leider noch ein ladendiebstahl

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
traurige_sophie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
leider noch ein ladendiebstahl

Liebes Forum,

ja, auch ich hab mit meinen 29 Jahren es geschafft, zur Gruppe der Ladendiebinnen zu gehören, Gestern wurde ich erwischt, wie ich eine Jeans nicht bezahlen wollte. Dass das falsch ist, weiss ich auch.... meine Fragen:

Ich bin in gehobenen Dienst beschäftigt: Wie läuft das mit der Mistra? Bei einer Einstellung - (die dürfte bei 55 Eur) warenwert und ersttäterin noch drinne sein? - gibt es da auch ne Mitteilung ans Minsiterium? ******* wär das peinlich ....

die sagen, ich hätt das ding beschädigt beim herausklipsen der Sicherung... ich hab die 55 EUR auch geblecht.. gegeben haben sie mir die Hose aber nich..... steht die mir jetzt zu? Ic will da nicht "fordernd" auftreten, weil ich mch eigentlich in grund und boden schäme... Aber nur weil ich jetzt ne Diebin bin.... woill ich nicht betrogen werden :)

LG Sophie

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke schon, dass da ein Herausgabe-Anspruch bestehen könnte, wurde eigentlich zusätzlich eine Fangprämie eingefordert?
Was das Verfahren betrifft, so ist 55 Euro zwar jenseits zwar etwas jenseits der Geringfügigkeitsschwelle, allerdings dürfte eine Einstellung unter Auflagen nach §153a StPO schon möglich sein, es könnte Sinn machen, das im Anhörungsbogen dem letzlich entscheidenden Staatsanwalt vorzuschlagen.

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#2
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

Das könnte nicht nur ne Mitteilung ans Ministerium geben, das könnte wenn du Beamtin bist auch noch eine Disziplinarstrafe nach sich ziehen...

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Eine Mistra gibt es nur, wenn es entweder zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kommt. Beides ist einigermaßen unwahrscheinlich.

Soviel zum Strafrecht, jetzt noch was zum Zivilrecht.

Du bist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Dazu müsste man zunächst mal prüfen, wie hoch der Schaden eigentlich ist. Das muss nämlich nicht unebdingt der Verkaufswert sein. Wenn du aber den kompletten Verkaufswert bezahlst, dann hast du auch einen Anspruch auf die Hose, denn sonst hat ja das Geschäft sowohl den Kaufpreis als auch die Hose. Das kann natürlich nicht sein.




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"justice"

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#4
 Von 
traurige_sophie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

dann hoffe ich ma.....weil ein Diszi oder so kann ich echt net gebrauchen... aber fliegen kann ich doch nicht wegen einmal langer Finger, oder?

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

nein, rauswerfen wird man Sie ganz sicher nicht.

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"justice"

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