schwarzfahren - falschen Studenten Ausweis

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ultra-S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
schwarzfahren - falschen Studenten Ausweis

Einen wunderschönen guten Tag.
Ich habe da ein mehr oder weniger großes Problem.

Ich bin vor 1 Monat mit der Bahn gefahren und habe einen Studentenausweis gefunden und habe mir dummerweise gedacht etwas Geld zu sparen.
Leider wurde ich natürlich kontrolliert – und wurde natürlich mit dem falschen Studentenausweis gepackt.

Durfte dann 40€ Strafe bezahlen und dacht damit habe ich meine Schuld beglichen. Heute Mittag durfte ich ein Brief von der Bundespolizeiinsepktion Dormund entgegen nehmen.
Man fordert mich auf Stellung zu nehmen, die Schulz evtl. zu zugebe und den Brief zurück zu schicken.
Es wird mir Betrug nach §263 Abs1 nahe gelegt.

Jetzt meine Fragen;
Soll ich mich besser nicht äußern?!
Wenn ja was sollte ich am besten sagen bzw. sogar zugeben?!
Und was für eine Strafe werde ich voraussetzlich bekommen ?!

Würde mich auf Hilfe sehr freuen..
Gruss

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ultra-S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...
habe vergessen:
habe mir sonst noch nichts zu schulden kommen lassen.
Und mir wurde der StudiAusweis abgenommen.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

tja, da hätten wir die Erschleichung von Leistungen sowie Fundunterschlagung. Das sollten Sie auch zugeben - welchen Sinn sollte ein Bestreiten machen?
Als Strafe würde ich, wenn Sie 21 oder älter sind, mit einer Geldstrafe rechnen. Evtl. bietet man Ihnen auch eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße an.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wieso wurde Ihnen der Ausweis abgenommen?

Der Verdacht des Betrugs liegt schon nahe, da Sie durch Vortäuschen falscher Umstände (Sie geben vor, Student zu sein) sich rechtswidrig (Sie sind kein Student) einen Vermögensvorteil (kostenlose ÖPNV-Nutzung) verschafft zu haben.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ultra-S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

..Bin schon über 21.
Ich frage nur deshalb, weil man sich schon mal schneller mit einem falsch vormelierten Satz oder falschen Gedankengang noch mehr rein reiten kann.
Habe im Moment ein Einkommen von ca 400€ - da wird das sicher wieder sehr weh tun.
Naja egal muss man halt durch!
Aber Besten Dank für die Hilfe

Gruss :dau:


-- Editiert von ultra-S am 11.10.2007 14:21:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Wieso wurde Ihnen der Ausweis abgenommen?...

Ist das jetzt eine ersthafte Frage :???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ultra-S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der nette Schafner (rrrrr!) meinte zu mir als Beweismittel. Naja werde morgen mal einen netten Lieben Text schreiben.. und hoffen das die es vielleicht aus Milde fallen lassen.
Sonst kostet mich das wieder Geld, das ich im mom eigentlich garnicht habe!!

Aber Leben geht weiter...

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