unschuldig - ladendiebstahl

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Molgi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unschuldig - ladendiebstahl

hallo zusammen,
es geht um folgendes.

meine beste freundin wird des ladendiebstahls beschuldigt. es war aber wirklich nur ein missgeschick!! sie hatte für ihre freundin schmuck festgehalten. um freie hände zum anschauen eines pullovers zu haben, legte sie diese kleinen schmuckschachteln AUF ihre tüte, die sie schon dabei hatte. und ja die tüte ist umgefallen. einige schachteln sind dabei unbemerkt in die tüte gerutscht und ein paar daneben. doch dies bemerkte meine freundin nicht. beim zurückkehren zur umgekippten tüte, ging sie davon aus, dass ihre freundin den schmuck schon zurück gelegt hatte, da diese meinte sich doch keinen schmuck mehr kaufen zu wollen. das aber die schachteln nur herunter bzw. in die tüte gefallen waren bemerkte keine von beiden. auf dem überwachungsvideo sieht man auch genau, wie die schachteln auf die tüte gelegt wurden. es ist nichts von absichtlichen hineintuen in die tüte zu sehen. man sieht sogar noch unter einem kleiderständer die schachteln liegen, die nicht in die tüte gerutscht waren.
naja jedenfalls konnten die beiden damen den hausdetektiven diese missgeschick nicht klar machen und es wurde auf die klärung durch die polizei bestanden. sprich meine freundin wurde eingeschüchtert doch den zettel zu unterschreiben, in dem sie das hausverbot akzeptierte...

jetzt jedenfalls ist so ein anhörungsbogen von der polizei gekommen und dort tauchen fragen auf, mit denen wir nichts anfangen können bzw. gerne rat wüssten was anzukreuzen ist und welche möglichen folgen das hätte.
mit welcher strafe müsse man rechnen, wenn man die polizei nicht mehr von der unschuld der beschuldigten überzeugen kann?
aso sie ist, wenn man das bei einer unschuldigen so nennen darf ersttäterin, 18jahre jung, verfügt über kein festes einkommen und der geklaute schmuck hatte wohl einen warenwert um die 40€.

bei folgenden fragen wissen wir nicht was ratsam wäre anzukreuzen:
"Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden o nicht ein verstanden o "
"Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO einverstanden o nicht einverstanden o "

Die Frage zur Schuldbekennung wird sie logischerweise als unschuldig ankreuzen.

Wir bedanken uns schonmal im voraus für jegliche Antworten. :)
mfg molgi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich meinen Artikel im Rechtsratgeber über den Diebstahl und seine Konsequenzen unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.

An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).



Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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