unbeabsichtigter diebstahl

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Robben84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
unbeabsichtigter diebstahl

hallo ich brauche mal einen rat

meine lebensgefährtin und ich, waren vor einem monat im real markt einkaufen. Wir hatten unseren ein jährigen sohn und unseren 2 wochen alten sohn dabei, jeder von uns hatte einen kinderwagen, es war uns halt nicht möglich einen einkaufswagen zu nehmen, wir gingen dann ganz normal einkaufen wie fast jeden tag, wir legten unsere ware auf das kinderwagendach, und unter den kinderwagenkorp, wir gingen dann schnell zur kasse um noch unser bus zu bekommen, weil unser säugling anfing zu weinen, weil er hunger hatte und wir schnell nach hause wollten. .Wir legten die ware an der kasse auf das band, ich wollte noch einkaufstüten nehmen, aber an der kasse waren leider keine mehr, ich muste an eine andere kasse um tüten zu nehmen, meine freundin legte in der zeit unsere ware weiter, auf das band als ich wieder mit den tüten kam, musste die kassiererin nur noch die tüten einscannen, anschließent habe ich bezahlt. Betrag 22,69 euro , meine freundin hatte alles schon in die tüten eingepackt, als wir uns sputen wollte, um noch unser bus zu bekommen,kam schon ein mann, und hielt mir seinen ausweis vor die augen, und er sagte er sei der real detektiv, und wir hätten unbezahlte ware. Ich sagte zu ihm das kann nicht sein, und ich fragte ihn ob er nicht mehr alle tassen im schrank hätte, er sagt wir hätten unter dem kinderwagen, unbezahlte ware. Als ich dann darunter schaute, sah ich das wir einiges vergessen haben, 2 päckchen schnitzel für je 2,50 zwei plastik wanduhren für je 2,99 ein päckchen knoblauch pulver für 0,99 cent ein becher milch 0,59 cent und eine flasche mayonaise 0,99 cent wir hatten einen waren wert von 13,55 euro vergessen zu bezahlen, was absolut keine absicht war, wir gingen dann ins büro, da war auch schon die polizei gekommen, die glaubten auch nicht so recht daran, das wir das absichtlich gemacht haben. der detektiv stellte einen strafantrag aus und gab uns ein jahr hausverbot, einer der polizisten fragte den detektiv ob das jetzt sein muss mit dem hausverbot, der detektiv meinte das der marktleiter das so möchte, .meine frage ist was könnte auf uns zu kommen, vorallem auf mich weil ich habe noch Bewährung wegen köperverletzung, 12 monate auf 3 jahre meine bewährung läuft am 13.01.2010 ab also noch ein jahr. Das were für mich eine katastrophe, wenn ich wegen einer sache die völlig unbeabsichtigt war, meine bewährunszeit verlängert bekomme würde. Und meinen ersten diebstahl den ich mal gemacht habe ist auch schon 10 jahre her das war eine tube gel für 1,50 DM da war ich 15 .

p,s ich denke das man mal was vergessen kann wenn man in ungedanken ist und wir hätten es auch nicht nötig gehabt wir hatten 300 euro bargeld dabei das haben wir auch der polizei gezeigt und sie haben es auch so protokolliert .Wir sind alle menschen das kann mal jedem passieren wenn man im stress ist .

-- Editiert von w.daniel am 03.01.2009 04:29

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Macht euch mal keine Gedanken, wenn der Anhörungsbogen kommt und Ihr das so schreibt, was vollkommen plausibel klingt, wird es eingestellt. Und auf keinen Fall irgendwelche Fangprämien oder ähnliches an den Markt zahlen.

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#2
 Von 
Robben84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die antwort

wir haben schon unsere aussage bei der polizei gemacht, wir warten halt nur noch auf die enscheidung von der staatsanwaltschaft.


das mit der Fangprämie, sowas haben wir letzte woche glaube ich bekommen.
Es war ein brief von einem rechtsanwalt, der den real markt vertretet. und er hatte uns geschrieben, das wir beide jeweils 75 euro zahlen sollen als enschädigung. Das weren 150 euro zusammen da kann irgendwas nicht stimmen .

und in dem brief steht auch, das uns der detektiv aufgefordert hätte, den betrag sofort zu zahlen, aber wir hätten uns angeblich geweigert. Ich frage mich echt was die für ein spiel mit den leuten spielen wollen, also uns hat weder noch jemand aufgefordert irgendwas zu zahlen, weder noch hätten wir irgendwas unterschreiben sollen. Er hatte uns nur mündlich hausverbot erteilt, mehr hat er uns nicht gesagt. Ich finde das eine sauerei was die mit den leuten machen.

