rückzug der strafanzeige

10. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
staubsauger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
rückzug der strafanzeige

Ich hab mich mit jemandem geschlagen ,ich hab alles abgekriegt.
Blutete aus nase und Knie.Ich wurde danach von der polizei aufgegabelt die haben mich gefragt ob ich strafanzeige stellen will.
ich stimmte zu.Danach wurde ich ins krankenhaus gebracht.Das problem ist das ich so betrunken war 2,6pm das ich nicht mehr weiss warum ich mich geschlagen habe und anscheinend hab ich angefangen.Darum möchte ich jetzt die anzeige zurückziehen.Geht das und war die anzeige bei meinen betrunkenen zustand rechtskräftig

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es sich um eine einfache "Körperletzung" nach §223 StGB handelt kannst Du den Strafantrag (dessen Aufnahme übrigens rechtns war)zurückziehen.

Liegt "gefährliche Körperverletzung" nach § 224 StGB vor, d.h. wenn du mit irgenwelchen Waffen, oder gefährlichen Gegenständen (Knüppel ctc.) verletzt wurdest, kannst Du den Strafantrag nicht zurückziehen, da § 224 ein sog. "Offizialdelikt" ist, wo automatisch seitens der StA ermittelt wird.

Gleiches gilt übrigens auch für § 223 StGB , wenn die StA "besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht."

Gruß, Bob

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