schlechte Behandlung durch Polizei - Kann ich Anzeige gegen die Polizisten erstatten?

6. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bertonel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
schlechte Behandlung durch Polizei - Kann ich Anzeige gegen die Polizisten erstatten?

Hallo,

mir ist vorgestern etwas ziemlich "schräges" passiert. Ich bin Altenpflegerin und ein (93-jähriger) Patient hat mir vor 5 Tagen 3000,-- € anvertraut, damit ich mit diesem Geld eine Rechnung für ihn überweise. Diese Überweisung hätte erst 1 Woche später stattfinden sollen. Leider habe ich mir keine Qutittung geben lassen. Vorgestern hat mich plötzlich die Polizei an einer Tankstelle verhaftet. Der Patient hat plötzlich behauptet, ich hätte das Geld gestohlen. Die Polizei hatte sogar einen Durchsuchungsbefehl für meine Wohnung. Ich habe der Polizei sofort nach meiner Festnahme erzählt, dass ich das Geld zuhause hätte und dass ich das Geld freiwillig herausgeben will. Trotzdem hat mich die Polizei 4 Stunden (!) bei sich festgehalten. Nun muss ich dazu sagen, dass ich im 3. Monat schwanger bin, was ich den Polizisten anhand eines aktuellen Ultraschallbildes bewiesen habe. Man hat mir trotzdem verweigert, während der 4 Stunden etwas zu trinken (ich hätte sogar selbst Getränke im Auto gehabt), etwas zu essen oder Medikamente einzunehmen. Außerdem durfte ich nicht mit einem Anwalt oder meinem Mann telefonieren. Mir wurden jegliche Telefonate verweigert. Die Polizisten durchsuchten (obwohl sie ja wussten, dass das Geld bei mir zuhause war) sogar das Fahrzeug meines Ehemannes, weil ich mit diesem Auto unterwegs war. Bei der Durchsuchung ist - was wir erst später festgestellt haben - in dem Auto erheblicher Sachschaden entstanden (Teppiche herausgerissen usw.). Die beiden Polizisten setzten mich während der 4-stündigen Vernehmung massiv unter psychischen Druck, drohten mir sogar, ich würde meine Familie nicht so schnell wieder sehen. Außerdem unterstellten sie mir, ich hätte weiteres Diebesgut in meiner Wohnung (was nicht stimmt und wozu es keinerlei Verdacht gab). Erst nach den 4 Stunden fuhr mich die Polizei nach Hause und ich konnte das Geld aushändigen. Auf die Hausdurchsuchung hat die Polizei verzichtet. Mittlerweile hat der alte Patient, der mich angezeigt hatte, die Anzeige zurückgezogen, weil ihm wieder eingefallen ist, dass er mir das Geld selbst gegeben hat. Nun frage ich mich, ob die Polizei berechtigt war, mich 4 Stunden festzuhalten, mir die Nahrungsaufnahme sowie sämtliche Telefonate zu verweigern ??? Falls nein: An welche Stelle kann ich mich wenden und mich hierüber zu beschweren? Kann ich gar Anzeige gegen die Polizisten erstatten? Über einen fachkundigen Rat würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
525tds
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich wurde an Ihrer Stelle Anzeige erstatten und wenn nötig damit an die Presse gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sie KÖNNTEN Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten einlegen - aber wie heißt es dazu: formlos, fristlos, fruchtlos...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

In solch einem Fall Strafanzeige mit Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Auch sollte eine Klage wegen Misshandlung und Folter gestellt werden.
Das ist ein Vestoß gegen die Menschenrechte.
Sie sollten sich aber auch bei so einer Gefälligkeit wenigstens eine Vollmacht von der Gegenseite geben lassen. Alles schriftlich mit Unterschrift ist immer gut.
Viel Glück

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