klassischer Internetbetrug anzeigen

13. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)
klassischer Internetbetrug anzeigen

Bin offenbar auf einen Fake-Shop (Internethandel) reingefallen. Der seriös wirkende Shop mit gültiger UStID und professioneller Aufmachung ist mittlerweile aus dem Netz, in diversen Foren melden sich zahlreiche geprellte Opfer.
Soweit die kurze Vorgeschichte. Als Geschäfts-Neukunde var Vorkasse erbeten (und durchaus leider üblich). Es geht um einen mittleren, dreistelligen Betrag.
Möchte Strafanzeige wegen Betrug stellen (weiterhin zivilrechtlich Mahnbescheid erlassen (aber da fehlt mir ja leider eine korrekte Adresse)).
Ich habe allen Schriftverkehr, Mails, Belege und was so angefallen ist gesammelt und ausgedruckt.
Muss ich nun zur Polizei dort persönlich Anzeige erstatten oder besser der zuständigen Staatsanwaltschaft mit angepasstem Musterschreiben schriftlich was einreichen?
Soll/muss ich zu dem Zeitpunkt bereits einen Anwalt einschalten? (auch wegen der eher geringen Höhe denke ich mal).

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Strafanzeige kann bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Gehen Sie sinnvollerweise persönlich zur Polizei, nehmen Sie alle Unterlagen mit und erstatten dort persönlich Anzeige. Dann kann der Polizist vielleicht sofort auch nioch die ein oder anderen Nachfragen stellen, wenn er es für nötig hält.

Einen Anwalt brauchen Sie dafür definitiv nicht.

Ein Anwalt kann Sinn machen, wenn es um die Rückforderung des Geldes geht. Aber dazu müsste man erstmal einen Täter erwischen und der müsste auch noch finanziell flüssig sein. Daher würde ich diesbezüglich auch erstmal abwarten. Wenn es aber tatsächlich einen Täter gibt, macht ein Mahnbescheid sicherlich Sinn.

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#2
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

"Wen" zeigen ich denn an, die Daten im Impressum sind offenbar sämtlich gefälscht... und in diversen Foren dazu liest man immer wieder, dass die Polizei für sowas irgendwie gar keine Lust - oder Zeit hat. Daher dachte ich ja ein Brief zur SA wäre ausreichend...
Und nen Vormittag dafür Zeit nehmen um zur POL zu fahren ist auch nicht immer leicht.

-- Editiert von SteigerMan am 13.10.2016 17:39

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Anzeige gegen Unbekannt. Sie müssen keinen konkreten Täter benennen. Sie sollten der Polizei nur alle Informationen geben, die es ermöglichen, den Täter ggf. zu finden. Wenn er nicht gefunden wird, dann kann man allerdings nichts machen.

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#4
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Hm ok, danke
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass da "irgendwer" überhaupt grossartig ermittelt? Ich bin nicht der einzige geprellte, da sind zahlreiche abgezockt worden, ändert das ggf etwas?

Ich verstehe eh nicht wie man Internetmässig (deutsche Plattform und Domain, deutsches Konto usw) ohne gefunden zu werden Leute abzocken kann. Man kann doch heute niergens ein Konto eröffnen ohne Perso zu zeigen...

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und nen Vormittag dafür Zeit nehmen um zur POL zu fahren ist auch nicht immer leicht. Dann lassen Sie es halt - Sie wirken ja, als müßte man Sie zu einer Strafanzeige mühsam überreden. Sie müssen das nicht machen - natürlich berauben Sie sich damit jeder Chance, jemals irgendwas von Ihrem Geld wiederzusehen, aber das ist allein Ihre Entscheidung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und nen Vormittag dafür Zeit nehmen um zur POL zu fahren ist auch nicht immer leicht. Dann lassen Sie es halt - Sie wirken ja, als müßte man Sie zu einer Strafanzeige mühsam überreden. Sie müssen das nicht machen - natürlich berauben Sie sich damit jeder Chance, jemals irgendwas von Ihrem Geld wiederzusehen, aber das ist allein Ihre Entscheidung.

