hallo
ich habe mich vor einigen Monaten mit meiner "angeblich" besten Freundin gestritten, dann haben wir uns in die Haare bekommen. Sie hat mich dann angezeigt wegen Körperverletzung (an den Haaren gezogen...). Diese wurde aber auf den Privatklageweg verwiesen. Nun habe ich die Frage, ob bei einem Privatklageverfahren auch etwaige Vorstrafen vor allen Beteiligten und Zuschauern öffentlich ausgesprochen werden? Ich hab da einen Eintrag - den ich nicht gerne öffentlich breitgetreten haben möchte und ich weiß das meine Ex-Freundin diese Klage auf jeden Fall machen will.
Kann mir irgendjemand sagen, ob dies der Fall ist, also Vorstrafen bei Privatklagegerichtsverfahren öffentlich gemacht werden bzw. dem gegnerischen Anwalt mitgeteilt werden?
Bin da etwas nervös :-(
Lieben Dank
privatklage - vorstrafen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
da in jeder Hauptverhandlung der BZR-Auszug des Angeklagten Gegenstand der Beweisaufnahme ist, wird das zweifellos auch im Verfahren nach einer Privatklage der Fall sein, zumal die Vorstrafen ja einen wesentlichen Einfluß auf die Strafhöhe haben. Allerdings kann das Gericht ein Privatklageverfahren auch ohne Verhandlung wegen Geringfügigkeit einstellen.
Gruß vom mümmel
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--- editiert vom Admin
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Wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, dass ein Privatklageverfahren wegen Körperverletzung durch das Gericht eröffnet wird, wenn die Staatsanwaltschaft sie einstellt? Sind die Hürden hier höher?
Ich würde mal sagen, wenn wirklich nur an den Haaren gezogen wurde und nicht geschlagen wurde, besteht hier durchaus eine realistische Chance auf Einstellung.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
Werden denn nun die Vorstrafen vorgelesen bei Gericht bzw. bei den Privatklageangelegenheiten, so dass jeder weiß was für welche es waren, oder wird gesagt, dass es Vorstrafen gab bzw. gibt..aber nicht was für welche?
LD
Von den Vorstrafen würde der gegenerische Anwalt auch schon vor einer etwaigen Verhandlung Kenntnis erlangen, durch die Akteneinsicht die er ja sicherlich nehmen wird. Dort ist iaR. eine Kopie des BZR-Auszugs beigeheftet. Enthalten ist dort Verurteilendes Gericht, Urteilsdatum, Tattag, Tatbestand, Urteil und ggf. Nebenfolgen.
Bei einer Verlesung werden meist Gericht, Urteilsdatum(bzw. Jahr), Tatbestand und Urteil genannt.
quote:<hr size=1 noshade>
und ich weiß das meine Ex-Freundin diese Klage auf jeden Fall machen will. <hr size=1 noshade>
Sie weiß aber, dass sie dabei sämtliche Kosten (also Gerichtskosten und auch die Kosten beider Anwälte, also nicht nur des eigenen, sondern auch des gegnerischen, also Ihres Anwaltes) vorstrecken muß ?!
Außerdem muß idF. vor der Klageerhebung zwingend ein sog. "Sühnetermin" vor einem Schiedsmann/-frau stattfinden --> § 380(1) StPO . Evtl. kommt es ja auch dort zu einer Erledigung.
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