polizeil Vorladung als Zeuge

19. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
jettix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
polizeil Vorladung als Zeuge

hallo,

ich hoffe hier, ein wenig Informationen zu erhalten.

Es kam ein Brief von der Polizei, dass ich geladen werde, im Ermittlungsverfahren wegen schweren Betruges als Zeuge auszusagen.

Problem ist, es steht im Brief nichts Konkretes zu der Tat drin, kein Datum, kein Beschuldigter, nichts.

Nun fällt mir auch nicht ein, wem oder was ich diese Ladung zu verdanken habe. Wissentlich habe ich keinen Kontakt zu solchen Tatverdächtigen.

Ich weiss , ich muss nicht zur Polizei, ich muss dort nicht aussagen, fürchte jedoch dann sogleich zur StA geladen zu werden, wo ich ja dann hin muss und aussagen muss.

Mein Problem ist also , zunächst die Unwissenheit, was mich dort erwartet, womöglich werde ich vom Zeugen zum Beschuldigten durch meine unvorbereiteten unüberlegten Aussagen und zweitens , ich schreibe gerade Examen und bin total nervös, weil es ist mein letzter Versuch. Es entscheidet sich jetzt mein zukünftiger beruflicher Werdegang. Ich brauche noch ca. 2 Wochen an Ruhe ohne Stress.

Wie kann ich also den Termin um die Examenszeit verschieben ohne gross aufzufallen und negative Konsequenzen zu befürchten?

Bekomme ich telefonisch von der Polizei vor meiner Aussage nährere Auskünfte zum Tatverdacht/Tatverdächtigen ??

Danke für die hilfe

jettix

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Muss man der 'Einladung' der Polizei überhaupt folge leisten?

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Hallo

*Ich weiss , ich muss nicht zur Polizei, ich muss dort nicht aussagen*

Also Zeuge(sollten) müssen Sie der Vorladung Folge leisten.

Sie werden schon vor Beginn der Vernehmung erfahren, um welchen Tatbestand es sich handelt. Sie brauche auch nicht nervös zu sein. Sie müssen auch wahrheitsgemäße Angaben machen, es sei denn, Sie würden sich bei wahrheitsgemäßen Angaben selber einer Straftat blasten oder in Verdacht bringen.

Wovor haben Sie eigentlich tatsächlich Angst?

Grüsse

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Als Zeuge muss man nur bei der Sta oder vor einem Gericht aussagen, wenn einem kein Verweigerungsrecht zugestanden wird.

Wenn Du kein Bock drauf hast, dann gehst hin und sagst Du weißt von nichts. Egal was der Dich fragt, sagst Du keine Ahnung, weiß ich nichts von. fertig

grüße
steffi

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*Wenn Du kein Bock drauf hast, dann gehst hin und sagst Du weißt von nichts. Egal was der Dich fragt, sagst Du keine Ahnung, weiß ich nichts von. fertig*

Dann soll er es mal machen, mal sehen, mit welchem Ergebnis.....

:???:

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jettix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo und Danke für die bisherigen Antworten,

wovor ich Angst habe ??

Ich bin im Moment ein komplettes Nervenbündel, da ich nicht weiss, ob ich mein Examen bestehe, ob ich die Jahre bis zur Rente als Akademiker oder als arbeitsloser Ungelernter durch das Leben gehen werde und jetzt kommt noch diese Vorladung, in der nicht einmal drin steht , um wen es genau geht.

Wenn meine Nerven versagen, könnte ich mich bei der Polizei in irgendwas hineinreiten. Ich bin keine supercolle S..., die Anderen die Story vom Pferd erzählen kann.

Reicht das alles nicht , um Angst zu haben??

Ich brauche die nächsten Woche einfach Ruhe, um mich auf das Examen zu konzentrieren, keine Ablenkung, kein Stress.

2 Wochen , die über mein gesamtes weiteres Leben entscheiden, Versage ich jetzt, war die investierte Zeit und das Geld für den Müll.

Mit nur Abitur und Führerschein gilt man in D als ungelernt. Da kann ich mich nicht einmal im Büro als Sachbearbeiter bewerben, da die nur Personen mit kaufmännischer Ausbildung oder ausgebildete Verwaltungsfachangestellte einstellen.(Schon mehrfach beworben)

jettix

-- Editiert von jettix am 19.08.2007 10:08:54

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Dann fragen Sie doch einfach telefonisch beim zuständigen Beamten nach, ob der Termin wegen Ihrer Angelegenheit verschoben werden kann.


Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie befürchten, sich in irgendetwas 'hineinreiten' zu können, muß es ja irgendetwas geben, in das Sie sich theoretisch hinreinreiten könnten..?! Ohne das Sie irgend etwas gemacht haben, können Sie sich auch schlecht in was hineinreiten.

Ansonsten ist es relativ normal, daß Zeugenaussagen -wenn möglich- unvorbereitet stattfinden sollen. Es ist ja nicht der Sinn der Sache, sich vorher eine 'Geschichte zurechtzulegen'.

Ihre Möglichkeit ist, wie auch schon gesagt wurde, um Terminverlegung um 2 Wochen zu bitten.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jettix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

also.

ich schreibe es nochmals ganz deutlich,

ich will den Termin lediglich um die Examenszeit verschieben, ich will mich nicht um die Vorladung an sich herumdrücken.

Mir sind keinerlei Personen bekannt, die igendwie mit schwerem Betrug zu tun hätten.

Ich bin mir selbst ebenfalls keiner Straftat bewusst.
Wäre dies der Fall, würde ich nur in Anwesenheit eines Anwalts zur Vorladung gehen.


Es geht hier um schweren Diebstahl, dh. um Bandenkriminaltät, Vermögenschaden über 50.000 etc., also nicht um irgendeinen kleinen Parkrempler, bei dem ich eventuell als Zeuge gehört werden soll.

So, anhand meines 2. und weiteren Postings und die Reaktionen darauf , kann man sehen, wie schnell Missverständnisse entstehen können.

Diese sind in diesem Forum hier ohne Konsequenzen, aber bei der Polizei wird alles mitprotokolliert und wandert über den Tisch der StA direkt zum Gericht, wo es auch -wenn ich nach der polizeilichen Vernehmung nun schweigen würde - in der Hauptverhandlung vorgelesen werden könnte/bzw. der vernehmende Beamte könnte dort als Zeuge dazu angehört werden.

Ich bin von meiner Grundeinstellung eher negativ/pessimistisch eingestellt und befürchte schnell das Schlimmste. Dieses Verhalten beruht auf vielen negativen Erfahrungen, als meine frühere Gutgläubigkeit/Naivität von anderen Menschen nur ausgenutzt wurde.

Dieses angelernte Misstrauen hat mich seitdem vor manchem bewahrt.


jettix

-- Editiert von jettix am 19.08.2007 16:39:47

-- Editiert von jettix am 19.08.2007 16:40:28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es geht hier um schweren Diebstahl, dh. um Bandenkriminaltät, Vermögenschaden über 50.000 etc.

Na sehen Sie. In Ihren ersten beiden postings wussten Sie noch gar nichts und konnten sich noch gar nichts erklären, wie irgend etwas zustande kommt.

Nun ist plötzlich Bandenkriminalität und ein Schaden >50.000,00 EUR im Spiel, von dem vorher keine Rede war und der (evtl.!) mit der Zeugenvernehmung (auch wenn dort Betrug genannt ist) ist Zusammenhang stehen könnte. Nun ist auch Ihre Angst nachvollziehbar. Nur: Gedanken lesen kann hier niemand. Hätten Sie gleich gesagt, daß es solch eine Tat im Hintergrund 'rumschwirrt', wäre alles klar gewesen.

Ich will den Termin lediglich um die Examenszeit verschieben, ich will mich nicht um die Vorladung an sich herumdrücken.

Die entsprechende Antwort haben Sie jetzt doch bereits 2mal erhalten. Bitten Sie telefonisch um Verlegung des Vernehmungstermins. Oder ignorieren Sie ihn und hoffen, daß eine ggf. erfolgende Ladung der StA erst in >14 Tagen kommt. Andere Möglichkeiten, der Vernehmung zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Wege zu gehen, gibt es nicht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jettix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@streetworker

die Info "schwerer Betrug" habe ich bereits im 1. Satz meines Anfangsthreads gebracht.

Die Begehungsmöglichkeiten "Bandenzugehörigkeit bzw. 50.000 Vermögensschaden" habe ich selbst aus dem Gesetzestext des § 263 StGB herausgelesen und habe es als Erste hier gepostet.

Das zum Thema Missverständnisse.

Der Tipp, Anrufen und Termin Verlegen, ist mir bereits beim 1. Lesen der Vorladung gekommen, bei meinem momentanen Nervenkostüm will ich das aber nicht machen.

jettix

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

die Info schwerer Betrug habe ich bereits im 1. Satz meines Anfangsthreads gebracht.

