sexueller Missbrauchsvorwurf

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)
sexueller Missbrauchsvorwurf

Hallo Zusammen

kurze Zusammenfassung meiner lage:

vor zwei jahren durch Tochter (heute 19jahre)des sexuellen missbrauchs beschuldigt,angezeigt.Angebliche Tatzeit,ihr alter, zwischen 9und11jahre.Anzeige erfolgte als sie 17war,wurde noch bestärkt zu der Anzeige durch eine Mitarbeiterin des Heimes wo sie untergrbracht war.Tochter nach meiner Scheidung mehrere Jahre in verschiedene Heime durch Mutter untergebraucht.Ich selber hatte nach der Scheidung viele Jahre keinen Kontakt zum Kind,da Mutter Kontakt immer wieder verweigerte zum Kind.Heime und Jugendamt bekannt als lügnerin,und psychisch belastet,(warum auch immer) ( mir nicht bekannt warum sie so ist) , genauso nicht ihres alters entsprechend,festgestellt durch psychologische gutachten.
Tochter aussage gemacht bei der Polizei,4Wochen später nochmal Aussage vor dem Richter.Beide Aussagen nicht 100% identisch.Vorwürfe von meiner Tochter gegen mich in der Anzeige,und vor dem Richter wurden durch Verwandte,Bekannte,Mutter,Polizei usw,die ihre Aussagen machen mussten und Protokolliert wurden nicht bestätigt,und stellen sich als Lüge,unwahr herraus.
Ich wurde geladen zur Polizei,Fingerabdrücke,Foto,machte keine Aussage.
Anwalt übernahm von mir alles weitere,und gab Stellungnahme von mir ab an die Staatsanwaltschaft.
Ingesamt 500 Seiten umfasste die ganze geschichte.
Staatsanwaltschaft stelle das weitere Verfahren gegen mich ein.
Tochter bzw ihre Anwaltin legten Beschwerde ein.
Nochmals ging Ankte zum Oberstatsanwalt.
Dieser Stellte das Verfahren wieder gegen mich ein.
Nun bleibt noch von der Gegenseite das Klageerzwingungsverfahren offen ,(ich selber weiss nicht ob sie das machen werden.)

Was meint ihr,denkt ihr über die ganze Sache,und ihre Chancen,bzw meine.

Mit freundlichen grüssen

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21 Antworten
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#1
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Anmerkung zum Thema.

von der Gegenseite wurde bis jetzt die ganze Angelegenheit auf Prozesskostenhilfe geführt.Wie das wäre beim Klageerzwingungsverfahren weiss ich nicht.
Mich hat die ganze Sache bis jetzt ca 15.000 Euro fuer meinen Anwalt
den ich bezahlen muss gekostet.

Mit freundlichen grüssen

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#2
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

Wenn es zum Prozess gekommen wäre,dort man festgestellt hätte,ich habe RECHT,folglich Gewonnen hätte,sicherlich hätte ich dann zumindestens die Kosten die laut Brago entstanden sind zurückbekommen.
Der Rest wäre verhandlungssache gewesen,aber auch da haben schon manche Recht bekommen,und alles erstattet bekommen.
( Zumindestens auf dem Papier.)
Aber leider ist eben dieses nicht eingetreten,weil Einstellung folgte durch die Staatsanwaltschaft.
Es würde jetzt nur noch das Klageerzwingungsverfahren fuer die Gegenseite als Option bestehen.
Es gibt ein BGH Urteil aus dem Jahre 1986 das besagt,dass man keine Schadenersatzansprüche stellen kann,solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde,ist.
Erst dann kann man Klagen auf Schadenersatz.
Was dann allerdings auch sehr schwierig werden würde.
Die frage wäre dann,wer muss Beweisen wer hat recht,ich selber oder die gegenseite...
Selbstverständlich habe ich nichts zu Verbergen,denn wo nichts war,kann auch nichts sein und wurde Bewiesen durch meinen Anwalt und den ganzen Zeugen.
Allerdings sieht das fuer mich selber nur als hinhalte Taktik der Gegenseite aus,mit Beschwerde einlegen usw,weil ich schon durchleuchten lassen habe,wärend des Verfahrens,dass ich Schadenersatz Verlangen werde,und gegen die Personen die fuer den ganzen Akt verantwortlich sind zu Verklagen.

