was ist BEUGEHAFT????

29. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
was ist BEUGEHAFT????

hallo mein freund hat heute einen haftbefehl bekommen...zur vollstreckung einer bis zu 6 monatigen beugehaft..also der gerichtsvollzeieher schreibt er muss das gegen meinen freund vollziehen.aber er gibt ihm letztmalig einen chance die eidesstaatliche Ev ab zu geben. was soll er den jetzt machen?? er möchte nicht diese EV abgeben..geld hat er auch nicht um alles zu zahlen..da fam da ist und sehr wenig verident! aber die Ev hätte schlechten einfluß auf den arbeitgeber und würde sehr wahrscheinlcih rausfliegen. bitte helft mir, helft uns! mein kumpel ist echt verzweifelt! danke

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

also er hatte die hälfte der schulden bezahlt ( 600,00€) danach hat er um eine frist gebeten. seitdem hat er nichts mehr davon gehört..ca 2 monate! jetzt bekamm er diesen brief bekommen..in der zeit ist er zwar umgezogen und hatte das auch mit der adresse geändert bekamm aber kein brief von gerichtsvollziehr. so jetzt der brief das er die EV abgeben muß oder halt diese 6 monatige haftbefehl zur vollstreckung eine beugehaft.

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo gini66.

1. Möglichkeit: Dein Freund zahlt den Restbetrag zuzüglich der Kosten an den Gerichtsvollzieher.

2. Möglichkeit: Dein Freund gibt die Eidesstattliche Versicherung ab.

3. Möglichkeit: Dein Freund geht in den Knast.

Der Arbeitgeber weiß wahrscheinlich sowieso schon Bescheid über die Schulden.
Normalerweise versucht der Gläubiger VOR dem Antrag auf Abgabe der EV eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber.

Schöne Grüße

RobertRatlos

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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
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#4
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

er will das zaheln..kann man aber da keine fristverlängerung beantragen..immerhin hat er schon gezeigt das er zahlungwillig ist..er hat die 600,00€ sofort gezahlt auf einmal! das andere wollte er in eine rate zahlen oder eine verlängerung bekommen. dake für die hilfe!

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#5
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo gini66.

Ein Vollstreckungsverfahren vom Mahnbescheid bis hin zum Haftbefehl geht nicht von heute auf morgen.
Da ist schon eine erhebliche Zeitspanne (mehrere Monate !) verstrichen.

Dein Freund hatte während der ganzen Zeit die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger auszuhandeln.

Irgendwann ist der Ofen mal aus !

Sorry, aber vielleicht hat Dein Freund diesen Denkzettel mal dringend nötig.
Fördert auf alle Fälle die Zuverlässigkeit !

Schöne Grüße

RobertRatlos

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

danach hat er um eine frist gebeten. seitdem hat er nichts mehr davon gehört..ca 2 monate!

Also hat er in den 2 Monaten nichts gezahlt...?, keine Rate...?

Warum nicht? Weil er nichts 'gehört' hat?

Er muß sich selber darum kümmern, und nicht warten, bis er was 'hört'.

Das einzige was er machen kann, ist mit dem Gerichtsvollzieher zu reden. Der hat das jetzt zu entscheiden. Wenn er gleich einen Teil des Geldes zahlt, läßt sich der GV vielleicht noch mal auf Raten ein.

Ansonsten muß er halt die EV abgeben. Wenn er 6 Monate in Beugehaft ist, wird sein Arbeitgeber ihn auch rausschmeissen. Außerdem, da stimme ich RobertRatlos zu, weiß der eh schon Bescheid.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

ok ich danke für die hilffe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Volker7.

Du bist wirklich ein Optimist ;)

Übrigens:
Ein Haftbefehl wird NUR ausgestellt, wenn der Schuldner den ersten Termin zur Abgabe der EV nicht wahrgenommen oder die Abgabe verweigert hat.

Ich sehe - ehrlich gesagt - keine Chance, mit dem GV nochmals eine Ratenvereinbarung auszuhandeln, da der GV vom Gläubiger bereits den Auftrag hat, den Haftbefehl durchzusetzen.
Der Gläubiger dürfte auch sauer sein, insbesondere dann, wenn der Schuldner bisherige Vereinbarungen nicht eingehalten hat.

Die einzigen Möglichkeiten hatte ich bereits geschrieben.

Möglichkeit 3 (Haft) befreit zwar nicht von der Schuld, könnte aber für den Jungen vielleicht ganz HEILSAM sein !
Den Kopf in den Sand zu stecken, hat naturgemäß böse Folgen.

Schöne Grüße

RobertRatlos



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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 29.03.2006 12:40:02

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#11
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

danke danke für die hilfreiche antworten, also der termin zur abgabe ist der 20.04
mein kumpel will die restfroderung so schnell wie möglich begleichen, ist sehr schwer da er ne fam. hat und wenig verdient. aber da sich der GV nicht mehr mit sich sprechen lässt, gibt er die hoffnung auf. er muß in den knast oder ev abgeben. und wird sein arbeitspaltz verlieren..wo es doch heute so schwer ist einen zu bekommen. danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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