Hallo,
folgendes...
ich bin heute zum 3. mal ohne gültige Fahrkarte erwischt worden. Bin morgends zu einer Freundin gefahren und hatte auch eine gültige karte dabei,abends auf dem Rückweg hatte ich nur noch einen 20 Euro schein,den der Automat nicht nehmen wollte?
der kontrolleur bat mich,ihm die Hinfahrt-Karte zu zeigen und zu geben,meinte es würde strafrechltich günstiger für mich ausfallen.
Ich habe Angst das es nun zur Anzeige kommt,das 2. mal hatte ich meine gültige Karte versehentlich weggeschmissen...was mir aber leider erst zu spät auffiel.
ist das 3. mal nun eine Erschleichung von leistungen...war nicht meine absicht.
kann mir jemand diesbezüglich eine rat geben?
lieben Gruß
und Danke
schwarzfahren-erschleichen von leistungen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Verstehe ich dieses Durcheinander insoweit richtig, dass Sie insgesamt bislang dreimal ohne gültigen Fahrschein erwischt wurden? Wenn das so ist: Die Verkehrsunternehmen erstatten regelmäßig nach dem dritten Mal eine Anzeige und stellen einen Strafantrag (der für die ersten Fahrten regelmäßig verspätet ist, weil die Dreimonatsfrist schon um ist). Dann kann folgendes passieren: Die StA bejaht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und stellt einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Oder sie erhebt die öffentliche Klage. Oder sie stellt das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße (oder auch ohne das) ein, §§ 153
, 153a StPO
.
Wie alt sind Sie denn? Unter 21 kommt auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, unter 18 ist das Jugendstrafrecht zwingend. Da gelten natürlich andere Sanktionsmöglichkeiten.
hey wastl, ich dachte, du wärst in der Sonne...
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