Guten abend,
Einem kumpel von mir ist volgendes passiert, an einer asta- party kamm es zu einer schlägerei wobei der kumpel 2 platzwunden im gesicht davon getragen hat. Nach einem besuch in der notaufnahme musste der und ein weiter kumpel wieder an die party zurück da das opfer sein handy beim sturz verloren hat. Nach dem das handy vor der party gefunden wurde, wollten meine kumpels den heimweg antretten und sind dabei auf den "schläger" und seine 2 weitere kumpels gestosen. Dabei kamm es wieder zur einer auseinandersetzung da der "schläger" weiterhin provutiert hat und dem 2tem kumpel ins gesicht geboxt hat. Daraufhin haben sich die beiden verteidigt und die 3 kontrahenten mit leichtigkeit überweltig.
Fazit der geschichte ist: alle 3 kontrahenten haben erhebliche schäden davon getragen.
Geplatze lippe abgebrochenes zahn und einer von dennen einen gebrochenen handgelenk.
So nun das problem: der eine der was an seinem handgelenk hat möchte eine anzeige erstatten. Da er meint damit nix zu tuhn gehabt zu haben.
Frage: was kommt jezt auf meine kumpels zu, kann es zu einer exmatrikulation kommen? Da ja die zweite schlegerei auch auf der unigelände war. Der vorfall wurde bereits der hochschulleitung von den asta mitgliesern gemeldet.
-----------------
""
prügelei an der uni gelände
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
kann es zu einer exmatrikulation kommen?
Vermutlich nur, wenn es zu einer Verurteilung kommen würde.
-----------------
""
Danke für die schnelle Antwort,
Meinen kumpels fehlt nur noch die bachelorarbeit und jeweils eine prüfung. Die Prüfungen finden in kürze statt. Wie lange dauert es denn bis es zur verurteilung kommt? Der eine Kumpel von mir der genehet werden musste hat auch einen Attest.
Muss es denn umbedingt zu einem Gericht kommen oder gibts da eine möglichkeit die angelegenheit auf einem anderem weg zu klären. Schlieslich steht für beide Seiten sehr viel auf dem Spiel.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es handelt sich um gefährliche Körperverletzung - da ist nichts mit "Anzeige zurückziehen", falls Ihnen das vorschwebte. Insofern wird es wohl zu einem "Gericht", welches man übrigens Gerichtsverhandlung nennt, kommen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke für den Hinweis, kenne mich da leider nicht mit den Fachbegriffen nicht aus. Die Anzeige ist noch nicht angekommen. Sollte mein Kumpel auch eine Anzeige erstatten? Denn der war ja derjenige der am meisten geschädigt wurde. Oder lieber erst auf das schreiben warten und eine gegenanzeige machen? Was währe in diesem fall besser?
L.g. Torsten
-----------------
""
Natürlich sollte er Anzeige erstatten - er will ja schließlich auf eine Notwehrlage hinaus. Und woher will er überhaupt wissen, daß es noch keine Anzeige von der Gegenseite gibt? Es ist nicht so, daß die Polizei einem das sofort mitteilen muß...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ja aber eine vorladung muss ja eigentlich kommen oder liege ich da falsch? Und spätestens dann kann man ja ne gegenanzeige erstatten, was ja meistens dann wegen "aussage gegen aussage" eingestellt wird oder nicht? Mein kumpel ist an einer anzeige nicht dirrekt interessiert, nur wenn es sein muss.
Gruß
-----------------
""
Nö, daß eine Aussage-gegen-Aussage-Situation automatisch zu einer Verfahrenseinstellung führt, ist schlicht ein Märchen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ok. Und wenn es zu einer exmatrikulation kommen würde, besteht dann die möglichkeit an einer anderen uni weiter zu studieren? Oder ist es dann für immer vorbei mit dem studium?
-----------------
""
Die Frage hat ja nun rein gar nichts mehr mit Strafrecht zu tun, aber ich wüßte keinen Grund, warum man nicht weiterstudieren können sollte.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
19 Antworten
-
54 Antworten