mutwillige sachbeschädigung

5. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
jady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mutwillige sachbeschädigung

guten tag, ich habe folgendes problem:

vor ca. 2 1/2 jahren habe ich nach einem bösen streit, die vier reifen des autos meines zu der zeit getrennt lebenden ehemannes zerstochen. ich hatte zu der zeit keinerlei konten gewalt mehr oder sonstige möglichkeit um an geld zu kommen und er begann mich schon damals zu erpressen. er liess sich auf kein gespräch mehr mit mir ein und drohte mir, die gemeinsamen kinder zu entziehen, falls ich geld verlangen würde oder zum anwalt ginge. um nochmal mit ihm reden zu können, versuchte ich ihn an der wegfahrt mit dem auto zu hindern und zerstach die reifen in einer für ausweglosen situation in der hoffnung noch einmal mit ihm wenigstens reden zu können.

es kam daraufhin zu einem schlimmen handgemenge, bei dem ich auch blaue flecken davontrug. er wollte mich anzeigen. tat es aber nicht und erpresste mich dann damit, würde ich mehr unterhalt (den er mir monatlich bar auszahlte) fordern, sofort zur polizei zu gehen. ca. 2 monate später brach ich dann mein schweigen und ging meinerseits zum anwalt um den unterhalt für mich und die kinder gerichtlich einzuklagen, nach dem ich ein neues konto hatte. es wurde eine schlimme schlammschlacht, in dem er nun schadensersatz für die reifen vorderte und sie mit dem kindesunterhalt verrechnete ohne ein quittung vorzulegen. der richter entsprach dem nicht und forderte mich (nicht im urteil verzeichnet) mündlich auf, die rechnung zu begleichen, wenn ich die quittung erhielte.

ich habe bis heute 2 1/2 nach dem vorfall keine quittung erhalten und er erpresst mich mit immer neuen zahlen und droht mich vor gericht zu bringen. ich bin wieder neu verheiratet nach der scheidung und wollte nun den namen der kinder auf meinen mädchennamen ändern lassen (mit willen der kinder) wozu mein geschiedener ehemann aber die zustimmung verweigert, oder er würde sofort das geld für die reifen (ich habe immernoch keine rechnung) bekommen.

frage: er hat nie strafanzeige gestellt und nach so langer zeit auch keine rechnung geschickt. er hat mir bei jeder gelegenheit gedroht das geld für die reifen einzufordern, falls ich nicht zustimmen würde (z.b. unterhaltsforderungssumme anzuerkennen, verzicht auf den erlös aus dem verkauf d. eheliches gartengrundstücks, verzicht auf auszahlung einer lebensversicherung und und und...)
hat er überhaupt noch anrecht auf schadenswidergutmachung?
was kann ich überhaupt noch tun? ich bin nicht mehr bereit das geld für die reifen zu zahlen, da ich nie eine rechnung erhalten habe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Anzeigen wegen der Sachbeschädigung kann man Dich wohl nicht mehr, das ist verjährt. Zivilrechtlich siehts wohl anders aus, kannst Du nicht die Reifengröße in Erfahrung bringen und dann einen Kostenvoranschlag machen lassen (dass Du was schriftliches hast), diese Summe überweisen und eine Kopie des Kostenvoranschlags an den EX schicken, und schreiben, damit hätte es sich für Dich erledigt. Dann kann er deshalb wenigestens nicht mehr dumm kommen. Wenn die Tat 2003 war, könnte es sein, sie ist am 31.12.2006 verjährt, bin mir aber nicht sicher.

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"Chylla"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Verjährt ist die Straftat noch nicht. Es ist lediglich die Strantragsfrist abgelaufen.
Das heißt, wenn Ihr mann eine Anzeige erstattet, kann die Staatsanwaltschaft immernoch das öffentliche Interesse bejahen und ein Verfahren einleiten.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das wird sie aber in diesem Fall nicht tun, da es ja mehr oder weniger ein Krach zwischen Eheleuten war. Wo soll da das öffentliche Interesse sein, es ist ja auch in der Zwischenzeit wohl nicht erneut vorgekommen.

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"Chylla"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Bei vier (!) zerstochenen Reifen und dem damit verbundenen hohen Schaden wüsste ich nicht, was gegen eine Annahme des öffentlichen und sodann auch des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung spricht. Allerdings werden dabei sicher auch etwaige Vorstrafen eine Rolle spielen.

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#5
 Von 
jady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also vorstrafen liegen bei mir nicht vor. ich frage mich einfach, ob er nicht hätte gleich, als die sache 2005 mündlich im unterhaltsprozess zur sprache kam, hätte die quittung zu schicken müssen. ich habe damals schon vermutet, dass er überhaupt keine quittung besitzt, sondern dass er die reifen geschenkt bekommen hat.
wie gesagt, bis heute habe ich nichts erhalten und er drohte mir halt immer nur bei allen möglichen situationen, das geld einzufordern. er weiss um meine schlechte finanzielle situation. ich weiss auch, dass das was ich getan habe, sachbeschädigung ist und das sicher nicht okay war, aber frage ich mich doch, ob er mich nun mittlerweile über 2 jahre damit erpressen darf und hiermit nicht selbst seinerseits eine straftat begeht.
nun sagte er mir eben wieder, jetzt würde ich in den nächsten tagen die rechnung erhalten und er würde solange der namensänderung der kinder nicht zustimmen, bis ich bezahle. das ist doch erpressung meiner ansicht nach?
bis hier her übrigens vielen dank für die schnellen antworten.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Rechnung hin, rechnung her. Sie haben 4 Reifen zerstochen, also müssen sie den Schaden ersetzen. Das ist eigentlich recht eindeutig.

Verjährt ist der Anspruch auch noch nicht.

Eine Erpressung im strafrechtlichen Sinne seinerseits liegt nicht vor. Er macht allenfalls etwas Druck, damit Sie den Schaden ersetzen, den Sie ja auch ersetzen müssen.

Letztendlich denke ich, daß es in Ihrem interesse ist, die Reifen zu bezahlen. Wenn er eine Strafanzeige stellt und Sie zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt, können Sie nur verlieren. Und das wird am Ende teurer als die Reifen....

Gruß Justice

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#7
 Von 
jady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja, ich bedanke mich noch mal für die antworten. ich werde nun auf die quittung warten und dann womöglich bezahlen.

lg, jady

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