und das beste ist als wir in dem büro waren, kam plötzlich noch ein detektiv, mit einem täter in das büro, der täter packte aus seiner jacke tabak und alkohol aus da meinte der detektiv zu uns das was dieser mann gemacht hatte ist diebstahl aber was ihr gemacht habt war kein diebstahl also ich fragte ihn dann wieso der ganze aufwand wen sie doch selbst sagen das wir kein diebstahl begangen
haben darauf sagte er nichts mehr und sprach mit seinem detektiv kollegen irgendwas auf türkich . also ich finde das nicht richtig was die mit uns abgezogen haben

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#3
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Diebstahl schliesst ja Vorsatz voraus, da Sie ohne Vorsatz gehandelt haben, liegt hier kein Diebstahl vor, das muss die Sta natürlich genauso sehen, aber aufgrund der Umstände wird es da m.E. wenig Zweifel geben. Wenn die "Detektive" das schon beim festellen der Sache auch so gesehen haben, wird versucht Sie hier abzuzocken. Das das Schreiben von einem RA kommt, soll wohl zu einer schnelleren Zahlung führen. Ich würde mich an die Marktleitung schriftlich wenden, den Vorfall schildern und vorschlagen darauf zu warten wie die Sta entscheidet. Ohne Diebstahl dürfte eine Fangprämie wohl kaum durchzusetzen sein. Die Höhe an sich ist sowieso unangemessen.

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

I. Ihren Schilderungen entsprechend ist der Vorsatz zu verneinen und folglich auch eine Strafbarkeit wegen Diebstahls. Insofern schließe ich mich Frau Klein an.

II. Eine andere Frage ist jedoch die Beweisführung.

III. Jedoch ist, entgegen der Ausführungen Frau Kleins, auch bei einer fahrlässigen Begehungsweise (fahrlässige Eigentumsschädigung) eine Verpflichtung seitens des Schädigers besteht, die Fangprämie zu bezahlen. Auch in einem derartigen Fall ist das schuldhafte Verhalten des Kunden ursächlich für den dem Geschäftsinhaber durch die Auszahlung der Fangprämie entstandenen Schaden

Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist in angemessenem Umfang zu erstatten, welche sich entsprechend aktueller Rechtsprechung im Rahmen bis zu EUR 50,- bewegt.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -


-- Editiert von Hr. J. Rönner am 03.01.2009 17:49

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich suche ein erwischten Dieb der mit Vorsatz geklaut hat. Wenn man mit der Ausrede ausversehen durchkommen würde gäbs keine Diebe mehr.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Letztlich ist die Frage, ob das nun mit Absicht war oder nicht der freien Beweiswürdigung der Justiz überlassen. Die hat dann darüber entscheiden ob die Umständen, Beweise und Aussage der Beschuldigten und Zeugen eher für eine Schutzbehauptung sprechen oder ob es tatsächlich guten Grund für die Annahme gibt, dass sei nur ein Versehen. Und es dürfte durchaus einen Unterschied machen, ob sich jemand bewußt den Anschein der Unauffälligkeit gibt oder ob es nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür gab, dass jemand abgelenkt war. Kinder können da schon für sich durchaus ausreichend sein, spätestens aber mit der Geschichte, dass noch eine Tüte von der anderen Kasse geholt werden mußte, dürfte der Justiz gar nichts mehr anderes üblich bleiben als nach dem Grundsatz "in dubio pro" reo zu verfahren. Der Schilderung nach ist ja auch schon die Polizei, deren Bericht ja auch in der Akte eingeht, von einem Versehen ausgegangen. Deswegen: Das Verfahren dürfte ohne weiteres wegen unzureichendem Tatverdacht eingestellt werden.

Was die Fangprämie betrifft, so muss ich Herrn Rönner zustimmen, habe entsprechendes auch in Urteilen gelesen. Ich denke im übrigen, auch wenn mir dazu an konkreter Rechtssprechung nichts näher bekannt ist, dass die Fangprämie auch nur einmal erhoben werden darf, denn es handelt sich ja auch nur um eine Tat und ob nun ein oder zwei Hausverbote erteilt werden sollen, dürfte den auch nicht wesentlich in die Höhe treiben.