Mit freundlichen grüssen

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#4
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Eindeutige Fragestellung:

Für den Fall ich würde nach Rechtskraft , Klage einreichen lassen auf Schadenersatz:

1)
Wer muss Beweisen das er Recht hatte,ich gegen meine Tochter?
(Kann Beweisen das alles was sie sagte gelogen ist)

Oder muss meine Tochter beweisen sie hatte Recht bzw sagte die Wahrheit?
( Was ihr aber schwer fallen würde,denn ihre Aussagen wurden wiederlegt).


2)
Wenn sie Klageerzwingung einreichen würde,kann sie das auf Prozesskostenbasis machen?
(allerdings habe ich gelesen,ein Gericht kann eine Vorschussleistung verlangen von der einreichenden Partei).
im hiesigen verfahren also von ihr.

Zusatz zum ersten Eintrag von mir.

Meine Tochter wurde letztes Jahr endmündigt,( vom Vormundschaftsgericht)und hat einen Betreuer bekommen vom Gericht.
Lebt jetzt in einem anderen Heim wieder.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Liebe User,nicht nur Lesen,sondern auch eventuell eine Meinung sagen.
Habe selber auch gezielte Fragen gestellt.

Mit freundlichen grüssen

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#6
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Na ich hoffe doch, dass es sich um einen Tippfehler handelt
>>Mich hat die ganze Sache bis jetzt ca 15.000 Euro fuer meinen Anwalt
den ich bezahlen muss gekostet.<<
1.500 Euro kann ich mir noch vorstellen.

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#7
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein kein Tippfeherl.
15.000 Euro bis jetzt.
die summe erfasst das arbeiten meines anwalts,gutachten,briefeschreiben,
das sind cq 15 einzelposten die zu buche geschlagen sind.
abzahlen 400 euro im Monat.
und ich gehe davon aus das das noch nicht das ende der fahnenstange war.
die rechnung ging nur bis zur ersten einstellung durch die staatsanwaltschaft.
da die gegenseite beschwerde eingelegt hat,musste mein anwalt wieder briefe schreiben,dadurch kommen wieder kosten.
und weiter gehen würden die kosten dann noch,falls es zu einer verfahreserzwingung kommen würde.
finaziell bin ich dadurch ruiniert worden fuer die nächste zeit.
abgesehen von den psychischen belastungen die ich bis jetzt durch machen musste.

mit freundlichen grüssen

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#8
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Tut mir leid, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, für was Sie 15.000 EUR gezahlt haben. Das Gutachten (für was?) dürfte zwischen 2000 und maximal 5000 EUR gekostet haben, Und das ist schon großzügig bemessen.
Haben Sie eine Honorarvereinbarung abgeschlossen (Stundensatz mit Obergrenze?)?
Sie können die Abrechnungen gerne auch an meine Email-Adresse schicken (oder faxen).

-- Editiert von ezi-cat am 18.02.2009 17:22

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#9
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo, Frau RAw.

ja,wird nicht nach Brago verreichnet,sondern nach std-satz.Ohne obergrenze,was ja auch garnicht möglich wäre,da ich den Prozess der strafanzeige ja bis zu ende führen muss,bis er rechtskräftig ist.
Ich kann ja nicht mitten im geschehen aufhören weil die grenze des geldes erreicht worden ist.
Gutachten alleine schon 3000 euro.
Schaun sie mal unter google was falsch beschuldigte väter zahlen müssen in so einem verfahren,da gibt es fast nichts unter 30.000 euro.

ich führe mal eine kurze einführung der kosten vor.

schreiben an Mandant ( an mich) 144 euro,72 euro,Kripo 36,an mandant 72 euro,72 euro,36 euro,108 euro,an staatsanwalt 108 euro,Aufarbeitung der 500 seiten 1008 euro,gutachterliche erstauswertung, besprechung, Disscusion 2160 euro,e-,ail an mandant 36 euro,Gutachten,aufbereitung,Auswertung der akten,,überarbeitete schlussfassung3240 euro,Kanzleibesprechung,Post,Nachbearbeitung,Besprechung Durchsicht fax von kripo,schreiben an mich,1600 euro insgesamt.
620 euro an einen zweiten anwalt,500 euro an einen dritten anwalt, usw usw.
und schon sind wir bei 15.000 euro.

Natuerlich hätte ich mir auch einen pflichtverteidiger eventuell nehmen koennen wenn es soweit würde.
Aber hier geht es um mein Leben und um meine Zukunft.
Wie auch immer man das jetzt was ich bin nennen möge.


