tagessatz zu hoch

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mr.frog
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
tagessatz zu hoch

hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Bewährung wg Btm ist im Juli abgelaufen, sehr gute Sozialprognose von Bewährunshilfe bescheinigt. Strafe wurde aufehoben. Im Juni im Vollsuff 2 Polizisten beleidigt. Staatsanwaltschaft hat sofortige Beschwerde eingereicht. Beschluss wurde aufgehoben da ermittelt wird ( trotz artfremden Vergehen)
Heute Strafbefehl erhalten: 60 Tagessätze a 40,00 €! Monatl. Netto von 1500-1600 € und ein Sohn. LG bezieht noch Elterngeld kann danach nicht zum Arbeiten wg Kinderbetreuung. Sind die Tagessätze und die Strafe allg. (wegen Beleidigung) nicht zu hoch anberaumt worden wenn man den Unterhalt für den Sohn berücksichtigt? Soll Einspruch eingelegt werden?
Danke,
Mr. frog

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

60 Tagesssätze sind für ein Bewährungsversagen durchaus annehmbar.

Man kann den Einspruch auf die Rechtsfolge und hier auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt einlegen. Dann wird nur noch über diese Frage verhandelt. Die Unterhaltspflicht ist zu berücksichtigen, wenn sie tatsächlich regelmäßig erfüllt wird. Das Einkommen der LG wird nicht berücksichtigt, es sei denn es wäre so hoch, dass hieraus dem Angeklagten selbst ein "Zusatzeinkommen" entsteht. Auch Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit), soweit nicht schon steuerlich ausgeglichen, und außergewöhnliche Belastungen (nicht die laufenden Raten für den neuen Fernseher) können abgezogen werden.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

es wurde von einem Monatseinkommen von 1200 Euro ausgegangen - das dürfte korrekt sein.

Gruß vom mümmel

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