Die Alternative wäre ja die schriftliche Eingabe bei der SA - wo sie von der POL doch eh hin geht?!
Die Möglichkeit der Rückfragen durch die POL leuchtet allerdings ein - wobei, aber das sagte ich ja bereits ;-)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von SteigerMan):
Die Alternative wäre ja die schriftliche Eingabe bei der SA

Kleiner Hinweis am Rande: die SA gibt es seit über 70 Jahren nicht mehr...


Man kann das auch alles schriftlich machen, nur sollte man alles an Beweisen (in Kopie) beifügen was verfügbar ist.
Ob man das nun an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei sendet ist egal.



Zitat (von SteigerMan):
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass da "irgendwer" überhaupt grossartig ermittelt?

*Glaskugel reib*
Mist, wir haben Nebel ...



Zitat (von SteigerMan):
Ich bin nicht der einzige geprellte, da sind zahlreiche abgezockt worden, ändert das ggf etwas?

Je mahr Geschädigte, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, das ermittelt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

OK danke in die Runde!

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Die Alternative wäre ja die schriftliche Eingabe bei der SA StA- wo sie von der POL doch eh hin geht?!


Andersherum stimmt's. Wenn eine Anzeige bei der StA erstattet wird, geht die von da erst mal zur Polizei zwecks Ermittlung. Die StA ermittelt iaR. nicht selbst, sondern deren "Ermittlungspersonen" = die Polizei. Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht die Akte wieder zur StA.

Im Zweifel werden Sie nach einer schriftlichen Anzeige bei der StA ohnehin -wahrscheinlich- eine Vorladung zur Polizei bekommen. Von daher kann man auch gleich persönlich dort hingehen.

Und ganz generell: Es wird immer ermittelt. Das gebietet schon das Gesetz, § 152(2) StPO . Wenn man als Geschädigter allerdings keine Lust hat an den Ermittlungen mitzuwirken, bzw. sie zu erleichtern, darf man sich auch nicht beschweren, wenn der "Elan" der Ermittlungsbehörden vielleicht nicht der ausgeprägteste ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass da "irgendwer" überhaupt grossartig ermittelt?

Sehr groß. Allerdings führen die Spuren oft ins Ausland, und zwar in Länder wo die Kooperationsbereitschaft der dortigen Polizei mäßig ist. Die Täter sind ja nicht doof, die agieren gezielt von solchen Ländern aus.

Zitat:
Man kann doch heute niergens ein Konto eröffnen ohne Perso zu zeigen...

Stimmt, deshalb gehört das Empfängerkonto auch bestimmt nicht den Tätern, sondern einem ahnungslosen Strohmann, der selbst wahrscheinlich gar nicht weiß, dass sein Konto für Betrügereien genutzt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass da "irgendwer" überhaupt grossartig ermittelt?

Sehr groß. Allerdings führen die Spuren oft ins Ausland, und zwar in Länder wo die Kooperationsbereitschaft der dortigen Polizei mäßig ist. Die Täter sind ja nicht doof, die agieren gezielt von solchen Ländern aus.

Zitat:
Man kann doch heute niergens ein Konto eröffnen ohne Perso zu zeigen...

Stimmt, deshalb gehört das Empfängerkonto auch bestimmt nicht den Tätern, sondern einem ahnungslosen Strohmann, der selbst wahrscheinlich gar nicht weiß, dass sein Konto für Betrügereien genutzt wurde.


Ist dieser Strohmann dann nicht auch im Boot und damit Haftbar?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nicht, wenn er "ahnungslos" ist, bzw. nur dann, wenn man ihm mind. Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Oftmals ist bei denen aber -mangels Masse- ohnehin nichts zu holen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ist dieser Strohmann dann nicht auch im Boot und damit Haftbar?

Nunja, als Strohmänner werden gerne genommen:
- Obdachlose
- Asylbewerber
- Langzeitarbeitslose
Also alles Kandidaten, wo sich das Sprichwort "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen" bewahrheiten wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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