Fuer weitere frage stehe ich hier zur verfügung.

mit freundlichen grüssen

P.S:

Abgerechnet nach Minuten

Insgesamt : 6480 Minuten



-- Editiert von Pandorra81 am 18.02.2009 17:48

-- Editiert von Pandorra81 am 18.02.2009 17:52

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#10
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Anmerkung zum Thema:

ich möchte hier klarstellen,dass ich nicht jammere wegen dem geld.
NUR hätte dieses verfahren garnicht kommen dürfen bzw diese anzeige,
da alle heime in denen meine tochter war,wussten durch die ganzen berichte der erzieherinen und dem jugendamt in was fuer einem zustand meine tochter bis heute war,ist.
Genauso die ärtzlichen untersuchungen sowie die ganzen gutachten die über meine tochter im laufe der jahre gemacht wurden.
Wurden immer von heim zu heim geschickt.

Selbst das rechtsmedezinische institut in erlangen was die staatsanwaltschaft beauftragte fuer ein gutachten über meine tochter besagte das sie nicht missbraucht worden ist.
aber hier wurde voreillig gehandelt. von entsprechenden personen,und die unwissendheit bzw krankheit meiner tochter ausgenutz,weil sich bis jetzt rausstellte sie wollten durch meine tochter an mein geld,( Schadenersatz später verlangen)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Langsam bekomme ich hier wirklich den Eindruck, dass ich zu billig bin.
15.000 EUR sind eindeutig zu viel (von 30000 EUR ganz zu schweigen).
Ich weiß wirklich nicht, mit welcher Begründung Anwälte solche Gebühren verlangen und weshalb Mandanten das auch noch bezahlen.
Ich erlaube mir mal den Hinweis auf die unter Anwälten bekannte Entscheidung des Bundesgerichthofes zu XI ZR 273/03 (läßt sich nicht verlinken, www.bundesgerichtshof.de).

Alle, die solche Gebühren zahlen, dürfen sich gerne bei mir melden :grins: , ich gebe auch gerne 10 % Skonto ;)

Die höchste Gebühr, die ich jemals berechnet habe waren 10.000 EUR netto - bei einem Staatsanwalt, bei dem im Falle einer Verurteilung sein Beamtenstatuts und seine Rentenansprüche auf dem Spiel gestanden haben.

Eine Gebührenvereinbarung ohne Höchstgrenze ist nicht zulässig - da Sie als Mandant gar nicht einschätzen können, was auf Sie zu kommt.

Anm.:
Wenn das rechtsmedizinische Institut in Erlangen (Prof. Dr. Betz?) zu dem Ergebnis kommen, dass nichts dran ist (höchst selten ;) ), dann frage ich mich, wozu Sie noch ein weiteres Gutachten gebraucht haben.


-- Editiert von ezi-cat am 18.02.2009 18:41

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

ja vieleicht wie sie sagen höchst selten...
aber ich schrieb ja schon,alle haben von der vorgeschichte meiner tochter gewusst,und trotzdem haben sie die strafanzeige stellen lassen und sie noch dazu ermuntert. ( Beweise vorhanden schriftlich).
Die gutachten meinerseits sind vorher gemacht worden.
erst nach meiner stellungnahme durch meinen anwalt,24 seitig,gab der staatsanwalt noch das gutachten in auftrag in erlangen mit meiner stellungnahme zusammen um das amtlich nochmal bestätigen bzw nicht bestätigen zulassen die vorwürfe meiner tochter gegen mich.
Darauhin erfolgte dann die einstellung.
Danke fuer den hinweis,da ich mich ja schon jetzt einigermassen gut auskenne ( Gezwungener massen) werde ich mir mal den link anschauen.
Ich selber konnte ja auch nicht wissen das das alles solche ausmasse nehmen wird ( 500 seiten usw)
Aber nochmal ich musste damals handeln,und mein leben und meine zukunft verteidigen.

etwas weiter oben habe ich aber auch zwei fragen gestellt die bis jetzt noch nicht beantwortet sind:-)

mit frundlichen grüssen

-- Editiert von Pandorra81 am 18.02.2009 18:39

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Ist Ihre Tochter zurechnungsfähig?

Falls die Anschuldigungen absichtlich fälschlicherweise erfolgten, dann könnten Sie vielleicht (müßte dann genauer geprüft werden) Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings dann maximal in Höhe der gesetzlichen Höchstgebühren. Vorausgesetzt Ihre Tochter hat Geld)
Dann müßte aber auch von der StA automatisch ein Verfahren gegen Ihre Tochter wegen falscher Verdächtigung eingeleitet worden sein.

