ladendiebstahl §242,243 besonders schwerer fall

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
cimbom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ladendiebstahl §242,243 besonders schwerer fall

guten tag

als ich in supermark einkaufte , zum bezahlen habe ich mich an der kasse beim warteschlange eingestellt .nach dem ich alles bezahlt habe wurde ich beim ausgang von laden detektiev angehalten und zum buro geführt, dort sahe ich auch den mann der an der kasse vor mir war, der man hat unbemerkt ca.40 päckchen zigaretten in seine hose gescteckt ,und detektiven hat mich beschuldiegt das ich den man beim klaun absichtlich gedeckt habe ,dann war die polizei auch dort und die haben alles geschrieben,obwohl ich gesagt habe das ich damit nicht zutun habe und das ich hinter dem man war hatman mich nicht geglaubt.
vor kurzem habe ich eine einladung von der polizei bekommen als beschuldieger vernehmung.
was muss ich machen ?für eine anwalt habe ich nicht viell geld .der man hat beim seine aussagen auch bestätigt das ich zu ihm nicht gehörre ,sowas passiert zum ersten mal in meine leben und weiss nicht was ich tuhn soll
bitte um hilfe
danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich vermute mal, daß Sie von dem Ladendetektiv schon vorher beobachtet wurden und der aus Ihrem Verhalten geschlossen hat, daß Sie sehr wohl zusammengehören. Sie können bei der Polizei natürlich aussagen, daß Sie den Mann nicht kennen. Ob man Ihnen das glaubt, ist dann eine andere Sache. Wenn ein Detektiv darauf kommt, nicht nur den Menschen zu beschuldigen, der geklaut hat sondern auch noch den Menschen, der hinter ihm an der Kasse steht, dann gibt es dafür aller Voraussicht nach einen Grund. Das ist nämlich äußerst ungewöhnlich.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cimbom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für ihre antwort

eigentlich ist es logisch wenn ich vor dem mann werre und dem vor kasierre gedeckt hätte ,,aber ich war hinter ihm und hinter mir war auch sehr viele anderre kunden...
aber was ich auch nicht verstehe warum ich auch für ladendiebstahl schweheren oder besonderen fall eingestuft habe......

und was ich noch wissen will; viele leute sagen das man nicht zu dem termin gehen soll um eine aussage machen,,,aber ich habe hofnung das es nicht zu einem gerichtlichen verfahren kommt,,was meinen sie ????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn Sie sich absolut nichts vorzuwerfen haben und den Täter tatsächlich nicht kennen, dann ist das in der Tat noch eine Möglichkeit, die Sache richtig zu stellen und vielleicht noch zu erreichen, daß das Verfahren eingestellt wird.
Daß es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls handelt, kann daran liegen, daß Vorrichtungen zur Überwindung der Diebstahlssicherung verwendet wurden oder gewerbsmäßiger Diebstahl unterstellt wird.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen