polizei lässt straftäter zwei mal flüchten

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
albertmax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
polizei lässt straftäter zwei mal flüchten

hallo allerseits,
mein fall wie folgt:

ich wurde von mehreren leuten gewalttätig angegriffen und geschlagen, da ich mich in einem bezirks frankfurt (alt sachsenhausen) aufgehalten habe in dem die polizei stets present ist war sie direkt bei der schlägerei dabei. die polizei (3 zivil polizisten) haben das getümmel aufgelöst und die straftäter flüchten lassen. auf meine sofortige beschwerde warum sie die männer flüchten lässt sind sie den männern dann gefolgt.
ein bekannter ist mit der polizei den männern ca 1-2 km bis in die innenstadt gefolgt wo die täter dann festgehalten wurden von der polizei.
dort hat mein bekannter dann angegeben, dass es diese männer mit ziemlich hoher sicherheit gewesen sind. nach einem kurzen funkaustausch mit den polizisten die noch bei mir am tatort waren wurden die täter auf grund von einer angeblich nicht passenden beschreibung gehen gelassen obwohl der bekannte mit der polizei die komplette strecke mit ist. die polizei hat auch keine personalien der täter aufgenommen.
ein absolutes versagen der polizei.
gibt es rechtliche wege um gegen die polizisten vorzugehen?
ich habe nachnamen und einheit der polizisten notiert.

würde mich sehr über einen guten rat freuen

freundliche grüße

albert

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-- Editiert von Moderator am 10.01.2015 20:21

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2015 20:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

hast wohl gestern am Spätnachmittag auch HR3 gesehen?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ein absolutes versagen der polizei. <hr size=1 noshade>

Warum? Wohl eher absolute Unfähigkeit des Zeugen zur Identifizierung der Täter. Und dann soll die Polizei mal wild drauf los verhaften?



quote:<hr size=1 noshade>gibt es rechtliche wege um gegen die polizisten vorzugehen? <hr size=1 noshade>

Keine erfolgversprechenden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

@ Harry: die Anfrage ist ein fake! Erfolgte exakt einen Tag, nachdem genau der Fall aus dem Viertel in Frankfurt/Main in epischer Breite im Regionalfernsehen kam. Da hatte Reporter die Polizei eine Nacht begleitet.

wirdwerden

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#4
 Von 
albertmax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Anfrage ist kein fake sondern absoluter ernst. Ich bin angehender Ingenieur und mir ist das so passiert. Die Antworten sind alles andere als Hilfreich und von diesem Bericht wusste ich auch nix weil ich schlicht und einfach kein TV schaue.
Wenn ihr also keinen Rat habt dann verschwendet eure Zeit bitte wo anders.

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#5
 Von 
albertmax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnt ihr mir bitte genauer beschreiben wie ich diese Sendung auf hr3 finden kann? Lief das in einer besonderen Sendung oder in den Nachrichten? Ein Link wäre perfekt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Antworten sind alles andere als Hilfreich <hr size=1 noshade>

Was würdest Du denn als hilfreich ansehen?



Wenn nicht einmal der am Geschen beteiligte Zeuge die Leute als Angreifer identifizieren kann, hat die Polizei nun mal keine Handhabe.
Verhaftung erfolgen in diesem Lande nicht mehr nach gutdünken oder auf Zuruf, das wurde vor 70 bzw. 25 Jahren abgeschafft.

Un dwenn die Polizie keine Handhabe hat, kann man sie auch nicht erfolgversprechend verklagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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