mit Wäscheklammern geworfen - deshalb Speichelprobe

11. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Illi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mit Wäscheklammern geworfen - deshalb Speichelprobe

Hallo Leute.

[Bin zum ersten mal hier und finde das Forum echt Klasse. Vor allem, weil auch Fachleute dabei sind, die den "Ahnungslosen" so selbstlos helfen.]

Im Sommer fand ich eine Vorladung zur Aussage als Beschuldigter wegen Körperverletzung in meinem Briefkasten. Wie sich herausstellte hat meine Nachbarin den übernächsten Nachbar (65) und mich (32) angezeigt wegen allerlei Straftaten.

Wir wären nachts in Ihr Schlafzimmerfenster eingestiegen und hätten sie mit Wäscheklammern beworfen. Ein anderes mal wäre einer von uns in Ihr Haus eingebrochen. Sie hätte es daran erkannt, dass auf Ihrem Notebook die Desktopsymbole verschoben gewesen sind. Ein Fernglas soll Ihr auch aus dem Keller gestohlen worden sein. Beim gehen hätten die Einbrecher das Kellerfenster wieder verriegelt um Ihre Spuren zu verwischen!? Na ja kurzum, die Frau ist leider Krank. Sie hat mit jedem Nachbarn um sich herum Zoff. Und das schon seit Jahren. Sie hat echt Angelsehne als Falldrähte in Ihrem Garten gespannt und Flutlichtstrahler mit Bewegungsmeldern ums ganze Haus verteilt und all solchen Schwachsinn. Die Polizei ist bestimmt alle 8 Wochen bei ihr, weil sie sich von irgendwas bedroht oder genötigt fühlt. Die verdrehen schon die Augen wenn die nur ihren Namen hören.

Ich habe meine Aussage bei der Polizei gemacht, alles abgestritten und behauptet, dass ich sie als Nachbarin schätze, weil sie (55) sehr ruhig ist und bisher keine Unannehmlichkeiten machte.

Jetzt hat ein Staatsanwalt beschlossen mein Nachbar und ich sollen eine Speichelprobe abgeben. Diese Dünnbrettbohrer geht den Weg des geringsten Widerstandes. Sollte sich herausstellt einer von uns war es, hat er Ruhe und kann das Verfahren abschließen. Wenn sich herausstellt, dass es keiner von uns war, wird er das Verfahren einstellen. So oder so, der Fall wäre für ihn erledigt.

Dabei ist das Problem, dass die Frau psychologisch untersucht werden muss.

Jetzt meine Fragen:
Wie erhebt man fachmännisch Einspruch gegen einen Speicheltest? (körperliche Unversehrtheit)
Wie kann man erreichen, dass über die Frau ein psychologisches Gutachten angefertigt wird, dass dazu führt, dass die Polizei nicht wegen jedem Unfug ausrücken muss. Das kostet doch alles nur Geld.

Danke!

PS: Falls es jemanden interessiert kann ich noch ein paar Schoten von ihr erzählen. Ich lacht Euch kaputt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Leider keine gute Nachricht:

Mit einem Widerspruch wirst Du kein Glück haben.

<small>§ 81a StPO
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
</small>


Wie kann man erreichen, dass über die Frau ein psychologisches Gutachten angefertigt wird, dass dazu führt, dass die Polizei nicht wegen jedem Unfug ausrücken muss. Das kostet doch alles nur Geld.

Prinziepiell ist die Polizei verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Das ergibt sich aus § 160 StPO .

Solange die Frau nicht "entmündigt" ist, wird das auch so bleiben. Du kannst ldiglich bei der Polizei "anregen", daß etwas unternommen wird. Allerdings hätten die wohl schon von sich aus was unternommen, wenn es eine Rechtsgrundlage gäbe.

Das einige was Du machen kannst, ist Anzeige wg. "falscher Verdächtigung" wegen der der "Wäscheklammer-Story" erstatten, wenn sie expliziet bei der Polizei behauptet hat, daß Du es warst (mit dabei warst).

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

ich kann mich hier den Aussagen meines Kollegen anschliessen.

Sehr gut!


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen