Vorladung als Zeuge – Was Sie dazu wissen sollten

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Wegbleiben, lügen, Aussage verweigern? Im Strafverfahren sind Zeugen mit das wichtigste Beweismittel.

Strafprozesse können jeden betreffen. Auch in "kleineren" Prozessen werden vor Gericht meist Zeugen geladen und vernommen. Die Zeugen spielen eine erhebliche Rolle, ob und wie eine Verurteilung in Frage kommt. Wird man als Zeuge geladen, ergeben sich viele Fragen. Wie ist das mit der Arbeit und dem Zeitaufwand? Darf man einfach wegbleiben oder lügen? 123recht.de hat bei Rechtsanwalt Felix Westpfahl nachgefragt, was Sie beachten müssen und wie der Ablauf ist, wenn Sie eine Vorladung als Zeuge vor Gericht erhalten haben.

123recht.de: Sehr geehrter Herr Westpfahl, ich bin in einem Strafverfahren als Zeuge vom Gericht geladen. Muss ich da hingehen?

Rechtsanwalt Westpfahl: Ja, müssen sie. Auf Ladung von Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts müssen sie zwingend erscheinen, um Aussagen zu tätigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann die Pflichterfüllung durch so genannte Ordnungsmittel wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft erzwungen werden.

Arbeitgeber muss Zeugen von der Arbeit freistellen

123recht.de: Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass er mich für die Zeit von der Arbeit freistellt? Muss er mir Urlaub geben oder wie funktioniert das?

Rechtsanwalt Westpfahl: Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sie von der Arbeit mit Entgeltfortzahlung freizustellen. Er darf Ihnen kein Gehalt abziehen. Urlaub ist nicht zu nehmen oder anzuordnen.

123recht.de: Und wenn ich selbständig bin und mir ein Kunde durch die Zeugenaussage entgeht?

Rechtsanwalt Westpfahl: Nachdem Sie ihre Aussage bei Gericht getätigt haben, wird seitens des Gerichts nachgefragt, ob Sie Verdienstausfall hatten - Sie bekommen dann ein Laufzettel, mit dem Sie zur Abrechnungsstelle des Gerichts gehen, um dort den Verdienstausfall geltend zu machen. Wenn der Zeuge Arbeitnehmer ist, kann der Arbeitgeber den Zettel auch nachträglich dort postalisch nachsenden.

123recht.de: Was ist mit Fahrtkosten, die mir entstehen?

Rechtsanwalt Westpfahl: Fahrtkosten werden vom Gericht auf Antrag und Nachweis ebenfalls erstattet.

123recht.de: Wenn ich während des Hauptverhandlungstermins verreist bin - muss ich meinen Urlaub unterbrechen?

Rechtsanwalt Westpfahl: Nein, das müssen Sie nicht, soweit Sie darlegen können, dass der Urlaub bereits gebucht war, bevor sie die Ladung des Gerichts erhalten haben. Es wird dann ein anderer Termin für Ihre Aussage bestimmt.

Auch aus dem Ausland muss man als Zeuge anreisen

123recht.de: Angenommen, ich bin für ein Jahr im Ausland. Müsste ich zurück nach Deutschland reisen oder gibt es andere Wege?

Rechtsanwalt Westpfahl: Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass Sie als Zeuge unbedingt gehört werden müssen, müssten Sie für den Gerichtstermin tatsächlich zurück nach Deutschland reisen. Die Kosten dafür würden Ihnen selbstverständlich durch das Gericht erstattet werden.

123recht.de: Wie kann ich mir die Vernehmung vor Gericht als Zeuge vorstellen? Muss ich immer antworten? Kann ich die Aussage auch verweigern?

Rechtsanwalt Westpfahl: Sie werden in den Gerichtssaal gerufen und vom Gericht darüber informiert, dass Sie bei der Wahrheit bleiben müssen. Wenn sie wahrheitswidrig aussagen, ist das strafbar: Lügen von Zeugen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bestraft.

Als erstes werden Sie vom Gericht befragt. Dann dürfen Staatsanwaltschaft und die Verteidigung Ihnen Fragen stellen. Auch der Angeklagte ist berechtigt, Sie zu befragen. Dann werden Sie aus dem Zeugenstand entlassen und können gehen oder aber als Zuschauer des Prozesses im Saal verbleiben.

Sie müssen aussagen! Sie können die Aussage nur verweigern, wenn Sie mit dem oder der Angeklagten verwandt sind, oder aber wenn Ihre Zeugenaussage Sie selbst so belasten würde, dass Sie selber wegen einer Straftat verfolgt werden könnten.

"nur der Angeklagte darf straffrei lügen"

123recht.de: Und wenn ich mich nicht mehr richtig erinnern kann?

