verstoss gegen das waffengesetz

7. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)
verstoss gegen das waffengesetz

Guten abend

was wäre den so eine übliche strafe wenn man (polizei ) bei jemand eine packung pyroknallpatronen finden würde ( bam pm2) ? Also erwerb und besitzt?

Einzige vorgeschicht: anzeige wegen köperverletzung

was wäre in so einem fall zu erwarten

Mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo

Kann mir keiner weiter helfen? Laut gesetzt steht glaub 3 mobate bis 5 jahre aber muss man da echt mit knast oder bewährungsstrafe rechnen wär man dann vorbestraft?


Danke

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Hi,

also, das Waffengesetz ist mir zu unübersichtlich, um mich da durchzuarbeiten, insofern beschränke ich mich mal auf die Vorbestrafung: Mit exakt 3 Monaten Haft (mit oder ohne Bewährung) ist man nicht vorbestraft, mit allem, was darüber hinausgeht, schon.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.03.2011 16:41:54
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.03.2011 09:33:48
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

verstoß: §§51 NR2a,2 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2, Anlage 1 Abschnitt 1

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