uneidliche Falschaussage - Beihilfe Betrug

17. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jennyn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
uneidliche Falschaussage - Beihilfe Betrug

Ich wurde in ein Verfahren wegen Beihilfe zum Betrug und uneidlicher Falschaussage zu 150 Tagessätzen verurteil.
Nun habe ich im März ein erneutes Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage laufen(mein Mann sitzt im Gefängniss und wurde deswegen schon Verurteilt wegen Anstifftung zu Falschaussage )
Kann mir jemand sagen womit ich rechen kann
Jennyn

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Freiheitsstrafe zur Bewährung (ab 3 Monate aufwärts), würde ich meinen, da Du schon einschlägig vorbestraft bist.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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