kann man ausländerfeindliche kommentare im betrieb anzeigen ?

22. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
mitch1902
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
kann man ausländerfeindliche kommentare im betrieb anzeigen ?

hallo, mein chef hat bereits mehre male ausländerfeindliche kommentare abgelassen. im betrieb haben wir auch verschiedene nationaliäten sitzen. kann man sowas anzeigen ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Man kann alles anzeigen, nur die Frage ist, was die Folgen sein sollen, strafrechtlich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mitch1902
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

naja zumindest dass derjenige mal seines handelns bewusst wird. und vielleicht auch strafe zahlen muss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Die Strafe zahlt er dann einfach zukünftig von dem an Ihnen gesparten Arbeitslohn. Es ist nämlich offensichtlich, dass er Sie entlassen wird. Wenn Sie also Anzeige erstatten, dann doch möglichst früh am Morgen. Dann haben Sie den Rest des Tages frei zur Arbeitssuche. VIELLEICHT haben sie dann arbeitsrechtliche Möglichkeiten, die man aber besser nicht ausreizen sollte.

Vermutlich kommt es aber gar nicht zur Strafe. Denn ausländerfeindliche Thesen sind nicht per se strafbar. Fraglich ist auch das Beweisangebot. Immerhin werden die übrigen Mitarbeiter eher nicht bereitwillig gegen den Arbeitgeber aussagen wollen, nur weil Sie das zur Herstellung des innerbetrieblichen Friedens für notwendig halten. Und selbst wenn es da zur Verurteilung kommt, sollte die Strafe sehr gering sein.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Hat denn der Chef noch einen Chef - oder ist er selbst derjenige, der "heuern und feuern" kann?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mitch1902
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

der chef ist eigentlich ein unterchef und ist in der mittleren ebene. ich habe nicht vor denjenigen anzuzeigen.... das ist nur ne frage. ich finde es unmöglich solche aussagen zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Vielleicht finden Sie ja innerbetrieblich eine Möglichkeit - vertrauliches Gespräch in der Personalabteilung, beim Chef des Chefs oder sowas?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mitch1902
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

nunja. mal schauen. ich finde solchen menschen sollte mal ein schuss vor den bug gegeben werden. ganz einfach, das geht einfach nicht so ne art.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ob es sich bei negativ belegten Äußerungen über Ausländer bereits um strafrechtlich belangbare Sachverhalte, oder noch die durch das Grundgesetz abgedeckte und sehr breit auszulegende freie Meinungsäußerung (auch kritische Meinungsäußerung) handelt, kann ohne konkreten Hintergrund nicht beurteilt werden.

Weiterhin wäre zu prüfen, ob ein nicht direkt Betroffener überhaubt zu einer Anzeige wegen Beleidigung berechtigt ist. Diese Frage wird in der Regel zu verneinen sein, wenn der Beleidigte nicht selbst die Aussage als Beleidigung empfindet und anzeigt.

Signatur:

Blaki

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mitch1902
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

ja das ist in der tat schwierig. es hat sich leider niemand öffentlich beleidigt gefühtt bisher. allerdings, wie verhält es sich mit aussagen über adolf hitler, aussage zb: "wenn der dolf keinen mist gebaut haett, wär die ukraine jetzt auch deutsch".... naja

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Ausländerfeindliche Kommentare sind - genau wie Rassismus - nicht pauschal strafbar.

Es besteht die Möglichkeit das je nach Inhalt und Adressat Beleidigung, Volksverhetzung, etc. vorliegen, das wäre dann strafbar und würde auch eventuell verfolgt.



Sofern man auch die nichtstrafbaren Kommentare unterbinden will, sollte man sich an dienächsthöhere Stelle wenden oder alternativ an den Betriebsrat.



Zitat:
wie verhält es sich mit aussagen über adolf hitler, aussage zb: "wenn der dolf keinen mist gebaut haett, wär die ukraine jetzt auch deutsch"

Ja, könnte sein und Wladimir hieße jetzt Herrman und wäre nur Gauleiter ...

Es gibt auch kein pauschales Verbot über den verkrachten Postkarten-Maler zu sprechen, auch nicht in Gegenwart von Ausländern.
Auch da kommt es auf den Inhalt und Adressaten an und da sehe bei dem obrigen Kommentar keine Strabarkeit.

Das wäre völlig anders wenn er gesagt hätte "wenn der Adolf keinen Mist gebaut hätte, dann hätte er Deine Vorfahren erwischt und du wärst uns erspart geblieben"





-- Editiert von Harry van Sell am 22.04.2015 21:05

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Auch wenn die diskriminierenden Äußerungen bisher nicht strafbar sind, muss und sollte man sich diese Ergüsse trotzdem nicht tatenlos antun. Denn das Dulden seiner beschränkten Meinungsäußerung könnte dazu führen, dass er seine Kommentare ausweitet und/oder Gleichgesinnte mutig macht, ebenfalls in die Preche zu springen. So etwas ist tödlich für die ganze Unternehmenskultur, die Teamarbeit und letztendlich die Arbeitsergebnisse.

Das sollte den obersten Vorgesetzen/Geschäftsführer also interessieren: Wenn der Kleingeist nur ein Vorgesetzter der mittleren Ebene ist, kann die nächste Führungsebene informiert werden - falls ein vertrauliches Gespräch möglich ist. Im besten Fall tun sich die AN zusammen, die das stört.

Wirkt sich das Verhalten dieses Vorgesetzen allerdings in bestimmter Weise auf die Arbeit in seinem Bereich aus, werden z. B. ausländische Mitarbeiter irgendwie benachteiligt (z. B. Arbeitseinsatz), dann kann es sich schon um Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) handeln und der AG muss aktiv werden.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Das wäre völlig anders wenn er gesagt hätte "wenn der Adolf keinen Mist gebaut hätte, dann hätte er Deine Vorfahren erwischt und du wärst uns erspart geblieben"

Auch da sehe ich noch keine Strafbarkeit, auch wenn es grenzwertig ist. Das ist auch völlig unabhängig von der Hitler-Referenz, das unterscheidet sich strafrechtlich in nichts von "schade, daß deine Eltern nicht vor deiner Geburt gestorben sind".

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen