verdacht unfallflucht

24. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
verdacht unfallflucht

Ich hatte gerade besuch von zwei Polizisten, die eine Anzeige gegen mich hatten wegen verdacht der Unfallflucht.

Heute Abend hatte ich ein PKW, welcher auf der Straße stand überholt und der Gegenverkehr, welcher aus seiner Sicht auf die Linksabbiegespur wollte, mußte mir leider ausweichen, da ich mich auf der Spur befand.

Etwa 1,5 Sunden nach diesem Vorgang, wurde ich konfrontiert, einen Spiegel abgefahren zu haben.
Eine Zeugin hat sich mein Nummernschild gemerkt.

Nach einer Besichtigung meines Fahrzeuges konnten keine Spuren festgestellt werden, die auf den Unfall zurückzuführen sind.
Außer ein Altschaden am rechten Außenspiegel.

Nun bin ich mir 100 % sicher, keinen Unfall verursacht zu haben, was ich den Beamten auch sagte.
Auch, das ich nichts bemerkt habe was auf einen abgerissenen Spiegel hindeuten könnte.

War die Überprüfung nur Routine, oder muß ich noch mit einer Anhörung rechnen?
Gesagt wurde mir, das eine Anzeige wegen Unfallflucht gegen mich vorliegt.








-----------------
" GTR 1000"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

und wieder mal soll Ihnen die Zukunft vorhergesagt werden...Vielleicht war es das jetzt, vielleicht kommt noch was. Keinen Unfall bemerkt zu haben ist übrigens ein beliebtes Argument bei Unfallfluchten...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo mümmel,
ist schon klar, das hier nicht mit einer Glaskugelauskunft zu rechnen ist!
Was mich interessiert ist, ob in der Sache weiter ermittelt wird und ich dazu Stellung nehmen muß, obwohl an meinem Fahrzeug KEIN Schaden zu erkennen ist, welcher auf diesen Unfall hinweist.
Polizei hatte am selben Abend noch mein Fahrzeug gründlich nach Spuren untersucht und nichts feststellen können.

Einzig und alleine beunruhigt mich die Anzeige durch den Zeugen, der mich als Unfallverursacher benannt hat.

Ich bin zwar zu der angegebenen Zeit an dieser Stelle und wohl auch an dem beschädigten PKW vorbeigefahren, habe aber nichts bemerkt, was auf einen Unfallhergang und abgerissenen Spiegel hindeuten könnte.

Mal ehrlich: DAS hört man!
Und außerdem würde so ein Schaden von der Versicherung reguliert werden!
Also warum abhauen?
Bin mir ziemlich sicher, an dem Abend kein STOCKCARRENNEN gefahren zu haben!

-----------------
" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

ich wollte auch nicht andeuten, daß Sie die Unfallflucht tatsächlich begangen haben, aber ob jetzt noch was kommt, das weiß bloß der zuständige Polizeibeamte...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Habe heute Anruf von der Polizei bekommen,
ICH BIN UNSCHULDIG! :dance:
so wie das aussieht, ist der angebliche Zeuge ( Fahrzeug hinter mir ) der Unfallverursacher gewesen.

So wie mir heute gesagt wurde, hat die geschädigte Person telefonisch
eine Fahrerflucht angezeigt und der Zeuge hat ebenfalls nur telefonisch mitgeteilt, dieses gesehen zu haben und ist hinter dem Fahrzeug hergefahren, um die Nummer zu bekommen.

Der Unfall wurde von der geschädigten Person bis jetzt nicht offiziell bei der Polizei zur Anzeige gebracht und es war auch kein Polizist an der Unfallstelle gewesen.

Die Überprüfung bei mir, wurde aufgrund der Angaben zu meinem Fahrzeug durchgeführt.
Dorfscherrif mußte rausfahren. :grins:

War zur falschen Zeit am falschen Ort! :???:
So schnell kann das gehen in Verdacht zu kommen!

Hoffe nur für den "Zeugen", daß ich ihn nicht in die Finger bekomme.
Könnte aus ihm Hackfleisch machen!
( ich weiß, darf nicht, aber könnte)

-----------------
" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Um den Zeugen wird sich schon die Polizei kümmern. Der wird sich neben der Fahrerflucht wohl auch wegen falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten müssen, das wird voraussichtlich teurer. Ich persönlich finde, die Fahrerlaubnis täte gut daran, die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von einer bestandenen MPU wegen des Verdachts auf charakterliche Nichteignung als Fahrzeugführer abhängig zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen