sexueller Mißbrauch unter Minderjährigen

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alys
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
sexueller Mißbrauch unter Minderjährigen

Hallo,
habe einige Fragen. Ich hoffe Ihr kennt Euch etwas aus. Mein Neffe (5) ist von einem 8-jährigen Nachbarsjungen dazu gebracht worden den Beischlaf (soweit möglich) mit einem ebenfalls 5-jährigen Mädchen durchzuführen. Jetzt stellt sich noch heraus, das sehr wahrscheinlich (80%?) dieser 8-jährige Junge mit meiner Nichte (ebenfalls 8 Jahre alt)wohl ebenfalls den Beischlaf durchgeführt hat (mit leichter Blutung/ Entjungferung). Wie ist hier die Rechtslage? Gut fanden das wohl beide Kinder nicht, haben aber "mitgespielt".

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist hier die Rechtslage? <hr size=1 noshade>


Da alle Beteiligten gem. § 19 StGB noch absolut schuldunfähig sind, hat das Verhalten keine strafrechtlichen Konsequenzen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Alys
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag ja sein, daß das keine strafrechtlichen Konsequenzen für den 8-jährigen hat. Aber was passiert weiter? Sollte der Junge dem Jugendamt gemeldet werden? Oder die Eltern? Wie verarbeiten das meine Nichte und mein Neffe? Was muß man jet´zt tun?

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#3
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ihr könnt natürlich eine Mitteilung beim zuständigen Jugendamt machen und Euch dort auch beraten lassen, welche Hilfestellung es für Nichte und Neffe gibt.

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#4
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Nulla poena sine culpa, so ist das halt. Wie sollte es auch anders sein, soll der 8 jährige vielleicht in Haft? Aber es scheint eine Entwicklungsstörung vorzuliegen, ich würde das auf jeden Fall dem Jugendamt melden, denn so etwas geschieht nicht grundlos. Ein Kind in dem Alter kommt da nicht von alleine drauf, da gibt es bestimmt einen Hintergrund, deshalb auch das Jugendamt.

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Für den Fall, dass die Eltern die sexuellen Kontakte ihres Sohnes wenigstens geahnt haben und trotzdem nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass er keine Gelegenheit bekommt, könnte dies eine Strafbarkeit nach §180 (1) Nr.2 STGB für die Eltern begründen.

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich kann luccas 123 nur zustimmen: Hier ist das Jugendamt gefragt. In der Familie des 8-jährigen Nachbarsjungen liegt allerhand im Argen. Schuldig ist nicht das Kind, sondern seine Eltern.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
Alys
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte mich für Eure Tips bedanken. Ich hoffe, da kann meine Schwester etwas mit anfangen.
Vielen Dank

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#8
 Von 
Fliegenpilz
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Es besteht immerhin aber auch die Möglichkeit, dass das Ganze einen harmlosen Hintergrund hat. Wenn der Junge seine Eltern z.B. zufällig "dabei" beobachtet hat und das nachspielen wollte.

Sollte es ähnliche Beobachtungen auch von anderen Eltern geben oder sich der Junge allgemein auffällig verhalten, bitte keine eigenen "Ermittlungen" anstellen und das Kind selbst befragen! Nur zuhören, was er von sich aus sagt, und Auffälliges notieren. Wenn es tatsächlich Anzeichen gibt, dass da was "nicht stimmt", muss die Befragung des Kindes unbedingt ein Experte übernehmen. Laien, auch wenn sie es noch so gut meinen, können durch falsche Fragestellung und unbewusste Suggestivfragen leicht eine verfälschte und unbrauchbare Aussage provozieren. Das gleiche gilt für die Aussagen der anderen Kinder! Es ist verständlich, dass die Eltern wissen wollen, "was da war". Sollte diese Sache aber irgendwie strafrechtlich relevant erscheinen, sollten die Kinder möglichst wenig beeinflusst und nur von Psychologen befragt werden, die auf kindliche Zeugenaussagen spezialisiert sind.

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#9
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:

Es besteht immerhin aber auch die Möglichkeit, dass das Ganze einen harmlosen Hintergrund hat. Wenn der Junge seine Eltern z.B. zufällig dabei beobachtet hat und das nachspielen wollte.



Erklaert aber nicht, warum der Junge dann vorher andere - wie auch immer - dazu gebracht hat, dies auch nachzustellen.
Ansonsten sollten wenigstens die Eltern des Jungen angesprochen werden!

Agenor

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