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn die Fangprämie bezahlt werden muss, und aufgrund der Aussagen des Ladenpersonals wird auf jeden Fall Anzeige erstattet werden. Wo war es denn? die großen Kaufhäuser erstatten grundsätzlich IMMER Anzeige, so dass hier kaum Hoffnung besteht.

Vor dem bRief der Polizei können und sollten Sie am besten gar nichts mehr machen. Entschuldigungsschreiben bringen nichts, und werden meist nicht weitergeleitet.

Berechtigter ist natürlich das Kaufhaus.

Sie werden dann eine Vorladung zur Polizei bekommen. Dort können Sie aussagen, müssen aber nicht sagen. Da Sie aber bereits im Kaufhaus unterschrieben haben, und es mit dem Ladendetektiv auch einen Zeugen gibt, wird wohl leugnen nichts bringen.

Was war denn der preisliche Unterschied zwischen dem teuren und dem billigen Kleid? Darauf kommt es an, ob eventuell eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage oder eine Gelstrafe ergeht.
Bestehen Vorstrafen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo deeva,

der preisliche unterschied ist 130 euro. ich habe keine vorstrafe.
was bedeutet hier: ob eventuell eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage oder eine Gelstrafe ergeht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Wie alt sind Sie denn?

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

39

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

I. - Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages / Geldstrafe -
Mit einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages wird das Strafverfahren dann eingestellt (beendet), wenn vom Täter ein bestimmer Geldbetrag gezahlt wird. Das hat den Vorteil, dass keine Einträge in das Bundeszentralregister oder das Persönliche Führungszeugnis vorgenommen werden.

Eine Geldstrafe wird zumindest in das Bundeszentralregister eingetragen. Bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wird auch ein Eintrag in das Persönliche Führungszeugnis vorgenommen.

II. - Womit wäre zu rechnen? -
Grundsätzlich kann das Urteil nicht prognostiziert werden, da dieses von zu vielen Einzelheiten abhängt. Für eine Einstellung gegen Auflage spräche, dass dies eine Erstverurteilung wäre. Für eine Geldstrafe der höhere Schadensbetrag.

- Rönner -

-- Editiert von Hr. J. Rönner am 11.06.2008 13:54:29

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#9
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, hr rönner! :respekt:
gibt es ein maßstab für die höhe des schadensbetrages? wenn ich mich um Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages bemühe, muß ich bei der polizei aussagen oder besser durch einen anwalt vertreten?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nein. Dieses steht im Ermessen des jeweiligen Gerichts und der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich kann man sich auch ohne anwaltliche Hilfe um eine Verfahrenseinstellung bemühen. Vorteil eines Anwalts sollte jedoch sein, dass dieser juristisch wissen sollte, auf welche Punkte es ankäme.

Gern geschehen.

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
brauchhilfer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke !
ohne anwaltliche Hilfe um eine Verfahrenseinstellung zu bemühen heisst es, dass ich bei der polizei aussagen soll? sonst wie kann ich mich bemuehen? :???:

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