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

""dass jemand abgelenkt war""

Zwei Erwachsene lassen sich derart ablenken das Sie vergessen den Kinderwaagen den sie als Einkaufswagen nutzen zu leeren. Weil ein Säugling weint, na das machen die meistens.

Es war ohne Probleme möglich einen Einkaufswagen zu nutzen. Es war auch ohne Probleme möglich wenigstens den einzigen "Korb" am Kinderwaagen zu leeren.

Das glaubt kein Mensch, da gibts keinen Zweifel. Was soll das Gericht da würdigen, was jedem anderen Dieb ne Strafe einbringt. Aber das wird wohl der Staatsanwalt in seinem Strafbefehl würdigen.

Ich würde die Tat auf die nicht vorbestrafte Frau schieben, die bekommt dafür höchstens ne kleine Geldstrafe.

K.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Auch in einem derartigen Fall ist das schuldhafte Verhalten des Kunden ursächlich für den dem Geschäftsinhaber durch die Auszahlung der Fangprämie entstandenen Schaden

Ich dachte, eine "Fangprämie" wird nur für "echte" Diebe gezahlt und nicht für Fälle, in denen - wie du selbst schreibst - gar kein Diebstahl vorliegt.

Wenn der Laden auch für "unechte" Diebstähle eine Fangprämie auszahlt, ist das wohl kaum das Problem des Kunden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich hatte bei der Verneinung der Frage über eine evtl. "Fangprämie" eher den Bagatellschaden im Hinterkopf. Hier sind wohl einzig und allein die "Detektive" übers Ziel hinausgeschossen, ein kurzer Hinweis auf die Ware hätte wohl ausgereicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Fangprämie ist auch bei "Fahrlässigem Diebstahl" zu zahlen, obwohl es den strafrechtlich gar nicht gibt. Es ist aber zivilrechtlich durchaus möglich, fahrlässig einen schaden herbeizuführen, der dann entsprechend zu ersetzen ist.

ABER:

Wie danielB schon sagte, handelt es sich um EINE Tat. Selbstverständlich ist demnach auch nur EINE Fangprämie zu zahlen. Die Höhe ist laut ständiger Rechtsprechung nur bis zu 50,- Euro angemessen.

Daher mein Tip: Zahlen Sie 50,- Euro und lehnen Sie weitere Forderungen nachdrücklich ab. Wenden Sie sich aber nicht an den Media Markt, sondern an den Anwalt.

Schreiben Sie ihm, dass Sie die 150,- Euro Abzocke zurückweisen und schicken Sie ihm eine Quittung der von ihnen überwiesenen 50,- Euro. Schreiben Sie auch, dass Sie sich ebenfalls anwaltlich wehren werden, sollte der Anwalt auf seinen Forderungen beharren.

Ich gehe jede Wette ein dass Sie danach nicht mehr hören werden.

Die Kaufhäuser leben nämlich ganz gut von den Leuten, die aus Angst oder Unsicherheit überzogene Forderungen begleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Robben84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für eure guten anworten

ihr habt uns sehr geholfen

sobald wir wissen wie die sta enschieden hat werde ich mich hier melden .

nochmals vielen dank ;)

-- Editiert von w.daniel am 05.01.2009 10:31

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Robben84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo

wir haben jetzt vor 3 tagen ein schreiben von dem amtsgericht bekommen.

das meine lebensgefährtin, und ich wegen diebstahl angeklagt werden.

und alles nur wegen einem blöden versehen weil wir die atikeln unter dem kinderwagen vergessen haben.

als ob wir es nötig hätten atikel für 21.40 € zu stehlen


p.s mit was müssen wir rechnen,und hätte das auswirkungen auf meine bewährung die in 4 monaten endet .man weis ja nie wie die richter enscheiden
die leben ja alle in ihrer fehlerfreien traumwelt.






-----------------
""

-- Editiert am 05.09.2009 05:36

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Das ist schon recht ungewöhnlich und ggf. Ihrer Vorstrafe geschuldet. Ansonsten werden erstmalige Ladendiebstähle geringwertiger Sachen eigentlich - wenn überhaupt - durch Strafbefehl erledigt. Oder waren Sie zum Tatzeitpunkt noch unter 21?

Was auf sie zukommen wird? Sie werden halt beide in der Hauptverhandlung angeben, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben und werden dann abwarten müssen, inwiefern das Gericht diesen Ausführungen glaubt.

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