therapie nach § 35 btmg

16. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
xladyx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
therapie nach § 35 btmg

hallo, ich hab da mal eine frage die sehr wichtig ist und hoffe deshalb das mir jemand so schnell wie möglich schreiben kann. Also mein freund sitzt seit 2 monaten in der jva, er ist zu 1 jahr und 9 monaten verurteilt worden. er bekommt letzte woche das letzte mal methadon, also er hat seinen entzug dort gemacht. Seine Drogenberaterin hat jetzt einen Antrag auf Therapie gestellt. jetzt zu meiner frage, wenn die therapie bewilligt wird darf er dann aus der haft raus und von zuhause aus den therapietermin antreten? wie langt geht so eine therapie überhaupt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Ich vermute ganz stark, dass er von der JVA d i r e k t in die Therapie gebracht wird. Sollte während der Therapie - dort wird in regelmässigen unregelmässigen Abständen auf BTM kontrolliert - auffallen, ......ist er wieder in der JVA.

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#2
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
er wird höchstwahrscheinlich von der jva bzw vom Krankenhaus wo er seine Entgiftung macht abgeholt werden zur therapie, wie lange diese geht hängt vom einzelfall ab, 8-10 Monate sind realistisch, wenn er nicht gerade schwerstabhängig ist. Wenn die Anwältin erst jetzt einen Antrag gestellt hat, kann es noch bis 3 Monate+ dauern bis es los geht wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erfolgsquote liegt übrigens bei ca. 40%.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Will er eine stationäre oder eine ambulante Therapie machen?
Für die Zurückstellung ist wichtig, dass Therapieplatz und Kostenübernahmeerklärung vorliegen, mal unterstellt, die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Das kann dann relativ schnell gehen. Ein gewisser zeitlicher Vorlauf ist allerdings erforderlich, weil das Gericht zustimmen muss, so dass die Akten noch etwas hin und her geschickt werden müssen.
Bei einer stationären Therapie ist es wünschenswert, aber nicht zwingend, dass er von der JVA in die Einrichtung gebracht bzw. von einem Mitarbeiter der Einrichtung abgeholt wird, weil das Risiko, dass er nach einer Entlassung nicht dort ankommt, relativ hoch ist. Die Haft geht also direkt in die Therapie über.
Wichtig ist, dass er die Therapie antritt. Macht er das nicht, wird die Zurückstellung sofort widerrufen.
Denken Sie daran, dass diese Zurückstellung keine Bewährung oder sowas ist. Es ist die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, jemanden, der aufgrund seiner Drogenabhängigkeit Straftaten begeht, lieber von der Drogensucht zu kurieren und dafür auf die Strafvollstreckung zu verzichten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xladyx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen dank schon mal, er will eine stationäre therapie machen, habe aber gelesen das er wenn die staatsanwaltschaft die therapie bewilligt hat, er nach hause darf und von hier aus dann in die therapie.
weiß vielleicht jemand wie die besuchsregelung und die telefonate in so einer therapie sind??

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dass er erst nach Hause darf, um dann von dort in die Einrichtung zu wechseln, ist nicht üblich. Er muss ja, wenn er in die Einrichtung geht, clean sein, sonst nehmen die ihn ja gar nicht erst auf, weil er erst in die Entgiftung müsste. Würde er aus der JVA erstmal nach Hause geschickt, wäre die Gefahr, dass er wieder Drogen nimmt, relativ hoch. Wäre es nicht so müsste er ja keine Therapie machen.
Außerdem ist es eben keine Entlassung in die Freiheit, sondern eine Entlassung in die Therapie.
Die Besuchsregelungen müssen mit der jeweiligen Therapieeinrichtung abgesprochen werden.

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#6
 Von 
xladyx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

nein clean ist er nächste woche, er hat den entzug in der JVA gemacht, aber trotzdem schon mal vielen dank

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sicher ist er jetzt clean. Aber es besteht immer die Sorge, dass er in der Einrichtung nicht mehr clean ankommt, wenn er vorher Zeit draußen verbringen kann. Das Problem ist, dass Suchtkranke es sich nicht aussuchen können, ob sie Drogen nehmen. Könnten sie es, wären sie nicht abhängig.

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#8
 Von 
xladyx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ja das stimmt allerdings, ok gut auch wenn ich noch gerne zeit mit ihm verbracht hätte ist es dann wohl besser wenn er sofort in die therapie gebracht wird.
vielen dank nochmals

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Keine Ursache.
Der Wunsch, Zeit mit ihm verbringen zu wollen, ist verständlich. Aber wenn Sie ihm helfen wollen, dann wäre es sicher besser, ihm zu vermitteln, dass Sie sich auf die Zeit nach der - erfolgreichen - Therapie freuen und ihn zu motivieren. Wie weiter oben schon gesagt wurde ist die Scheiter-Quote recht hoch. Motivation kann also nie schaden und ist besser als wenn Sie ihm vermitteln, wie schade es ist, ihn nicht zu sehen. Denn wenn das dazu führt, dass er aus der Einrichtung abhaut und bei Ihnen vor der Tür steht, können Sie ihn kurz danach bald wieder in der JVA besuchen.

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