mit 8g Weed an der H/D Grenze angehalten

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
clums
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mit 8g Weed an der H/D Grenze angehalten

Moin zusammen,

ich wurde mit nem Freund bei der Wiedereinreise nach BRD (Niedersachen) von der Bundespolizei angehalten und kontrolliert.
Gefunden wurden 8 Gramm bestes Gras. Aussagen haben wir verweigert. Weder der Fahrer noch ich mussten nen Drogentest machen. Da wir beide nicht zugegeben haben das es uns gehört wird wohl ne Anzeige wegen Einfuhr, Besitz und Gemeinschaftlichkeit (hab mich auch gewundert als ich das auf der Kurzanzeige der Polizei las) ergehen. Wir haben beide nix unterschrieben. Ich bin weder Vorbestraft noch hatte ich je irgendwas mit BTM zu tun.

Frage: Wird davon ausgegangen das jedem von uns 4g gehören und damit geringe Menge und Einstellung des Verfahrens? oder wird gegen jeden wegen der gesamten Menge von 8g ermittelt?

Danke im Voraus



-- Editiert von clums am 21.04.2018 10:12

-- Editiert von clums am 21.04.2018 10:13

-- Editiert von clums am 21.04.2018 10:14

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

oder wird gegen jeden wegen der gesamten Menge von 8g ermittelt? Ja - gemeinschaftlicher Besitz und gemeinschaftliche Einfuhr.

-- Editiert von muemmel am 21.04.2018 15:09

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und was ist, wenn der Halter z.B. der Urgroßvater des einen Täters ist, der seit Jahren im Koma liegt?

wirdwerden

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ist schon richtig so. Es wird davon ausgegangen, dass beide die Gesamtmenge einführen wollten, somit gemeinschaftliche Einfuhr von 8g. Das wäre auch der Fall wenn man davon ausginge das jedem 4g gehören.

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#5
 Von 
clums
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die raschen Antworten. Hab unterschiedliche Angaben zur geringfügigen Menge in Niedersachsen gefunden sowohl 6 als auch 10 g. Welche ist richtig?
Würdet ihr dazu raten es aufzuteilen zwischen Fahrer und mir, also jeder 4g in der Hoffnung das es fallengelassen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
clums
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und was ist, wenn der Halter z.B. der Urgroßvater des einen Täters ist, der seit Jahren im Koma liegt?

wirdwerden


Es handelt sich beim Fahrer um den Halter

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von clums):
Vielen Dank erstmal für die raschen Antworten. Hab unterschiedliche Angaben zur geringfügigen Menge in Niedersachsen gefunden sowohl 6 als auch 10 g. Welche ist richtig?


Aktuell sind es 6g. 10g war früher mal...

Zitat:
Würdet ihr dazu raten es aufzuteilen zwischen Fahrer und mir, also jeder 4g in der Hoffnung das es fallengelassen wird?


Wie ich oben schon schrieb bringt das nichts. Wenn das Zeug "zusammenhängend" gefunden wurde haben beide die Gesamtmenge eingeführt, völlig unabhängig davon ob jedem 4g gehören, oder einem 7g und einem 1g.

Beide wußten, dass 8g im Auto sind und wollten diese 8g über die Grenze bringen.





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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Würdet ihr dazu raten es aufzuteilen zwischen Fahrer und mir, also jeder 4g in der Hoffnung das es fallengelassen wird?

Taktisch wäre es geschickt gewesen, wenn einer der beiden Personen zugegeben hätte "es ist alles meins und der andere wusste nichts davon". Dann hätte nämlich nur einer ein Verfahren am Hals gehabt (und nicht beide).
Aber dafür ist es jetzt wohl zu spät.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Würdet ihr dazu raten es aufzuteilen zwischen Fahrer und mir, also jeder 4g in der Hoffnung das es fallengelassen wird?

Taktisch wäre es geschickt gewesen, wenn einer der beiden Personen zugegeben hätte "es ist alles meins und der andere wusste nichts davon". Dann hätte nämlich nur einer ein Verfahren am Hals gehabt (und nicht beide).
Aber dafür ist es jetzt wohl zu spät.


Nö. Denn dafür gibt es Gerichte und Anwälte. Man kann, als Beklagter, sich immernoch mit seinem Anwalt besprechen, wie man das zu handhaben wünscht.

Man kann sich auch immernoch bei einer Vernehmung bei der Polizei einlassen.

Man muss ja nicht bis zum Staatsanwalt oder Richter damit warten.

Können die 2 ja unter sich abmachen.

Wäre aber man ein krasser Freundschaftsdienst.

@TE:

Nächstes mal teilt ihr gleich auf oder raucht in Holland auf!
Wie kann man so blöde sein und einführen, wenn man den Kram auch hier nun wirklich überall kaufen kann?!
Bzw sogar Homogrower werden kann?

Ernsthaft: unabhängig davon, ob das verboten ist oder nicht: Drogen nimmt man nicht mit über eine Grenze... Das is blöd.

Jaja, 99 mal gib es gut, ne?

Signatur:

Schwarzer Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.

1x Hilfreiche Antwort

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