strafe bewaerung

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
odeon123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
strafe bewaerung

Hallo

Ich hab da ein problem vieleıcht können sie mir da weiter helfen .
İch schildere mal kurz mein fall .
ich wude zu ner haftstrafe von 8 jahren und 3 mon. verurteilt wegen mehrfachen raubes , dazu musste ich ne therapie nach 64 machen
nach 2 1/2 jehren vorweg vollzug trıtt ıch dıe therapıe an und nach 2 jahren wurde ich abgeschoben in die türkei .
die abschiebung war vorher schon im laufe weil ich als jugendlicher mehrfach auffaellig war und auch schon strafen bekommen hatte .
antritt der strafe war september 2001 und dıe entlassung bezıehungsweise abschıebung war ım 6.7.2006 .
ich lebe seit dem in der türkei und gehe einer geregelten arbeit im turismus nach und bin keinster weise straffaellıg hıer aufgefallen und mit suchtmittel auch nıchts am hut .
seit August letzten jahres hab ich ne beziehung mit ner Deutschen frau.Meine partnerin hat ne tochter von 11 jahren deswegen ist das nicht möglich das sie mit mir hier leben kann.
also entschloss ich mich vorrüber gehend wieder nach deutschland zu gehen.
Aber das problem ist meine Reststrafe die noch aussteht und zwar sınd da noch ca 992 tage noch offen und zu meınem 2/3 strafe noch 8 monate .
die straf-vollstreckungskammer hat den antrag von meınem anwalt dıe aussetzung auf bewaerung und dıe rest freıheıts strafe abgelent gründe :
trotz nachweis das ıch eıner geregelten arbeıt und auszug aus dem türkıschen führungszeugnıs würde es nıcht beglaubıgen das ıch ıch mıch ın zukunft straffreı ın der BRD auf halten werde .
mein anwalt meinte das mann da was machen kann dıe chancen sınd 50 zu 50 und ım schlımsten fall müsste ich 8 monat absitzen und berufung eingelegt.
was ich wissen will ist was sınd da noch für optıonen was kann mann da noch machen ?
- ich hatte mal gehört gehabt das mann straftaeter die ne therapıe nach 64 gemacht haben nicht wieder in haft unterbringt weıl dıe rückfall gefahr besteht ?
- gıbts möglichkeiten im schlımsten fall in offen vollzug ?
könt ihr mıt ınfo's helfen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
was ich wissen will ist was sınd da noch für optıonen was kann mann da noch machen ?

Die Frage ist doch erstmal, wie der Aufenthalt hier in Deutschland überhaupt möglich sein soll. Damals erfolgte eine Abschiebung aus dem Vollzug heraus, war aber offenbar ohnehin schon geplant. Ich bin mit Sicherheit kein Experte fürs Aufenthaltsrecht, befürchte da aber Probleme. Die Staatsbürgerschaft ist ja wohl weiterhin die der Türkei.
Und wie soll dann hier in Deutschland das Einkommen gesichert werden? Wurden solche Überlegungen bei dem Entschluss zur Auswanderung nach Deutschland mit einbezogen?

Der "schlimmste Fall" sieht besteht nämlich meiner Meinung nach nicht in dem Absitzen der Reststrafe und anschließendem Aufenthalt in Deutschland, sondern in Abschiebehaft ohne anschließendem Aufenthalt in Deutschland.

quote:
meine Reststrafe die noch aussteht und zwar sınd da noch ca 992 tage noch offen und zu meınem 2/3 strafe noch 8 monate

Die 992 Tage sind wohl das letzte Drittel der langen Haftstrafe. Aber woher kommen die 8 Monate? Jedenfalls kann man im Bezug auf die Haftstrafe nicht mehr machen, als der Anwalt offenbar bereits versucht. Im Gegensatz zum Anwalt würde ich die Chancen aber als weitaus schlechter als 50:50 einschätzen.

Sie müssen also abwarten, was aus dem Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer wird. Der Anwalt wird Sie ja über das Ergebnis unterrichten. Das Ergebnis absehen kann man hier nicht und weitere Möglichkeiten gibt es meiner Meinung nach nicht. Danach besteht aber noch immer das Problem mit der Aufenthaltserlaubnis.

Ich schätze mal, dass mit der Einreise nach Deutschland nichts wird.

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