Ja, und in Ihrem 3. posting reden Sie dann plötzlich von schweren Diebstahl (anstatt von Betrug) und einem Schaden von über 50.000 und bandenmäßiger Begehung, so daß man annehmen muß, daß hier plötzlich eine ganz andere, neue Straftat im Spiel ist. Selbst wenn man mal den 'Verwechsler' (Betrug <--> Diebstahl) außer Acht läßt, entspringt die 'Bandenkriminalität' und der Schaden über 50.000 € Ihren 'Vermutungen'. Im thread schreiben Sie es aber wiederum so, als wenn dies beides oder eins von beidem feststünde . Ein schwerer Betrug kann aber auch z.B. vorliegen, wenn ein Staatsbediensteter 100,00 EUR vorsätzlich falsch auszahlt (Abs. 3, Nr.4). Also nichts mit einer einen 'Riesenschaden anrichtenden Bande'. Sie müssen sich schon etwas exacter ausdrücken, wenn Sie möchten, daß man Sie versteht. Aber das liegt sicherlich an Ihrem Nervenkostüm.

Der Tipp, Anrufen und Termin Verlegen, ist mir bereits beim 1. Lesen der Vorladung gekommen, bei meinem momentanen Nervenkostüm will ich das aber nicht machen.

Dann wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als die andere Alternative die ich nannte ins Auge zu fassen, näml. einfach nicht hinzugehen und zu hoffen daß eine ggf. erfolgende StA Vorladung erst nach Ihrer 'deadline' eintrifft, bzw. datiert ist. Die Chancen dafür sind recht hoch.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jettix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja,
in der Tat ,

Diebstahl und Betrug habe ich in meinen Postings verwechselt und ich habe auch nicht alle Tatalternativen aufgeführt, sondern die , die mir zuerst und am Deutlichsten ins Auge sprangen.

jettix

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.

Na, da ist nichts schlimmes dabei zur Polizei zu gehen und auszusagen. EInfach ehrlich auf die Fragen antworten, die Ihnen gestellt werden, das ist alles.
Wenn Sie nichts erbrochen haben, haben Sie erst recht nichts zu befürchten.

Wenn doch, gehen Sie halt einfach nicht hin, und warten auf die Vorladung vom Staatsanwalt, der allerdings ein bischen geübter ist im Fangfragen stellen ;) , aber auch nicht unschlagbar...

50000 Euro ist natürlich schon happig, da würde auch ich ungerne, durch eine Zeugenaussage auffallen.

Aber mit Abitur und Führerschein ist man wohl wahrlich nicht ungelernt! Was sollen denn da die Hauptschüler bitte sagen, ie könnten sich ja gleich umbringen mit der Ansicht !
Mit Abitur kann man die best bezahltesten Berufe erlernen wo gibt, unter anderem Steuerberater, wie das gerade mein Bruder macht, der auch nicht studiert hat.

Also selbst wenn Sie die Prüfung nciht schafen SOLLTEN, haben Sie mehr als genug Möglichkeiten, mit Ihrem Abschluss etwas anzufangen. Ich hoffe das nimmt etwas en Prüfungsstress.

Gruss


1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.

Na, da ist nichts schlimmes dabei zur Polizei zu gehen und auszusagen. EInfach ehrlich auf die Fragen antworten, die Ihnen gestellt werden, das ist alles.
Wenn Sie nichts erbrochen haben, haben Sie erst recht nichts zu befürchten.

Wenn doch, gehen Sie halt einfach nicht hin, und warten auf die Vorladung vom Staatsanwalt, der allerdings ein bischen geübter ist im Fangfragen stellen ;) , aber auch nicht unschlagbar...

50000 Euro ist natürlich schon happig, da würde auch ich ungerne, durch eine Zeugenaussage auffallen.

Aber mit Abitur und Führerschein ist man wohl wahrlich nicht ungelernt! Was sollen denn da die Hauptschüler bitte sagen, ie könnten sich ja gleich umbringen mit der Ansicht !
Mit Abitur kann man die best bezahltesten Berufe erlernen wo gibt, unter anderem Steuerberater, wie das gerade mein Bruder macht, der auch nicht studiert hat.

Also selbst wenn Sie die Prüfung nciht schafen SOLLTEN, haben Sie mehr als genug Möglichkeiten, mit Ihrem Abschluss etwas anzufangen. Ich hoffe das nimmt etwas en Prüfungsstress.

Gruss


1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn Dein Nervenkostüm es nicht zulässt mit einem Beamten zu sprechen, dann fax Ihm oder wirf einen Brief bei der zuständigen Dienstelle ein, in der Du schreibst das Du erst in 4Wochen zur Verfügung stehst, fertig.

grüße
steffi

1x Hilfreiche Antwort

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