Wenn das /die Gutachten allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Tochter das glaubt, was sie angezeigt hat wegen einer psychischen Erkrankung, dann bestehen keine Chancen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Bevor ich jetzt lange suche - welche Fragen sind noch offen?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Frau RAw.

bei der anzeige gegen mich,und der vernehmung durch den richter nach der anzeige,war sie 17 jahre.
erst ein Jahr nach der ganzen sache kam sie wieder in ein heim fuer geistig behinderte usw.
Dort wurde sie endmündigt,und bekam einen betreuer gestellt durch das Vormundschaftsgericht..
Betreuer ist jemand von dieser einrichtung.
in der gesetzlichen höhe ist mir bekannt,auch sollte ein verfahrenserzwingung angestrebt werden, und ich würde gewinnen,auch dann bekomme ich das gesetzliche. Besser als garnichts zu bekommen.
Was die staatsanwaltschaft in nächster zeit macht gegen meiner tochter weiss ich nicht.

Aber ziemlich dreisst, obwohl die fakten auf dem tisch liegen, und alles gegen meine tochter steht, legt die RAw beschwerde ein, und regt vielleicht noch das klagerzwinungsverfahren an.
weiter beabsichtige ich aber gegen die mitarbeiter vorzugehen von dem damaligem heim,die meine tochter ermutigt haben die anzeige zutun.
Das gutachten aus erlangen besagt,das die anschuldigungen die meine Tochter gegen mich sagte,garnicht stimmen koennten aus medezinischen gründen oder wie ich das jetzt beschreiben soll.
Es kann nicht das passiert sein was sie mir vorwarf.
Näher möchte ich hierzu nicht eingehen.
Ich bitte um verständnis.
nun ja das sie endmündigt worden ist,sagt schon alles.

mit freundlichen grüssen

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Gegen die "Betreuer" werden Sie wohl keine Chancen haben. Wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit bestand, dass die Angaben Ihrer Tochter stimmen, dann kann ihnen kein Vorwurf gemacht werden, dass die Polizei eingeschaltet wurde.
Das gleiche gilt für die RAin.
(Es sei denn, einer von diesen hätte Ihre Tochter absichtlich zu einer falschen Aussage veranlasst - aus welchen Gründen auch immer. Ein Nachweis dürfte hier aber schwierig bis unmöglich sein)

Es kommt darauf an, ob Ihrer Tochter bewußt war, dass die Aussage falsch war und sie das auch verstehen konnte. Auch bei einer geistigen Behinderung ist nicht ausgeschlossen, dass Ihre Tochter weiß, was lügen ist und dass sie gelogen hat.
Aber das nachzuweisen, wird ebenfalls schwierig (und damit arbeitsintensiv und teuer).

Ich bin mir nicht sicher (da müßten Sie mal googeln) -. vor etlichen Jahren (könnten schon 10 Jahre sein) gab es im Rhein Main Gebiet / Ruhrgebiet eine Reihe von Fällen, in denen aufgrund Suggestion durch Sozialpädagogen und Gutachter Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingeleitet wurden. Die im Endeffekt alle eingestellt wurden bzw. zu Freisprüchen führten (Stichwort: Zartbitter). Ob hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden konnten, weiß ich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Frau RAw,

na sie geben mir ja nicht gerade viel mut,dass ich mein geld wiederbekommen koennte...
Nein mal im Ernst...
mir ist klar,dass das alles ziemlich zeitaufwenig sein wird,dass ich an mein geld wiederkomme.
Es stand über jahre immer der vorwurf im raume,und alle wussten das,nur mir hat niemand was gesagt,ausser als meine tochter sich mit 15 wieder an mich wand,sie möchte kontakt wieder haben zu mir.
Da erfuhr ich alles vom JA.
Ich sagte schon damals ich mache eine anzeige gegen meine tochter,aber man sagte mir vom JA ich solle das nicht machen,meine tochter hat es schon jetzt schwer genug.Daraufhin beliess ich es mit der anzeige.
Ich selber wollte nie glauben was mir die erzieher und JA berichteten das meine tochter alle untereinander ausspielt und verlogen ist.
Warum sie auch immer sowas macht.
Ich sollte als sie mit 15 sich an mich wandte,das sorgerecht wieder fuer sie beantragen.
Meine tochter wollte das.
Als es soweit war,sagte sie einen tag vorher ab,sie möchte das nicht mehr.
Ich musste die gerichtskosten zahlen usw.
stand wie ein begossener pudel da.
Selbst die Kindsmutter hatte nichts dagegen,das ich das sorgerecht wieder bekam.
vor der anzeige schrieb ich meiner tochter noch eine sms,ich möchte mit ihr nichts mehr zutun haben,weil sie alle nur belügt,und mich beschämt hatte wegen dem sorgerecht .
Ich habe viel in der zeit fuer meine tochter gemacht usw.
Und schwupps daraufhin wurde damsl dann die anzeige gemacht,weil ich es gewagt hatte,meiner tochter zu schreiben ich möchte nichts mehr mit ihr zutun haben.
Habe das datum der anzeige verglichen,ist kurz nach meiner sms gemacht worden.
das ist alles eine sehr lange geschichte.
dab´nke fuer den hinweis,werde ich mal googlen.

