Ich wurde in ein Verfahren wegen Beihilfe zum Betrug und uneidlicher Falschaussage zu 150 Tagessätzen verurteil.
Nun habe ich im März ein erneutes Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage laufen(mein Mann sitzt im Gefängniss und wurde deswegen schon Verurteilt wegen Anstifftung zu Falschaussage )
Kann mir jemand sagen womit ich rechen kann
Jennyn
uneidliche Falschaussage - Beihilfe Betrug
17. Februar 2004
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Frage vom 17. Februar 2004 | 10:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
uneidliche Falschaussage - Beihilfe Betrug
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#1
Antwort vom 19. Februar 2004 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Freiheitsstrafe zur Bewährung (ab 3 Monate aufwärts), würde ich meinen, da Du schon einschlägig vorbestraft bist.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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