Pflichtverteidiger - kann man vorher mit dem sprechen?

30. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtverteidiger - kann man vorher mit dem sprechen?

hallo nochmal

wenn eine gefängnisstrafe fällig sein kann.muss man mir denn ein strafverteidiger stellen?

Und wann erfahre ich das denn?

kann man vorher mit dem sprechen??

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16 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn ein Fall der 'notwendigen Verteidigung' (§ 140 StPO ) vorliegt, ordnet das Gericht einen Pflichtvert. per Beschluß bei. Diesen Gerichtsbeschluß bekommen Sie zugestellt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

Sie bekommen wohl KEINEN Pflichtverteidiger.

Wenn Sie schon eine Haftstrafe auf Bewährung hatten kann in der Tat die nächste Strafe ohne Bewährung ausfallen.

:(

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#3
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

ich verstehe das einfach nicht

ich habe doch nur vergessen die rechnung zu zahlen

ich habe es doch nicht mit vorsatz getan

aber gerade wenn eine gefängnisstrafe droht muss ich doch einen Pflichtverteidiger bekommen oder nicht?

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#4
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Wenn das Gericht sprich der Richter meint das Sie einen brauchen, dann wird er Ihnen auch einen Beiordnen, per Beschluß diesen bekommen Sie dann zugestellt, in der Regel mit dem Eröffnungsbeschluß des AG. Sie können Sich dann mit dem RA in Verbindung setzten. bzw. dieser meldet sich bei Ihnen.

Ich meine aber immernoch das Ihnen in dieser Sache kein RA beigeordnet wird. Sie brauchen Ihn einfach nicht. Auch wenndas schwer zu verstehen ist.


MFG

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#5
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

wiso brauch ich keinen anwalt??

ist es zu spät dafür oder wie soll ich das jetzt verstehen?

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#6
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Nein so meinte ich das nicht, offenbar sind Sie doch in der Lage sich zu artikulieren sie sind in der Lage ein Forum aufzusuchen zusamhängde sätzte zu sprechen und zu schreiben.

All das was Sie uns erzählt haben können Sie auch dem Richter und dem Sitzungsvertreter der STA erzählen.

Ein Rechtsanwalt würde auch nichts anderes tun. Der darf nähmlich vor Gericht nur Tatsachen vortragen, Sie dürften soagr lügen. Wovon ich aber deutlich abrate.

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#7
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

mein gott

ich hoffe ich bekomme keine gefängnisstrafe

ich habe das doch nicht mit vorsatz getan!

muss nicht ein vorsatz da sein?

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da hier ein Bewährungswiderruf im Raum steht, ist die Beiordnung eines PV m.E. nicht ganz so unwahrscheinlich, wie meine Kollegen das sehen. [vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner 44. Auflg. zu § 140 StPO , Rn. 33a]

@knutsch...

Es wurde Ihnen ja nun schon mehrfach geraten, einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Dieser Anwalt kann dann beantragen, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden.

Wenn Sie das -warum auch immer- nicht wollen, können Sie nur abwarten, was weiter geschieht.

Diese beiden Möglichkeiten gibt es...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm

ich hbe da echt keine ahnung von,aber ich weiss das ich kein geld für einen anwalt habe!

ich meine aber gelesen zu haben,das es einen vorsatz geben muss um eine klge einreichen zu können!

Oder nicht?

der staatsanwalt hat das ja nun erstmal nur beantragt!

Muss der staatsanwalt mir das nicht beweisen können??

wenn ich es vergessen habe,dann liegt doch kein vorsatz vor!

ich werde aus dem allem nicht schlau!

ich meine im endeffekt habe ich doch gezahlt!

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

wenn ich es vergessen habe,dann liegt doch kein vorsatz vor!

O.K., dann wird ab sofort niemand in Deutschland mehr wegen Betruges verurteilt, weil es alle 'nur vergessen' haben... (bzw. es werden nur noch die verurteilt, die zugeben mit Vorsatz gehandelt zu haben)

Herrje, Sie sind wegen Betruges -also einer einschlägigen Tat- vorbestraft(!!!) - und zwar mit einer Freiheitsstrafe (!). Keine 2 Monate später 'vergessen' Sie eine Rechnung zu bezahlen. Wenn Sie darauf vertrauen wollen, daß Ihnen das irgendein Richter so pauschal abnimmt, dann bitte. Meine Freiheit ist es nicht, die auf dem Spiel steht.

