unterlassene hilfeleistung??

23. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
etena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
unterlassene hilfeleistung??

hi

ich erklär euch mal kurz meinen fall:

ein bekannter von mir war auf einmal von einer party verschwunden, ich bin dann mit seiner freundin auf die suche nach ihm gegangen bzw. gefahren. haben ihn auch recht schnell gefunden, er diskutierte gerade mit einem anderen mann. ich habe mein auto geparkt, seine freundin ist zu ihm gegangen. dann gab es ein handgemenge. ich bin kurz ausgestiegen um zu sehen was los ist(hab weiter weg geparkt) und in dem moment hat ihn seine freundin von dem anderen weggenommen und sie sind zu mir ins auto. ich bin dann losgefahren. hab noch mal nach dem mann geschaut, der ist dann einfach weitergegangen.
so und nu??
vielen dank im voraus!!

-- Editiert von etena am 23.03.2004 22:43:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

ich kann die rechtliche Problematik in Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht erkennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich auch nicht :)

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
etena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

also kann im prinzip nur der bekannte von mir was erwarten, falls der mann mein nummernschild gesehen hat!! ich mache dann nur eine "normale" zeugenaussage!? Oder??

vielen dank gruß e

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
etena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dann ist ja meine nacht noch gerettet. hab nämlich echt schiss gehabt, dass mir auch noch was angehängt werden kann.

vielen lieben dank
gruß e

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn derjenige einfach weitergegengen ist, ihm also offensichtlich nichts Ernstes passiert ist, bzw. er sich auch selber helfen konnte, hast Du nichts zu befürchten.

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
etena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

denke mal nicht, dass ihm etwas ernstes passiert ist (hope so), er ist ja dann weitergelaufen.

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