Hallo
Ich habe für einen bekannten einen handy Vertrag gemacht. Er wollte nur das Handy und keine Karte dazu. Er wollte mir monatlich das geld für den Vertrag geben. Dies hat er aber nicht getan . Er hat nur die Einmalzahlung für das Handy bezahlt. Ich will den jetzt anzeigen. Er ist vorbestraft und hat zur Zeit auch Ermittlungen am laufen.
Würde bei einer Verhandlungen aussage gegen ausage stehen ? Oder wird man ihm nicht glauben wenn es zur Verhandlung kommen wird?
Könnt ihr abschätzen wie die Strafe aussehen wird?
Danke
nicht an Absprache gehalten
9. Januar 2016
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Frage vom 9. Januar 2016 | 21:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht an Absprache gehalten
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#1
Antwort vom 9. Januar 2016 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Wer sagt denn, daß das eine Straftat ist? Für Ihre zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig, sondern das Zivilgericht. Und da könnten Sie durchaus ein Beweisproblem haben.
#2
Antwort vom 9. Januar 2016 | 23:05
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das denn kein betrug ? Er hat die Einmalzahlung mit seiner ec Karte bezahlt . Reicht das nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2016 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Ist das denn kein betrug ? Nö. Da müßte man schon beweisen, daß er von vornherein die Absicht hatte, nicht zu zahlen - das ist in aller Regel kaum zu beweisen und damit entfällt meist auch die Strafbarkeit.
Er hat die Einmalzahlung mit seiner ec Karte bezahlt . Das dürfte ja dann eher gegen eine Betrugsabsicht sprechen - sonst hätte er die ja auch nicht bezahlt...
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