schlägerei unter alkohol

11. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
jaspar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
schlägerei unter alkohol

Hallo,

Ich habe eine Frage.
Ich war Mitte der Woche mit einem Freund feiern. Wir wollten Zigaretten kaufen und trafen auf eine gereizte PersonA.
Nach einer verbalen Auseinandersetzung kam es zu Handgreiflichkeiten.
Ich weis nur noch das ich auf dem Boden liegen von PersonA von oben auf mich eingeschlagen wurde.
Im Laufe der Auseinandersetzung hatte ich scheinbar die Brille der Person kaputt gemacht bzw sie ist kaputt gegangen.
Nun war ich beim Arzt und habe Hämatome, Nackenschmerzen, Schulterschmerzen und Aufschürfungen, alles dokumentiert vom Arzt. Mein Pullover und T-shirt sind komplett zerissen.
Allerdings hat PersonA gegen mich Anzeige wegen Körperverltzung gestellt?
Wie soll ich nurn Vorgehen? Ich hab Nachts, alkoholisiert, keine Aussage bei der Polizei gemacht. Ist es sinnvoll das was ic hweis zu schildern und die Bilder und Dokumentation vom Arzt bei der Polizei vorzulegen?
Was können die Konsequenzen sein?

Mein Freund hat mir gesagt das es noch mehr Leute gesehen haben und diese Person auch als gereizt bei der Polizei geschildert haben, er selbst hat das aggressive Vorgehen von PersonA bei der Polizei ausgesagt.

Viele Grüße
Jaspar

-- Editiert am 11.12.2010 05:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2010 13:23:36
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ich nun Vorgehen? <hr size=1 noshade>


Ich würde mal sagen: Beauftrage einen Anwalt in diesem Fall, weil die Sache ja schon verzwickt ist.

Zuerst einmal musst du gar keine Aussage bei der Polizei machen.

Der Anwalt könnte sich Zugang zu den Akten verschaffen. Du brauchst erst einmal einen Überblick, damit du die Antworten auf folgende Fragen kennst.

# Was hat Person A bei der Polizei ausgesagt, als er dich angezeigt hat?

# Welche Aussagen genau haben andere Zeugen bei der Polizei gemacht?


Dass deine Verletzungen dokumentiert sind ist ja schon mal gut. Die Verletzungen kannst du auch später noch bei der Polizei belegen (solange die Ermittlungen laufen), die Zeit rennt dir nicht so schnell davon.

quote:<hr size=1 noshade>Was können die Konsequenzen sein? <hr size=1 noshade>


Also grundsätzlich reden wir hier über Körperverletzung(§223 StGB ), da die Brille des vermeintlichen Opfers dabei noch zu Bruch gegangen sein soll reden wir noch über tateinheitliche Sachbeschädigung (§303 StGB ).

Die genauen Konsequenzen würde ein Richter entscheiden, Strafmaß kannst du aus den Gesetzen herauslesen. Soweit du bislang nicht vorbestraft bist und zudem unter dem Einfluss von Alkohol gestanden hast wäre hier wohl (sollte es zu einem Urteil kommen) ein Strafmaß am unteren Rande ausreichend.

Ich rate dir, einen Strafverteidiger mit der Sache zu beauftragen. Dieser kann sich Akteneinsicht verschaffen und dann kann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jaspar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist es irgendwie sinnvoll Gegenanzeige zu stellen?
Mein Pullover, Shirt sind ebenfalls kaputt und ich hab Verletzungen.

Viele Grüße
Jaspar

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
Ist es irgendwie sinnvoll Gegenanzeige zu stellen?
Mein Pullover, Shirt sind ebenfalls kaputt und ich hab Verletzungen.


Grundsätzlich kannst du Strafanzeige erstatten (und ggf. noch Strafantrag stellen, wenn kein öffentliches Interesse), dazu hast du 3 Monate nach der Tat Zeit.

Vielleicht einfach zuerst herausfinden, was die anderen Zeugen da gesehen haben wollen (über Akteneinsicht) und dann darüber entscheiden was du machst.

Es hängt hier auch vieles davon ab, wer wen (zuerst) tätlich angegriffen hat. Es wäre denkbar, dass sich die (zuerst) angegriffene Person auf Notwehr beruft.

quote:
Ich weis nur noch das ich auf dem Boden liegen von PersonA von oben auf mich eingeschlagen wurde.


Das wäre auf alle Fälle keine Notwehr mehr.


Also finde einfach über Akteneinsicht heraus wer was gesehen hat und dann wird es leichter sein über anzeigen/nicht anzeigen zu entscheiden.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jaspar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also vielen Dank das klingt sinnvoll.

Viele Grüße Jaspar

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

allerdings ist der Anwalt vom TE zu bezahlen. Auch bei einer Verfahrenseinstellung werden diese Kosten nicht erstattet. Insofern könnte man damit auch bis zu einer Anklageerhebung warten (falls es überhaupt dazu kommt).

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Stimmt, es werden nur notwendige Auslagen erstattet und ein Anwalt wird erst vor Gericht als notwenig erachtet.

Dennoch halten sich die Kosten für eine gewöhnliche Akteneinsicht doch schon sehr in Grenzen.
Hängt immer von der finanziellen Lage des Beschuldigten ab.

Wäre ich beschuldigt würde ich mir die Akte "krallen" ;)

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