Rechtsanwalt Westpfahl: Dann müssen Sie dem Gericht das genau so sagen. Sie teilen dann dem Gericht einfach mit, dass Sie sich nicht mehr erinnern können. Nochmal: Sie sind als Zeuge verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. In einem Strafverfahren kann nur der Angeklagte straffrei lügen.

123recht.de: Vielen Dank Herr Westpfahl.

Leserkommentare
von Wehrwolf123 am 17.01.2014 08:33:55# 1
Hallo,
als Zeuge werde ich nur noch zur Verfügung stehen, wenn es mich persönlich betrifft.

Grund:
Ich war vor einigen Jahren Zeuge, als ich vom Schreibtisch aus zwei mir völlig unbekannte Männer beobachtete, die sich vor meiner Tür, aber auf der anderen Straßenseite um einen Parkplatz stritten. Es kam zu Handgreiflichkeiten.
Einer kam dann ins Büro und bat mich, die Polizei zu rufen, was ich auch tat.
Ich machte meine Aussage bei den Polizisten und erhielt im Februar eine Zeugenvorladung - zu Ende August!
Das ist eine lange Zeit und ich habe den Termin vergessen.

Ein paar Tage später bekam ich dafür einen Bußgeldbescheid über 100 Euro, gegen den ich mich erfolglos beschwerte. Auch der Hinweis, dass ich mich nicht einmal mehr an die Gesichter erinnern könnte und wer wem zuerst ins Gesicht geschlagen hätte, wer welches Auto fuhr und wo die Autos bei dem Streit standen brachte keine Änderung.

Es kam eine erneute Zeugenvorladung - morgens um 10:00 Uhr sollte ich mich im Amtsgericht einfinden. Der Weg dorthin ist nicht weit, von meiner Privatwohnung etwa 15 Minuten.
Um 08:40 Uhr klingelt es an meiner Haustür.
Draußen steht ein Polizeiauto und vor der Tür stehen zwei Polizisten, die von der Richterin beauftragt waren, mich abzuholen, zum Gericht zu bringen und mich der Richterin "zu übergeben".
Ich zeigte Ihnen die Vorladung, die bereits griffbereit auf dem Klavier lag, erklärte Ihnen dass ich gerade beim Frühstück sitze, das ich ordentlich angezogen bin und die kurze Strecke allein schaffen würde. Erfolg = 0!
Ich musste mein Frühstück abbrechen, musste sofort einsteigen und wurde zum Gericht gebracht, durch die Sicherheitssperren geführt, die Treppe hoch in die erste Etage. Ein Polizist bewachte mich, während der Andere im Gerichtssaal der Richterin die erfolgreiche Überführung meldete.
Danach verabschiedeten sie sich von mir und musste dann fast 1,5 Stunden vor dem Saal warten, bis ich aufgerufen wurde.
"Ich kenne die Männer nicht und kann sie nicht unterscheiden, ich kann mich auch nicht erinnern, wer mich gebeten hat, die Polizei zu rufen,ich weiß nicht wer zuerst zugeschlagen hat, ich kann nicht sagen welches Auto zuerst da war..."

Danach konnte ich gehen, bekam einen Zettel fürs Zeugengeld, aber da ich ja abgeholt wurde, habe ich den gleich im Gerichtsaal liegen gelassen.

In den folgenden Tagen musste ich dann meinen Nachbarn erklären, warum ich "von zwei bewaffneten Polizisten" in aller herrgottsfrühe angeholt worden bin.

Fazit:
Ich schaue jetzt immer weg, wenn es mich nichts angeht! Das hat mich die Richterin beim Amtsgericht Münster gelehrt!
    
von Grundbau am 07.02.2014 13:24:19# 2
Nicht immer bekommt man den Lohn im Zeugenfall vom Arbeitgeber bezahlt. Im allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrag steht:
Das der Arbeitgeber nur zahlt, wenn keine Kostenübernahme durch Gericht usw. möglich ist
    
von Jeannette E am 27.08.2016 06:16:48# 3
"Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass Sie als Zeuge unbedingt gehört werden müssen, müssten Sie für den Gerichtstermin tatsächlich zurück nach Deutschland reisen. Die Kosten dafür würden Ihnen selbstverständlich durch das Gericht erstattet werden."

Woher nimmt sich denn ein deutsches Gericht das Recht jemanden aus dem Ausland zu zwingen zu erscheinen? Es kann sich nicht jeder leisten aus jeder Ecke des Planeten für eine Verhandlung anzureisen.
Ich dachte nicht, dass so etwas ohne ein Rechtshilfeersuchen möglich ist.
Außerdem bestünde ja unter Umständen auch noch ein Problem mit der Souveränität des Staates in dem der Zeuge / die Zeugin sich aufhält.
    
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