schwerer Ladendiebstahl

14. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tim***
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
schwerer Ladendiebstahl

Im Juni 2002 begann ich einen schweren Ladendiebstahl und wurde zu 100 Tagessätzen verurteilt.
Wie ich mittlerweile weiß bedeutet dies einen Eintrag im Führungszeugnis. Meine Frage ist nun, wie lange dieser Eintrag im FZ bleibt? Die Verurteilung war auch erst im Juni 2003.
Kann mir das jemand sagen. Mich interessiert das deshalb so sehr, weil ich mich im nächsten Jahr um eine Stelle bewerben möchte und es ja vorkommen kann, dass ich das FZ vorzeigen muss. Straffällig war ich zuvor nicht und werde es auch mit Sicherheit nie mehr.
Vielen Dank für euere Antworten im vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

...schweren Ladendiebstahl

Wie ging der denn? Irgendwas aufgebrochen, oder hat man Dich wg. "Gewerbsmäßigkeit" drangekriegt?


Deine Frage:

Steht im Führungszeugnis für 3 Jahre. (ab Tag des Urteils), [§ 34(1)1a BZRG ]

im Bundeszentralregister für 10 Jahre (ab Tag des Urteils) [ § 46(1)2a BZRG ]



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 14.07.2004 00:16:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tim***
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren damals zu zweit und haben einen Gegenstand über einen Zaun des Außengeländes eines Baumarktes geworfen. Wegen des überwinden eines Hindernisses handelte es sich um einen schweren Diebstahl.

Die eigentliche Verurteilung fand auch schon im Januar statt, da ich aber in Berufung ging wurde mir der Strafbefehl, bzw die Aufforderung zur Zahlung der Geldstrafe erst im Juni zugestellt. Ist jetzt die erste Verhandlung der Tag des Urteiles, oder der Tag an dem die Zahlungsaufforderung kam. Der Einspruch wurde nämlich auch von mir zurück genommen, weil es sinnlos ist Einspruch einzulegen, wenn der zweite Beteiligte es nicht tut. Wie ich leider erst hinterher erfuhr.
Danke für deine schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es gilt dann der Tag des ersten Urteils - also Januar. [§ 36 iVm. § 5(1)4 BZRG ]

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tim***
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort, Bob.
Das heißt also, dass ich im Januar 2005 keinen Eintrag mehr im polizeilichen Führungszeugnis habe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nein, das Datum ist dann der Januar 2006. Sie haben den Eintrag für 3 Jahre im Führungszeugnis ab dem Tag des Urteils im Januar 2003.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tim***
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke schön. Sie haben Recht, wir haben ja schon 2004. Kam nur mit den Jahreszahlen durcheinander. :)

0x Hilfreiche Antwort

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