Verhandlung und Vertagung - gibt es eine neue Ladung?

29. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
lilus
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
Verhandlung und Vertagung - gibt es eine neue Ladung?

guten tag ich habe eine frage.mein bruder hatte vor 14 tagen eine verhandlung wegen betrugs .er wollte nicht zugeben das er schuldig war .dadrauf hin sagte richterin ok wir laden die zeugen ein,in 2 wochen,er hat bis jetzt allerdings noch keine ladung oder jegliches bekommen.ich habe nur gehört als richterin sagte am 30.03 wir weiter verhandelt.aber mus dann nicht noch irgendetwas ankommen erneute ladung oder so?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Im Normalfall sollten alle "Verfahrensbeteiligten" von einem Fortsetzungstermin rechtzeitig informiert werden.

Wie wärs mal beim Gericht nachzufragen?
Und hat dein Bruder einen RA?

Auch wenn bei Betrug keine Pflichtverteiteidigung notwenig ist(§140 StPO ) würde ich mir da auf alle Fälle einen RA nehmen (wenn mir nicht nur ein "kleiner" Betrug zur Last gelegt würde ;) ). Schließlich gäbe es im worst-case eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§263 StGB )...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn die Richterin das gesagt hat, außerdem die Zeit festgelegt hat, dann muss es für die Betroffenen nicht unbedingt eine neue Ladung geben. Mal in der Geschäftsstelle anrufen.

wirdwerden

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
aber mus dann nicht noch irgendetwas ankommen erneute ladung oder so?


Für einen Fortsetzungstermin bekennen sich die Beteiligten üblicherweise als geladen. Das Gericht nimmt dann ins Protokoll auf, dass die Beteiligten sich für geladen bekennen und auf eine formelle Ladung verzichtet wird.

Kann es sein, dass die Richterin im letzten Termin sowas gesagt hat ??



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"justice"

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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Schließlich gäbe es im worst-case eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§263 StGB )... <hr size=1 noshade>


Das mag ja sein, wenn es sich aber um einen kleinen Betrug handelt wird das Gericht das Strafmaß wohl kam so einfach 08/15 ausschöpfen. Im übrigen kann das AG auch keine FS von 5 Jahren verhängen, solche FS können nur vom erweiterten Schöffengericht, oder vom Landgericht verhängt werden.

Ein Anwalt kostet mind. 600 € das steht in der Regel in keinem Verhältnis. Auch senkt ein Anwalt die Strafe nicht automatisch.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#5
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

600 € min. ?
Ich kenne gleich 2 die günstiger sind ... aber um 75 % günstiger - wie kommst du den auf min. 600 € ???



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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Im übrigen kann das AG auch keine FS von 5 Jahren verhängen, solche FS können nur vom erweiterten Schöffengericht,
Nein, das erweiterte SchG kann auch nur max. 4 Jahre auswerfen. Erweitert ist nur die Anzahl der Richter, nicht die Strafgewalt.

Zu einem Fortsetzungstermin kann das Gericht in der Hauptverhandlung mündlich laden. Dann folgt keine weitere schriftliche Ladung. Sollte da also möglicherweise etwas unklar sein, würde sich empfehlen, beim AG anzurufen.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich kenne gleich 2 die günstiger sind ... aber um 75 % günstiger - wie kommst du den auf min. 600 € ???


Die gesetzlichen Mittelgebühren lauten:

Grundgebühr 165,-
Verfahrensgebühr 140,-
Terminsgebühr für JEDEN Verhandlungstag 230,-
Post- und Telekommunikationspauschale 20,-
Kopien ca. 20,-

Damit sind wir schon bei über 500,- Euro. Dann noch die Mehrwertsteuer und die 600,- Euro sind locker überschritten.

War der Anwalt bereits vorher im Ermittlungsverfahren tätig, kommen noch mal 140,- Euro plus MwSt dazu.

Da werden Fortsetzungstermine ganz schnell teuer.... ;-)


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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
wie kommst du den auf min. 600 € ???


Weil ich von der Sache ein wenig Ahnung habe. Auch wenn wastl natürlich recht hat. Da die Richterin im ersten Termin die Sache also nicht an das Landgericht abgegeben hat werden da wohl keine 5 Jahre rauskommen. Für einen Ersttäter ist eine FS zur Vollstreckung vom Schaden abhängig, so ab 25.000 kann da je nach Richter schon mal ne FS ohne Bewährung raus kommen, wer aber 25.000 krum macht hätte auch 600€ für den Anwalt. Also gehe ich davon mal aus des es sich um eine kleiner Schadenssumme handelt. Vielleicht kann der TE dazu nochmal was sagen.

Danke "justice" fürs vorrechnen. 684,25 € incl. MWST.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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-- Editiert am 29.03.2011 18:10

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