hi!
Gegen mich wu5rde ein Strafverfahren im Rahmen der Jugendgerichtshilfe eingeleitet! Bin 19 , Erstäter (geklaute Ware von 20EUR), Azubi! Soll nun zu so nem Gespräch!
Meine Fragen:
1. was genau soll dieses Gespräch bezwecken und inwiefern wirkt sich das auf das Stafverfahren aus?!
2. was genau bedeutet nun Strafverfahren in meinem Fall?! Mit welchen Strafen muss ich rechnen, muss ich vors Gericht?!
Vielen vielen Dank für Antworten!mfg
m.
strafverfahren!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht will man Dir bei dem Gespräch ein wenig ins Gewissen reden und Deine Reife ermitteln. Als Strafe kommt ggf. Einstellung in Frage vielleicht auch eine Auflagen von ein paar Sozialstunden.
Ja genau, die JGH will sich ein Bild über Dich machen, um anschl. dem Gericht eine Empfehlung abzugeben, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewandt werden soll. Bei Heranwachsenden (18-21) ist beises möglich.
Einstellung i.V.m. Auflage halte ich auch für realistisch.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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Guten Abend,
diesem kann ich mich anschliessen.
Mit freundlichen Grüßen,
vielen vielen Dank!!!
Wo muss man aber zb solche Sozialstd. verrichten, und wieviel ungefähr?! vielen dank!
Wieviel entscheidet die Staatsanwaltschaft in Absprache mit der JGH.
Was das "Wo" betrifft kannst Du Dir selber etwas suchen (ist zumindest bei uns im LG-Bezirk so). z.B. Tierheim, Naturschutzverbände, Straffälligen und Drogenhilfe etc.
Findest Du selber nichts, teilt Dir die JGH was zu. Erfahrungsgemäß bleiben dann die weniger interessanten Sachen über: Altenheim, städtische Grünanlagen pflegen usw. (was natürl. auch gute und wichtige Aufgaben sind)
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
..achso! aber das kann sich doch jetzt zb nich über en 1 jahr hinausziehen oder?!monate vielleicht! ich frag nur- weil ich ja auch arbeiten muss.....
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