Sie fragen doch hier die ganze Zeit nach einem Pflichtverteidiger...?!?!

Ich habe Ihnen in meinem letzten Beitrag die eleganteste Möglichkeit genannt, einen zu bekommen: Anwalt aufsuchen, per Beratungshilfeschein (gibts beim Amtsgericht) beraten lassen, und den RA beauftragen seine Beiordnung als PV beim Gericht zu beantragen.

Alternativ können Sie auch selber bei Gericht beantragen, Ihnen einen PV beizuordenen, oder Sie warten ab, ob das Gericht Ihnen von selbst einen beiordnet. Dazu müssen Sie aber den Eröffnungsbeschluß abwarten.

Es spricht nun aber rein gar nichts dagegen, in Sachen PV schon selber im Vorfeld tätig zu werden.

Mit Ihren Beteuerungen 'wollte ich nicht, tut mir leid, kein Vorsatz' kommen Sie alleine bei Gericht nicht weit.

Das versucht man Ihnen jetzt schon 6 Seiten lang zu erklären.

Sorry, ich meine es nicht böse, aber irgendwie verkennen Sie offenbar Ihre Situation. Sie haben in Ihrer Bewährungszeit eine einschlägige Straftat begangen (zumind. wird Ihnen das vorgeworfen). Hier ist ganz klar eine Bewährungswiderruf zumind. möglich, also KNAST.

Darum nochmals -ein letztes mal von meiner Seite- beauftragen Sie einen Anwalt.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

nun gut

ich verstehe !

Dann werde ich ans gericht schreiben und einen pflichtverteider beantragen!

Oder kann es sein,das es auch fallen gelassen wird?

es tut mir leid das ich so anstrengend bin,aber ich bin echt verzweifelt!

Oder kann ich damit rechnen das die bewährung verlängert wird

einschlägige Straftat?

60 Euro??

na das finde ich aber zu hart!

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#12
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Also ich habe ja schon einmal gezweifelt: entweder ist das von Ihnen ein Versuch, zu sehen, wie oft Sie dieselbe Frage stellen können, bis keiner mehr reagiert, oder Sie haben ein echtes Problem. Nimmt man mal an, daß das stimmt, was Sie hier erzählen, ist doch Ihre Frage mehr als beantwortet. Wiederholungen nützten da auch nichts. Wenn Sie sich bei Gericht so verhalten wie hier, wird das ziemlich schief gehen. Und dem Rat, den Staatsanwalt oder den Richter anzurufen, würde ich auf keinen Fall befolgen. Da reden Sie sich um Kopf und Kragen. Die beste Empfehlung ist wirklich das Aufsuchen eines Anwalts.

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

einschlägige Straftat?

Eine einschlägige Straftat ist eine Straftat in einem 'Deliktsbereich' (hier: Betrug) in dem man vorher schon mal straffällig wurde. Das ist bei Ihnen der Fall --> 2 mal Betrug.

Und da die neue Tat gerade mal 2 Monate nach der alten begangen wurde, legt daß die Vermutung nahe, daß der Verurteilte (also Sie) sich durch das erste Urteil nicht sonderlich hat beeindrucken lassen. Und das sieht man bei Gericht gar nicht gerne...


Oder kann ich damit rechnen das die bewährung verlängert wird

Das ist möglich, aber da keiner von uns hier hellsehen kann, können wir Ihnen die Frage nicht beantworten (was am Ende passieren wird)

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-- Editiert von !streetworker! am 30.07.2006 18:29:35

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#14
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für eure ratschläge.

ich denke da muss ich nun durch!

ich hoffe nur das ich nicht ins gefängnis muss

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Hoffentlich sind die Kristallkugeln bald wieder vom Reinigen da, damit wir solche Fragen wieder beantworten können! ;)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Haiaiai, da ist ja echt eine so derbe verzweifelt!! xD Aber hat Spass gemacht das durchzulesen...^^ ;-)
Ich tippe auf hm... sagen wir mal 4 Jahre ohne Bewährung.... Bevors wieder losgeht, das war nur ein Scherz gute Frau^^

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