schwerer Ladendiebstahl Dedektiv lügt

5. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
janina24153
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
schwerer Ladendiebstahl Dedektiv lügt

Hallo,
ich wurde vor einem Jahr im Mediamarkt beim Diebstahl mehrerer Playstationspiele ertappt.Ich war in Begleitung eines Bekannten,der aber damit eigentlich nichts zu tun hatte.Nun sagt der Detektiv in seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft, ich hätte sofort zugegeben, schon 4 weitere Male in dem Markt Diebstähle begangen zu haben. Ich habe aber mit dem Detektiv überhaupt nicht gesprochen, sondern ihm lediglich meinen Personalausweiß gegeben, und auf die Polizei gewartet. Dies kann mein Bekannter bezeugen, denn wir waren die ganze Zeit zusammen. Wird der Richter uns glauben, oder dem Detektiv? Seinen Bericht hat er übrigens auch gleich im Namen seines Kollegen zweimal unterschrieben. Ich vermute, daß sein Kollege die Lüge nicht unterschreiben wollte.
Würde mich echt freuen, wenn mir jemand antworten würde.Im Voraus vielen Dank

-----------------
"Alexandra"

-- Editiert von janina24153 am 05.02.2005 22:13:33

-- Editiert von janina24153 am 05.02.2005 22:15:12

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wird der Richter uns glauben, oder dem Detektiv?

Liebe Alexandra.

Wenn einer von uns in die Zukunft sehen könnte, wäre er sicherlich Lottomillionär und würde nicht in diesem Forum schreiben.

Woher sollen wir wissen, wem der Richter glaubt?

Auf den ersten Blick könnte es aber wie so oft in ähnlichen Fällen sein:

Der Detektiv hat nichts davon zu lügen.

Du hättest hingegen schon einen Grund, näml. die in der ersten Aufregung vielleicht zugegebenen Diebstähle nun zurücknehmen zu wollen. Warum Dein Freund diese Lüge "decken" sollte, ist bisher nicht ganz klar, vielleicht will er Dir einfach nur helfen, vielleicht bezahlst Du ihn dafür...

So könnte ein Gericht das sehen. Wobei "uneidliche Falschaussage" (Dein Freund) und "Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage" (Du) härter bestraft werden als der ganze Diebstahls-Kram.

Wenn der Detektiv aber natürl. wirklich lügt, solltest Du auch nichts zugeben, wasDu nicht getan hast.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Bob:

"Wenn einer von uns in die Zukunft sehen könnte, wäre er sicherlich Lottomillionär und würde nicht in diesem Forum schreiben."

Wer weiß, vielleicht gibt es ihn doch, den altruistischen Lottogewinner, der in die Zukunft sehen kann und seine Fähigkeit hier zum Vorteil der Fragesteller nutzt... ;)

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
janina24153
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann versichern, daß der Detektiv wirklich lügt, und ich kein Wort mit ihm gesprochen habe. Ich hatte eigentlich auch nicht gemeint, daß jemand in die Zukunft sehen kann. Nur ist meine Position natürlich deutlich schlechter, was der Detektiv für seine Zwecke benutzt. Ich weiß schon was ich gemacht habe, aber ich bin doch nicht so blöd, und gebe etwas zu, was ich nicht getan habe. Wahrscheinlich stehen die Ladendetektive unter Erfolgsdruck,und behaupten dann einfach Dinge, die nicht stimmen.
Ich habe wirklich in dem Markt vorher nichts geklaut, und habe mit dem Detektiv kein Wort gesprochen.

-- Editiert von janina24153 am 06.02.2005 12:30:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Letztlich spielt das ja auch keine Rolle. Angeklagt werden können nur konkrete Taten. Mit der Angabe, jemand habe schon ein paar mal zuvor gestohlen, kann sowieso niemand etwas anfangen. Also müssen Sie als Erstäterin behandelt werden (wenn Sie es denn sind). Wenn Sie geständig sind, wird der Detektiv auch in einer Hauptverhandlung nicht vernommen - wozu auch? Ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus - je früher umso mehr. Legen Sie keines ab und muss der Detektiv gehört werden, brauchen Sie sich auch keine Sorgen mehr zu machen, ob es jetzt wegen der Aussage, Sie hätten schon zuvor gestohlen, ein paar Tagessätze mehr sind.
Vermutungen, warum der Kollege nicht selbst unterschrieben hat, sollten Sie mal schön unterlassen. Vielleicht war er im Urlaub oder krank. Bei Gerichten ist das übrigens auch so: kann einer wegen Abwesenheit nicht unterschreiben, unterschreibt ein anderer für ihn. Daraus zu schließen, er wäre mit dem Urteil nicht einverstanden, ist schlichtweg Unsinn.
Und dass Sie mit dem Detektiv "kein Wort" gesprochen haben, glaubt Ihnen mit Sicherheit niemand. Er wird Sie ja wohl angesprochen haben und Sie werden irgendwas geantwortet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Letztlich spielt das ja auch keine Rolle. Angeklagt werden können nur konkrete Taten

Ja, da ist wastl mit zuvorgekommen. Ich wollte schon in meinem ersten Beitrag schreiben, daß es eh mehr oder wenig irrelevant ist, da in diesem Kontext diese Taten sowiso nicht weiterverfolgt werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

dieses

>Seinen Bericht hat er übrigens auch gleich >im Namen seines Kollegen zweimal >unterschrieben

sowie
auch dieses

>Bei Gerichten ist das übrigens auch so: >kann einer wegen Abwesenheit nicht >unterschreiben, unterschreibt ein anderer >für ihn.

..ist wohl etwas zu falsch dargestellt :-))
Dann könnte der Unterzeichner ja gleich eine Falschaussage machen, für die der Abwesende
die Konsquenzen trägt.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
janina24153
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Detektiv lediglich den Personalausweiß gegeben, und dann auf die Polizei gewartet.Wegen der Angabe des Detektives habe ich jetzt 3 Anzeigen auf einmal bekommen.Mein Bekannter und ich waren die ganze Zeit zusammen, und er kann bestättigen, daß ich mit dem Detektiv nicht gesprochen habe. Dieser nahm den Personalausweiß, und hat die ganze Zeit auf dem Gang rumgebrüllt.Wer an der Tür des Raumes stand während dieser Zeit weiß ich nicht, es kann der 2. Detektiv gewesen sein.Ich habe auch mit meinem Bekannten während der Zeit nicht gesprochen.Auch bei der Polizei habe ich keine Angaben gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wer einmal lügt/klaut , dem glaubt man nicht
auch wenn er mal die Wahrheit spricht.

-----------------
"19361103"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann gib es bei Gericht einfach so an, wie es sich zugetragen hat.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@belle
Sie scheinen über Erkenntnisse zu verfügen, wonach sich an der gerichtlich Praxis etwas geändert hat. Lassen Sie uns doch ruhig teilhaben.
Im Übrigen ist doch mit der Unterschrift nichts über die Wahrnehmungen des Detektivs, der nicht unterschrieben hat, gesagt. Das ist doch reine Spekulation. Und der Richter, der nicht unterschreibt, weil er nicht anwesend ist, hat schließlich an der Entscheidung mitgewirkt. Er unterschreibt sie halt nur nicht. Aber wie gesagt, vielleicht habe ich das ja in den letzten 12 Jahren dienstlicher Tätigkeit auch immer falsch gesehen. Sie scheinen es besser zu wissen. Nun bin ich auf die Begründung gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.938 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen