Gilt man bei einer Verurteilung von 50 Tagessätzen als vorbestraft?

23. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
heiderose4140
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gilt man bei einer Verurteilung von 50 Tagessätzen als vorbestraft?

Gilt man bei einer Verurteilung von 50 Tagessätzen als vorbestraft?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

guck mal unter:

http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&p=2

Dort steht das ganz genau.


Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Man hat aber in den dort beschriebenen Fällen durchaus das Recht, sich als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.


Es wird eine Abwägung zwischen der Offenbarungspflicht und der Privatsphäre getroffen, wobei bei geringen Gesetzesverstößen die Privatsphäre überwiegt. Fragt man Sie in einem Bewerbungsgespräch nach Vorstrafen, so können Sie diese immer leugnen, wenn bei Ihnen keine Eintragungen im Führungszeugnis vorliegen.


Das ganze Thema, wann Führungszeugnis Eintrag, wann nicht, ergibt sich daraus natürlich wieder. Dies findest Du ganz aktuell unter:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=6785

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo.

Der oben genannte Artikel ist sehr irreführend formuliert.

Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Das ist so schlichtweg nicht richtig ! (Admin?)

Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so bekommt derjenige einen Bundeszentralregistereintrag, was aber nicht gleichbedeutend mit "vorbestraft sein" i.S.d. Gesetzes ist

Wenn man keinen Eintrag im Führungszeugnis hat, darf man sich als "nicht vorbestraft" bezeichen. Siehe hierzu auch den entsprechenden Absatz auf der Homepage des Bundeszentralregisters <a href="http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.htm#6.%20Was%20steht%20in%20einem%20FÜhrungszeugnis">Bundeszentralregister/FAQ/Vorstrafe</a>

Für die Aufnahme einer Verurteilung ins Führungszeugnis gilt nach wie vor:

1.)Verurteilung zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen = vorbestraft (FZ und BZR Eintrag)

2.)Verurteilung zu einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, und noch keinem vorherigen BZR Eintrag = nicht vorbestraft (kein FZ Eintrag, aber BZR Eintrag)

3.)Verurteilung zu einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, und schon einem bestehenden BZR Eintrag = vorbestraft (BZR und FZ Eintrag)

@Heiderose 4140:

Mit 50 Tagessätzen können Sie sich also getrost "als nicht vorbestraft" bezeichnen, es sei denn Sie sind schon mal wegen einer anderen Sache verurteilt worden, und haben einen daraus resultierenden BZR-Eintrag

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heiderose4140
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)



Ich danke allen, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten u. so interessante Beiträge geliefert haben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.604 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen