vor mehr als 6 Jahren hat ein bekannter von mir mein Abiturzeugnis gefälscht. Er hat seinen Namen auf das Zeugnis gesetzt und beglaubigen lassen. Der Beglaubiger hat den Unterschied zwischen Original und Fälschung nicht bemerkt. Ich hatte davon Kentniss. Mein Bekannter hat nie Abitur gemacht und sich mit dem Zeugnis an der Uni eingeschrieben. Die Sache ist nun (nach 6 Jahren) aufgeflogen und mein Bekannter wird sich auf Anraten der Uni selbst anzeigen. Womit habe ich zurechnen? Ich nehme an die Urkundenfälschung ist verjährt. Was ist aber mit dem Betrug? Sollte ich mich auch stellen oder einfach abwarten?
urkundenfälschung und betrug
11. Oktober 2002
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Frage vom 11. Oktober 2002 | 18:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
urkundenfälschung und betrug
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2002 | 21:38
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Um Sie wegen Beihilfe zum Betrug oder zur Urkundenfälschung (oder Mittäterschaft) bestrafen zu können, müsste man Ihnen ja nachweisen können, dass Sie davon wußten.
Im Zweifel werden wohl nur Sie und Ihr Bekannter davon wissen - Ihr bekannter sollte Ihnen da wohl insoweit entegenkommen, dass er Sie aus allem raus hält (er hat Ihnen das Zeugnis ohne Ihr Wissen entwendet und später unbemerkt zurückgelegt)
Gruss Neil
#2
Antwort vom 13. Februar 2003 | 10:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist mit Ihrem bekannten geschehen und wie flog das auf?
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#3
Antwort vom 15. April 2003 | 23:39
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
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