schule haftbar?

16. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)
schule haftbar?

Hallo,
Ein 12 jaehriges Maedchen geht in eine Foerderschule.Da ihr Klassenkamerad als Bestrafung in einen Putzraum(ohne Aufsicht) musste um Hausaufgaben zu machen,wollte sie nach ihm sehen.Die Kinder entdeckten einen Nagellackentferner zwischen anderen Reinigern.Das Maedchen schuettete diesen ueber die Hand des Jungen.Dieser schnueffelte daran und "befand es als stinkig".Bis dahin war alles nur ein Spiel in den Augen der Kinder.Nach einiger Zeit nahm das Maedchen ihr Feuerzeug und spielte damit.Die Funken sprangen auf die Hand des Jungen und auf einen Stuhl.Die Hand des Jungen fing Feuer.Die Verbrennungen sind 3.Grades.
Hat die Schule die Aufsichtspflicht verletzt und kann haftbar gemacht werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Hallo Blondi,

Das Maß der gebotenen Aufsicht wird durch den Einzelfall bestimmt. Der Bundesgerichtshof hat es wie folgt formuliert:


"Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was den Aufsichtspflichtigen in ihrem jeweiligen Verhalten zugemutet werden kann. Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muss, um die Schädigung Dritter durch das Kind zu verhindern"(BGH, NJW-RR 1987, 1430, NJW 1990, 2553, OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.10.1995, NVwZ 1997, 207).

Es erscheint mir aber fragwürdig, ob hier die Aufsichtspflicht verletzt ist, denn immerhin sind die Schüler 12 Jahre alt. Da sollte man schon ein bissel was verlangen können. Für den verantwortlichen Lehrer war das beschriebene Verhalten wohl eher nicht vorhersehbar.

Ab dem Alter von 7 Jahren ist man m.E. laut BGB - persönlich - schadenersatzpflichtig. Da der Körperschaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder zumindest grob fahrlässig, könnte ich mir vorstellen, dass das Mädchen hier in erster Linie den Schaden zu ersetzen hat.

Was jedoch Nagellackentferner üblicher Weise im Putzraum einer Schule zu suchen hat, ist mir schleierhaft. Gehört der vielleicht der Putzfrau ?

Also ich würde der Krankenkasse sicher den Sachverhalt mitteilen, die wird dann ggf. selber tätig. Aber lieber mal nachfragen.

Ist alles eine Laienmeinung.

-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#2
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

** Dr. Eschflegel **

ENTSCHULDIGUNG,die Antwort ist nicht ganz Richtig,
denn mir geht ** Foerderschule **
nicht aus den Kopf.
Wenn es sich um ein geistig behindertes Kind handeln
sollte ist das Kind eigentlich nur mehr auf den Papier
12 Jahre und aus rechtlicher Sicht nie für sein Handeln
veranwortlich.

Sollte es so sein ist die Schule wohl doch
haftbar !!!!!

PS
Zu den Nagellackentferner
wird sehr oft in der Reinigung benutz
hat jede Reinigungskraft auf den Wagen


-- Editiert von net-surfer am 18.12.2007 11:49:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Nicht die Schule ist haftbar, sondern der Lehrer/die Lehrerin die ein Kind unbeaufsichtigt lässt. Die Gesetzeslage zu Theam Aufsichtspflicht ist eindeutig und klar, egal ob es sich um 6jährige oder 14 jährige Kinder handelt. Schüler haben in einem Putzraum nichts verloren!!!!Wie kommt ein 12jähriges Mädchen dazu ein Feuerzeug zu besitzen und zu benutzen? Auch hier: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Alles in allem handelt es sich um ein grobes Fehlverhalten der Aufsichtsperson (Lehrer), die eine Suspendierung nach sich ziehen müsste. Sogar über eine Zivilklage (Schmerzensgeld) könnte man nachdenken.....lg mikal

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