fuer weitre fragen stehe ich weiter zur verfügung.

mit freundlichen grüssen


-- Editiert von Pandorra81 am 18.02.2009 19:36

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

So, mal wieder ein hallo zusammen,
die einspruchsfrist der gegenseite wenn ich mich nicht täusche gegen die einstellung vom oberstaatsanwalt im verfahren gegen mich ist nun abgelaufen am 12 März.
nun denke ich mal müsste ich noch ca. 3 wochen warten ob noch was eventuell vom oberlandesgericht kommt zweck wiederaufnahme bzw klageerzwingung.
dann wäre der erste teil geschafft fuer mich und müsste dann darüber nachdenken wie ich es möglich machen kann das ich mein geld wieder bekomme was ich meinem anwalt zahlen musste.

ich meine, dass ich noch so halbwegs im ohr habe,dass nicht ich ,sondern meine tochter dann in der beweisspflicht wäre aufzuzeigen das sie doch recht hatte...
oder irre ich mich da?
was meint ihr dazu?
fuer mei nungen wäre ich dankbar.

mit freundlchen grüssen

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

hier noch einen link den beifügen möchte,weil wir hier ja mal das thema über die kosten so eines verfahrens hatten und deren auswirkungen.

http://www.pappa.com/mmdm/ollm196.htm

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Also ich kann mich den Ausführungen der Rechtsanwältin hier nur anschließen.

Wer wegen so einer Sache 15.000,- Euro an einen Anwalt bezahlt, der ist wirklich selber schuld. Das ist eine durch nichts gerechtfertigte Abzocke.

Selbst wenn Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Tochter hätten, so müsste sie nur die NOTWENDIGEN Kosten Ihrer Verteidigung übernehmen.

Das wären nach RVG:

Grundgebühr: 165,- Euro
Verfahrensgebühr für Tätigkeit im Ermittlungsverfahren 140,-
zusätzliche Verfahrensgebühr für Einlegung Rechtsmittel (Beschwerde) 140,-
zusätzliche Verfahrensgebühr für erfolgreiche Verfahrenseinstellung 140,-
Auslagen 20,-
MwSt: 114,95
Gesamtsumme: 719,95

Alles andere ist nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig.

Wenn die Tätigkeit wirklich so umfangreich war, dann können die oben genannten Gebühren auch durchaus etwas erhöht werden. Aber mehr als 1000,- Euro kommen da kaum raus.

Selbst bei einem 100%igen Freispruch vor Gericht müssten Sie die Kosten alleine tragen, weil auch die Staatskasse solche Summen nicht erstattet.

Ich bin immer wieder baff, wieso die Leute den Anwälten derart sinnlos das Geld in den Rachen werfen.

Es ist keineswegs so, dass ein Anwalt nur deswegen "gut" ist, weil er besonders viel Geld nimmt.



-- Editiert am 18.03.2009 12:09

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pandorra81
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)

@justice005

irrtum was sie da schreiben.
bestes beispiel auch was frau RAw etwas weiter oben geschrieben hat,was sie verlangt hat bei so einem ähnlichen fall.
weiter würde ich raten meinem etwas oben gesetzen link durch zulesen.
ich selber bin mit meinen kosten ja noch preiswert davon gekommen.

>>Absolut NIEMAND würde jemanden vertreten fuer die paar euro die du da eben genannt hast!!!<<<<
ausser eventuell ein pflichtverteidiger.
das ist unbestreitbar in solchen fällen.
desweiteren gibt es einen beschluss vom oberladesgericht
Urt vom 13.03.08
dort wird höchstrichterlich festgestellt das alle kosten rechtens sind in so einem verfahren, und von jeden fall unterschiedlich sind.

mit freundlichen grüsse

1x Hilfreiche Antwort

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