Hallo,
Habe nach einem ermittlungsverfahren und einer persönliche
vorladung beim staatsanwalt vor ein paar wochen heute einen brief bekommen, in dem steht das nach § 153 a Abs 1. VORLÄUFIG (!) von
der ehebung einer oeffentlichen anklage abgesehen wird
wenn ich betrag X als auflage an die staatskasse einzahle.
weiter unten steht, nach der überweisung der Summe X
KANN mein Vergehen NICHT mehr als Vergehen verfolgt werden.
Jetzt bin ich ein wenig irritiert. oben steht, das eine anklage VORLÄUFIG nicht stattfindet wenn ich die auflage erfülle, unten steht wenn ich den betrag überwiesen habe KANN meine tat nicht weiter verfolgt werden.
was ist da jetzt fakt. wird die ermittlungsakte tatsächlich geschlossen, oder kann der staatsanwalt noch weiter ermitteln
und vieleicht doch noch irgentwann eine anklage erheben ?!
hoffe jemand kann mir helfen.
unverständlicher brief vom staatsanwalt
27. August 2003
Thema abonnieren
Frage vom 27. August 2003 | 13:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
unverständlicher brief vom staatsanwalt
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#1
Antwort vom 27. August 2003 | 14:11
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 92x hilfreich)
Hallo,
der Staatsanwalt hat die Ermittlungen vorläufig eingestellt und zwar bis zu dem Termin, bis zu welchem er Dir Frist zur Zahlung des Geldbetrages gesetzt hat.
Läßt Du diese Frist verstreichen, wird er die Akte wieder aufklappen und weiter ermitteln und ggf. Anklage erheben.
Zahlst Du binnen der gesetzten Frist den Betrag, ist die Sache gegessen. Die Akte wird geschlossen, kommt in den Keller und gut isses :-)))
Geholfen?
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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
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